Hallo,
im $32 BZRG steht, dass Jugendstrafen unter 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, nicht im Führungszeugnis stehen.
Dazu ein paar Fragen:
Ist dies ausnahmslos so?
Ist die Dauer der Bewährung egal? Also wenn jemand 18 Monate zu 3 Jahren Bewährung bekam, steht dass dann trotzdem nicht drin?
Es geht hier um das ganz normale Führungszeugnis. Nicht für eine Behörde und auch kein erweitertes.
Führungszeugnis Jugendstrafe
24. Mai 2018
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Frage vom 24. Mai 2018 | 19:08
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis Jugendstrafe
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#1
Antwort vom 24. Mai 2018 | 20:14
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Ist dies ausnahmslos so?
Nein, ... steht auch in § 32 BZRG . Abs. 1, Satz 2 und Abs. 5
Zitat:Ist die Dauer der Bewährung egal?
Für die Frage ob es überhaupt ins Führungszeugnis kommt, ist sie egal, ja.
Wenn es reinkommt, spielt die Dauer ggf. für den Löschzeitpunkt eine Rolle.
Zitat:Also wenn jemand 18 Monate zu 3 Jahren Bewährung bekam, steht dass dann trotzdem nicht drin?
Solange die Bewährung nicht widerrufen wird (worden ist) und es sich nicht um eine Tat aus §§ 174 bis 180 oder 182 StGB handelt steht es im normalen FZ nicht drin.
#2
Antwort vom 28. Mai 2018 | 01:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn Mann verurteilt ist wegen einer Jugendstrafe so steht es nicht im Führungszeugnis sondern nur im Bundeszentralregister
Nur im bei erwachsenen steht es im Führungszeugnis also wenn Mann zur Tatzeit 21 Jahre ist bzw. wenn das Gericht das erwachsen Strafrecht anwendet aber so,wie du es geschildert hast würdest du zu einer Jugendstrafe verurteilt somit steht nichts im Führungszeugnis
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#3
Antwort vom 31. Mai 2018 | 05:18
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Das stimmt so nicht. Längere Jugendstrafen (ohne Bewährung) stehen auch im Führungszeugnis.
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