Führungszeugnis Jugendstrafrecht

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go531825-19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis Jugendstrafrecht

Hallöchen habe eine Frage.

Habe ein neuen Job in Aussicht.
Mein Arbeitgeber möchte ein Führungszeugnis.

Ich wurde 2014 im Oktober zu eine Bewährungstrafe von 3 Jahren verurteilt nach Jugendstrafrecht.

Seit Oktober 2017 habe ich meine Bewährung erfolgreich beendet.

Steht diese noch in Führungszeugnis bzw. wurde sich jemals eingetragen da ich nach Jugendstrafrecht verurteilt worden bin auf Bewährung?


-- Editiert von Moderator am 26.02.2020 01:25

-- Thema wurde verschoben am 26.02.2020 01:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120148 Beiträge, 39837x hilfreich)

:forum:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von go531825-19):
Ich wurde 2014 im Oktober zu eine Bewährungstrafe von 3 Jahren verurteilt nach Jugendstrafrecht.


Nö, Du würdest zu einer Jugendstrafe von X Monaten/Jahren verurteilt, die für die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Um Deine Frage beantworten zu können, müsste man wissen wie hoch die ausgesetzte Strafe (also X) war und um was für ein Delikt es ging.

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#3
 Von 
go531825-19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren 3 Jahre Bewährung auf 1 Jahr und 6 Monate auf Freiheitsstrafe.
Wurde verurteilt Wegen Betruges

-- Editiert von go531825-19 am 26.02.2020 06:49

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann steht nichts im Führungszeugnis

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