Führungszeugnis [LÖSCHFRIST INDIVIDUELL!]

14. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
RatsuchenderHB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis [LÖSCHFRIST INDIVIDUELL!]

Hallo,

ich habe da Paar Fragen.

Ich habe mal eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen bekommen das war 1994/1995 rum. Urteil 1994/95.

Ich war lange Wohnungslos (7 Jahre) und habe Sachen bestellt die ich dann nicht bezahlen konnte, und wurde wegen Computerbetrug Angezeigt und verurteil zu 120 Tagessätzen die ich Monatlich zu 25,- EUR abbezahle. Urteil 2008.

Wielange steht das denn nun im Führungszeugnis bzw. ab wann gilt man als Rehabilitiert, ich meine nicht mehr als Straftäter. Ich habe auch gelesen das man da einen Antrag stellen kann, das man früher aus dem Register gelöscht wird.

Wäre nett für eine ausfgührliche und verständige Antwort.

Mfg


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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

die Verurteilung von 2008 steht 3 Jahre im Führungszeugnis, im Bundeszentralregister 10 Jahre. Der BZR-Eintrag spielt vor allem bei erneuter Straffälligkeit eine Rolle - vor Gericht sind Sie bis 2018 ein "früherer Straftäter". Für Arbeitgeber ist hingegen nur das FZ relevant - ist dieses sauber, so dürfen Sie sich als nicht vorbestraft bezeichnen.
Die Verurtelung von 1994/95 ist überall ausgetragen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
RatsuchenderHB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja danke für die schnelle antwort. sehe ich das also richtig wenn das Urteil vom Mai 2008 ist das es aus dem FZ gelöscht sein müßte, richtig!

Eine Frage hätte ich da aber noch, was ist mit dem ausführlichen bzw. Behördlichen Führungszeugnis, ist das da auch dann gelöscht.

Mfg


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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

zur Ergänzung:

quote:<hr size=1 noshade>die Verurteilung von 2008 steht 3 Jahre im Führungszeugnis <hr size=1 noshade>


Das ist die grds. richtige Frist (3 Jahre), stimmt. In diesem Fall hier ist jedoch zu beachten, dass vermutlich die Strafe nicht abbezahlt sein wird, zum Ende der Frist. Selbst wenn die Tagessatzhöhe nur 10,00 € wären (Strafe somit 1200,00 €), würde es 4 Jahre dauern, bis die Strafe abbezahlt ist (1200 € / 25,00 € = 48 Monate). Die Stafe wird aber -auch nach Ablauf der eigentl. Frist- erst dann aus dem Führungszeugnis entfernt, wenn Sie komplett gezahlt ist. § 37, Abs. 2 BZRG

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
RatsuchenderHB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mhm kann man da nicht eine vorzeitige löschung beantragen da ich ja immer und regelmäßig/pünktlich die Geldstrafe abbezahle. gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Beantragen kann man alles, aber stattgegeben wird dem nicht. Zahlen muß man so oder so. Das ist kein Grund für eine vorzeitige Löschung. Da gibt es 100mal bessere Argumente (z.B. verlust des Arbeitsplatzes) wegen derer trotzdem nicht vorzeitig gelöscht wird.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

@ TE,

was Sie "ausführliches FZ" nennen, dürfte wohl das BZR sein. Und darüber habe ich schon geschrieben - einfach mal lesen...

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
RatsuchenderHB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja dann danke. Ich werde mir die Tage mal ein normales Führungszeugnis beim Stadtamt holen, dann werde ich ja sehen was drinnen steht oder "Kein Eintrag".

Danke nochmals allen hier ...

Mfg



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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das kann ich Ihnen jetzt schon verraten: Wenn die 3 Jahre seit dem letzten Urteil noch nicht rum sind, steht es noch drin. Auch wenn sie rum sind, aber die Strafe noch nicht vollständig gezahlt ist, steht es noch drin. Sowohl im Privaten als auch im Behördlichen.

Im BZR was wieder was anderes ist, als das behördliche, stehen beide Urteile für 10 Jahre seit Datum des letzten, wie Mümmel schon sagte.

Diese Sachen ergeben sich ganz eindeutig aus dem Gesetz.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 27.07.2011 19:01

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