Führungszeugnis "P"

14. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Zweistein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis "P"

Guten Abend,

nachdem ich hier im Forum einige Beiträge zum Thema Führungszeugnis gelesen habe tuen sich mir noch einige spezielle Fragen auf, auf die ich keine Antwort fand:

Zur kurzen Erläuterung: Man(n) hatte einen Eintrag aufgrund einer Geldstrafe, die nach 3 Jahren gelöscht wurde; das polizeiliche FZ ist mithin leer - desgleichen sollte auch in FZ für Behörden stehen, das Man(n) zwecks Bewerbung beantragen will. Zur Sicherheit würde er es( FZ "O") aber trotzdem vorher beim Amtgericht einsehen wollen.

Nun meine Fragen:
1. Wird das FZ nur ans Amtsgericht geschickt, wenn es einen Eintrag enthält( leer=direkt zur Behörde ) ?
2. Wie lange dauert`s mit Einsichtsnahme ?
3. Ist für die Behörde ersichtlich,das Einsicht genommen wurde ?

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte.

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1. Ist ist ja gerade das 'besondere' an der Belegart P, daß es (immer) zuerst ans AG geschickt wird. Nachdem Ihr Mann Einsicht genommen hat, kann er entscheiden, ob es zur Behörde weitergeleitet werden soll, oder vernichtet werden soll.

2. 2-4 Wochen (bei uns)

3. nein

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 14.10.2006 19:20:58

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