Hallo zusammen,
folgende Situation:
ich habe eine Strafe (Geldstrafe - 10 Tagessätze) aus dem Jahr 2015 und eine zu 20 Tagessätzen aus dem Jahr 2017. Im Grunde habe ich schon sehr viel dazu gelesen und Informationen gefunden, nur leider verstehe ich noch nicht ganz wann diese Strafen nicht mehr in meinem Führungszeugnis ersichtlich sind.
Vielleicht kann mir dies jemand kurz beantworten.
Führungszeugnis - Sichtbarkeit der Strafen
9. Juli 2018
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Frage vom 9. Juli 2018 | 13:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis - Sichtbarkeit der Strafen
#1
Antwort vom 9. Juli 2018 | 14:19
Von
Status: Unbeschreiblich (34220 Beiträge, 17721x hilfreich)
wann diese Strafen nicht mehr in meinem Führungszeugnis ersichtlich sind. Nach jeweils drei Jahren. Strafe Nr. 1 ist also evtl. raus, Strafe Nr. 2 bleibt bis 2020 drinnen.
#2
Antwort vom 9. Juli 2018 | 14:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also im Führungszeugnis nach 3 Jahren. Aber im Register sind sie erst 5 Jahre nach der letzten Strafe getilgt, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Juli 2018 | 14:56
Von
Status: Unbeschreiblich (34220 Beiträge, 17721x hilfreich)
Aber im Register sind sie erst 5 Jahre nach der letzten Strafe getilgt, oder? Im Bundeszentralregister? Das ist richtig, aber verhältnismäßig unwichtig, wenn Sie nicht gerade die Verbeamtung anstreben oder erneut straffällig werden - gewöhnliche Arbeitgeber haben darauf keinen Zugriff.
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