Führungszeugnis - Sichtbarkeit der Strafen

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
silvermania
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis - Sichtbarkeit der Strafen

Hallo zusammen,

folgende Situation:
ich habe eine Strafe (Geldstrafe - 10 Tagessätze) aus dem Jahr 2015 und eine zu 20 Tagessätzen aus dem Jahr 2017. Im Grunde habe ich schon sehr viel dazu gelesen und Informationen gefunden, nur leider verstehe ich noch nicht ganz wann diese Strafen nicht mehr in meinem Führungszeugnis ersichtlich sind.
Vielleicht kann mir dies jemand kurz beantworten.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34220 Beiträge, 17721x hilfreich)

wann diese Strafen nicht mehr in meinem Führungszeugnis ersichtlich sind. Nach jeweils drei Jahren. Strafe Nr. 1 ist also evtl. raus, Strafe Nr. 2 bleibt bis 2020 drinnen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
silvermania
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im Führungszeugnis nach 3 Jahren. Aber im Register sind sie erst 5 Jahre nach der letzten Strafe getilgt, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34220 Beiträge, 17721x hilfreich)

Aber im Register sind sie erst 5 Jahre nach der letzten Strafe getilgt, oder? Im Bundeszentralregister? Das ist richtig, aber verhältnismäßig unwichtig, wenn Sie nicht gerade die Verbeamtung anstreben oder erneut straffällig werden - gewöhnliche Arbeitgeber haben darauf keinen Zugriff.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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