Führungszeugnis - Strafbefehle

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
jacky7777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis - Strafbefehle

Hallo,

1.Strafbefehl rechtskräftig zum 09.04.2003 zu 10 tagessätzen à 15 Euro wegen Diebstahl
2.Strafbefehl rechtskräftig zum 05.06.2003 zu 10 Tagessätzen à 8 Euro wegen Erschleichen von Leistungen
3. Beschluss über Zusammenführung der beiden Strafen am 16.10.2003 zu 15 Tagessätzen à 11 Euro
4. Verurteilung rechtskräftig zum 08.03.2005 zu 20 Tagessätze à 20 Euro wegen Beleidigung (Vorbestrafung der unter Punkt 1 und 2 . genannten Straftaten flossen bei Urteilsfindung mit ein)


Meine Frage nun:Bis wann stehen diese Strafen im BZRG. und bis wann im Führungszeugnis?werde aus den fristnennungen nicht schlau weil ich mehrere strafen habe.

danke für eure antworten im voraus.

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Im Führungszeugnis steht keine mehr. Die letzte wurde vor ein paar Tagen getilgt (3 Jahre nach Urteilsdatum, nicht nach Rechtskraft)

Im BZR stehen sowohl die Gesamtstrafe aus Nr. 3 und die Strafe aus Nr. 4 bis Anfang März 2010 (5 Jahre nach Datum der letzten Verurteilung)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
jacky7777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

nun habe ich meinen §34 a gemacht und bange nun ob mein arbeitgeber der mich nun beim ordnungsamt gemeldet hat mich auch "durchbekommt". muß nämlich dem arbeitgeber kein zeugnis vorlegen sondern er fragt irgendwie selbst beim amt nach?!wie funktioniert das und was sieht das zuständige amt alles bzw. wie etnscheiden sie manchmal?

vielen dank für die beantwortung

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

§ 34a welchen Gesetzes?

Ich rate mal: GewO (also Bewachungsgewerbe)

er fragt irgendwie selbst beim amt nach?


Die zust. Behörde für Überprüfung von Bewachungspersonal sieht alles (da die ins BZR gucken können)

bzw. wie entscheiden sie manchmal?

Mhhh, manchmal so, manchmal so ;)

Im Ernst: Woher sollen wir wissen, wie die in Ihrem konkreten Fall entscheiden?

Ich denke aber, es sieht eher schlecht aus, bei 3 Verurteilungen im BZR.


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#4
 Von 
jacky7777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Streetworker,

Also das Ordnungsamt hat z Gunsten für mich entschieden und hat auch nur 2 Monate Bearbeitung durch die Gerichtsakteneinholung gedauert.Hatte die Chance wegen der letzten Strafe (Punkt 4) was zu sagen und habe dann das ok. vom Amt bekommen. bin also nun seit 3 Monaten "Türsteherin".

Viele Grüße

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