Führungszeugnis

21. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hans_m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis

Hallo an alle, ich habe jetzt so viele Beitraege ueber das Fuehrungszeugnis gelesen das ich eigentlich voellig durcheinander bin :-O.

Ich bin Selbstaendig und ein neuer Kunde moechte mein Fuehrungszeugnis sehen...

Nun haette ich gern einen Tipp ob meine verbuesste Strafe da noch drin steht...

Am 08.10.1997 wurde ich wegen schwerer raeuberischer Erpressung zu 3 Jahren 6 Monaten Haft verurteilt. (- 48 tage U Haft)
Strafantritt war am 06.04.1998.
Entlassung war vorzeitig am 17.04.2000 auf 3 Jahre Bewaehrung.

Ich hoffe jemand weiss Rat.
Viele Gruesse Hans

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

also ich würde mal sagen das steht da noch drinne...
aber wenn du gewissheit haben willst beantrage doch einfach dein FZ...
wuste garnicht das es üblich von "Kunden" ist ein führungszeugniss zu verlangen....

gruß
silent

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Diese Sache verschwindet am 08.04.2006 (nach ingesamt 8,5 Jahren, sich zusammensetzend aus 5 Jahren gem. § 34, Abs.1, Nr. 3 BZRG und 3 ,5 Jahren gem. § 34, Abs. 2 BZRG ), also in gut 2 Wochen aus dem Führungszeugnis. Voraussetzung dafür ist, daß es in den letzten Jahren keine anderen Verurteilungen -gleich in welcher Höhe- mehr gab.

Im Bundeszentralregister steht sie noch bis 2016, was zur Folge hat, daß jede noch so kleine neue Verurteilung dafür sorgt, daß auch die räub. Erpress. wieder mit ins Fz käme.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


-- Editiert von !streetworker! am 22.03.2006 00:20:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hans_m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob, vielen Dank fuer die Antwort, was fuer eine Crux, muss ich also noch 14 Tage rauszoegern :-/
Ich bin war und werde Ersttaeter bleiben :-)

@silent es gibt immer sensible Bereiche zb bei Regierungsstellen oder Banken...da brauchen selbst die Putzleute eines Dienstleisters ein Fuehrungszeugnis - ist ja auch verstaendlich. (Man braucht es auch an Schulen oder sonstwo im oeffentlichen Dienst)

Vielen Dank noch mal an Euch :-)
Hans

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