hallo
ich habe eine frage zum Führungszeugnis hoffe das ihr mir weiter helfen könnt
wisst hr was aktuell im Führungszeigniss noch drinne stehen müsste?
bekannter möchte seinen Führerschein Auf Klasse D erweitern und er hat angst das ihm wegen dieser Sachen die Führerschein stelle den antrag ablehnt. es geht auch um das Zeugniss Belagart 0
tat betrug begannen juni 2005 reschtskäftig seid 8.06.06
das 2te begannen am 12.08.07 reschtkräftig seid 5.4.08
2007 zu einer geldstrafe verurteilt. 100 tagessätz zu ??
Rechtskräftig seit 13.06.13
Datum der tat 16.02.13
tatbezeichnung vorsätzliches fahren ohne Fahrerlaubnis
Angewendete Vorschriften Stv 21 abs.1 Nr 1
25 Tagessatz zu je 30 Euro Geldstrafe
2016 Erschleichung von sozalleistung 80 Tagessätze zu je 20 euro
gruß
Führungszeugnis alles gelöscht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Zitat:
Rechtskräftig seit 13.06.13
Datum der tat 16.02.13
tatbezeichnung vorsätzliches fahren ohne Fahrerlaubnis
Angewendete Vorschriften Stv 21 abs.1 Nr 1
25 Tagessatz zu je 30 Euro Geldstrafe
2016 Erschleichung von sozalleistung 80 Tagessätze zu je 20 euro
Diese beiden Taten stehen im Führungszeugnis des Bekannten. Sauber wird das Führungszeugnis erst wieder 2019, sofern keine neuen Straftaten dazukommen.
Zitat:bekannter möchte seinen Führerschein Auf Klasse D erweitern und er hat angst das ihm wegen dieser Sachen die Führerschein stelle den antrag ablehnt.
Da hat die Fahrerlaubnisbehörde auch absolut recht. Besonders, wer Straftaten im Zusammenhang mit dem Verkehr begeht, verfügt eben aus juristischer Sicht nicht über die notwendige Zuverlässigkeit, um bspw. in diesem Fall Fahrzeuge der Klasse D zu führen.
Grüße
PP
Doppelpost durch Serverfehler
-- Editiert von PP9325 am 11.01.2018 15:13
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Was dürfte ihrer Meinung nach noch drinnen stehen?
Zitat:Diese beiden Taten stehen im Führungszeugnis des Bekannten.
Nö, die 25 TS stehen nicht drin, da Geldstrafen unter 91 TS nicht mitgezogen werden.
Es stehen aber neben den 80 TS aus 2016 noch die 100 TS aus 2007 drin.
Sauber wird das FZ erst 2019 sein (3 Jahre ab der 2016er Verurteilung). Voraussetzung ist natürlich, dass bis dahin nichts Neues dazu kommt.
Rechtskräftig seit 13.06.13
Datum der tat 16.02.13
tatbezeichnung vorsätzliches fahren ohne Fahrerlaubnis
Angewendete Vorschriften Stv 21 abs.1 Nr 1
25 Tagessatz zu je 30 Euro Geldstrafe
Die 100 ts waren 2007
Also dürfte doch nichts mehr drin stehen?
Doch, die 100 TS aus 2007 hatten im BZR (nicht im Führungszeugnis) eine Frist von 10 Jahren, also 2017. Da VORHER, 2016, ein neues Urteil kam, kommt dieses neue Urteil ins Führungszeugnis und alle alten über 90 Tagessätze kommen auch wieder rein. So wie ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe
ZitatDie 100 ts waren 2007 :
Also dürfte doch nichts mehr drin stehen?
Nö, die Tilgungsfrist beträgt hier 10 Jahre (da >90 TS). Und gemäß §47 Abs. 3 BZRG gilt:
Zitat:Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen.
Da zwischenzeitlich immer wieder Einträge hinzugekommen sind wurde diese Verurteilung noch nicht getilgt und wird erst nach Ablauf von 3 Jahren nach der 2016er Verurteilung nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen.
Im Register steht sie noch ein wenig länger (momentan bis 2021 zuzüglich Überliegefrist), zusammen mit den anderen Verfehlungen, und sollten bis zur finalen Tilgung weitere Einträge hinzukommen taucht auch die 2007er Verurteilung wieder im FZ auf.
Also steht alles nach 2007 im FS ?
Das ist Mist
ZitatAlso steht alles nach 2007 im FS ? :
Nein, nur die 2007er und die 2016er Verurteilungen.
Eine Frage habe ich noch Vieleicht weis das ja jemand
Wir also bekannter und ich sind heute wegen einer Anzeige bei der Polizei gewesen, und wollten wissen was aus einer Anzeige geworden ist. Der Polizist meinte das er nur die Strafe aus 2013 drin stehen hat, steht im polizeicomputer das selbe drin wie im Führungszeugnis?
nein
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