Führungszeugnis alles gelöscht?

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
Führungszeugnis alles gelöscht?

hallo

ich habe eine frage zum Führungszeugnis hoffe das ihr mir weiter helfen könnt
wisst hr was aktuell im Führungszeigniss noch drinne stehen müsste?

bekannter möchte seinen Führerschein Auf Klasse D erweitern und er hat angst das ihm wegen dieser Sachen die Führerschein stelle den antrag ablehnt. es geht auch um das Zeugniss Belagart 0

tat betrug begannen juni 2005 reschtskäftig seid 8.06.06
das 2te begannen am 12.08.07 reschtkräftig seid 5.4.08

2007 zu einer geldstrafe verurteilt. 100 tagessätz zu ??

Rechtskräftig seit 13.06.13
Datum der tat 16.02.13
tatbezeichnung vorsätzliches fahren ohne Fahrerlaubnis
Angewendete Vorschriften Stv 21 abs.1 Nr 1
25 Tagessatz zu je 30 Euro Geldstrafe

2016 Erschleichung von sozalleistung 80 Tagessätze zu je 20 euro

gruß

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:

Rechtskräftig seit 13.06.13
Datum der tat 16.02.13
tatbezeichnung vorsätzliches fahren ohne Fahrerlaubnis
Angewendete Vorschriften Stv 21 abs.1 Nr 1
25 Tagessatz zu je 30 Euro Geldstrafe

2016 Erschleichung von sozalleistung 80 Tagessätze zu je 20 euro



Diese beiden Taten stehen im Führungszeugnis des Bekannten. Sauber wird das Führungszeugnis erst wieder 2019, sofern keine neuen Straftaten dazukommen.

Zitat:
bekannter möchte seinen Führerschein Auf Klasse D erweitern und er hat angst das ihm wegen dieser Sachen die Führerschein stelle den antrag ablehnt.


Da hat die Fahrerlaubnisbehörde auch absolut recht. Besonders, wer Straftaten im Zusammenhang mit dem Verkehr begeht, verfügt eben aus juristischer Sicht nicht über die notwendige Zuverlässigkeit, um bspw. in diesem Fall Fahrzeuge der Klasse D zu führen.


Grüße
PP

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#2
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Doppelpost durch Serverfehler

-- Editiert von PP9325 am 11.01.2018 15:13

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#3
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Was dürfte ihrer Meinung nach noch drinnen stehen?

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Diese beiden Taten stehen im Führungszeugnis des Bekannten.


Nö, die 25 TS stehen nicht drin, da Geldstrafen unter 91 TS nicht mitgezogen werden.

Es stehen aber neben den 80 TS aus 2016 noch die 100 TS aus 2007 drin.

Sauber wird das FZ erst 2019 sein (3 Jahre ab der 2016er Verurteilung). Voraussetzung ist natürlich, dass bis dahin nichts Neues dazu kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Rechtskräftig seit 13.06.13
Datum der tat 16.02.13
tatbezeichnung vorsätzliches fahren ohne Fahrerlaubnis
Angewendete Vorschriften Stv 21 abs.1 Nr 1
25 Tagessatz zu je 30 Euro Geldstrafe

Die 100 ts waren 2007

Also dürfte doch nichts mehr drin stehen?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Doch, die 100 TS aus 2007 hatten im BZR (nicht im Führungszeugnis) eine Frist von 10 Jahren, also 2017. Da VORHER, 2016, ein neues Urteil kam, kommt dieses neue Urteil ins Führungszeugnis und alle alten über 90 Tagessätze kommen auch wieder rein. So wie ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Die 100 ts waren 2007

Also dürfte doch nichts mehr drin stehen?


Nö, die Tilgungsfrist beträgt hier 10 Jahre (da >90 TS). Und gemäß §47 Abs. 3 BZRG gilt:
Zitat:
Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen.


Da zwischenzeitlich immer wieder Einträge hinzugekommen sind wurde diese Verurteilung noch nicht getilgt und wird erst nach Ablauf von 3 Jahren nach der 2016er Verurteilung nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen.

Im Register steht sie noch ein wenig länger (momentan bis 2021 zuzüglich Überliegefrist), zusammen mit den anderen Verfehlungen, und sollten bis zur finalen Tilgung weitere Einträge hinzukommen taucht auch die 2007er Verurteilung wieder im FZ auf.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Also steht alles nach 2007 im FS ?

Das ist Mist

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Also steht alles nach 2007 im FS ?

Nein, nur die 2007er und die 2016er Verurteilungen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Frage habe ich noch Vieleicht weis das ja jemand

Wir also bekannter und ich sind heute wegen einer Anzeige bei der Polizei gewesen, und wollten wissen was aus einer Anzeige geworden ist. Der Polizist meinte das er nur die Strafe aus 2013 drin stehen hat, steht im polizeicomputer das selbe drin wie im Führungszeugnis?

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

nein

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