Hallo an alle,
ich hätte da mal eine Frage und zwar brauche ich für meinen neuen Arbeitgeber ein Führungszeugnis der Belegart O für Behörden. Das Problem ist das ich 2006 wegen Diebstahl beschuldigt wurde. Also es gab also ein Ermittlungsverfahren gegen mich,(es hat sich rausgestellt das ich es nicht war, lange Geschichte)welches gemäß §170 Absatz 2 der StPO
gestellt wurde.
Nun meine Frage, steht in dem Führungszeugnis für Behörden etwas über dieses Ermittlungsverfahren? Ist total wichtig weil ich die Vermutung habe das wenn das raus kommt den Job nicht antreten kann.
Führungszeugnis der Belegart O
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wo sollte das Problem sein? Das Verfahren wurde doch eingestellt.
Mit § 170 II StPO
wird der AG davon nichts erfahren.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Achso, also wird dort nichts drin stehen? Ich habe gedacht, dass in meinem Führungszeugnis stehen wird, das gegen mich ein Ermittlungsverfahren lief, es aber eingestellt wurde. Ich habe mich bei der JVA als Justizvollzugsbeamtin beworben und da dachte ich, das öffentliche Behörden wirklich alles aus der Akte entnehmen können.
Gruß Sibel
-- Editiert von lebis am 25.11.2007 23:52:55
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ach, noch eine Frage:
Wenn in meinem Führungszeugnis davon nichts drin steht, woher wusste das dann die Ausländerbehörde. Denn das mit dem Ermittlungsverfahren bzw. der Beschuldigung ist in der Zeit meiner Einbürgerung passiert, da rief mich die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde an und bat mich um den Brief von der Staatsanwaltschaft in der drin stand, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.
Jetzt meine Frage, wenn es nicht in meinem Führungszeugnis steht, wo dann?
Selbst wenn diese Info irgendwo auftaucht, müssen Sie sich Folgendes klar machen:
Ein Ermittlungsverfahren wird nach § 170 II eingestellt, wenn kein Tatverdacht mehr besteht. Diese Einstellung zeigt gerade, dass eine Straftat nicht bewiesen werden konnte.
Dies kommt häufig bei völlig unschuldigen Personen vor (z.B. Warenkreditbetrug, bei dem auf einen falschen Namen bestellt wird und gegen diese Person dann auch ermittelt wird).
Eine Einstellung nach § 153/a wäre da seutlich problematischer.
Hi,
die Ausländerbehörde wußte das, weil bei Ausländern eine sog. Mistra(Mitteilung in Strafsachen) an die Ausländerbehörde geht, wenn ein Verfahren eingeleitet wird.
Gruß vom mümmel
Hi,
die Ausländerbehörde wußte das, weil bei Ausländern eine sog. Mistra(Mitteilung in Strafsachen) an die Ausländerbehörde geht, wenn ein Verfahren eingeleitet wird.
Gruß vom mümmel
Ahhhh, ok ihr habt mir wirklich weiter geholfen und ich habe da wirklich eine aller letzte Frage. Ich habe mich ja bei der JVA beworben und ich soll jetzt eine Erklärung unterschreiben in der drin steht, dass ich weder gerichtlich bestraft wurde noch gegen mich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig war.
Nun meine Frage, was soll ich machen. Soll ich das unterschreiben oder denen den Brief der Staatsanwaltschaft zuschicken in der ja drin steht, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wurde? Denn was ist wenn die das rauskriegen und ich nicht ehrlich war?
Würde auch den Brief mitschicken bzw. anrufen und mal nachfragen, was in einer solchen Situation zu machen ist.
Finde das immer etwas ungünstig, denn es wurde zwar ermittelt, eben aber eingestellt.
Ungünstig? Was meinen Sie damit?
????
Hi,
er meint, es wäre besser, Sie hätten nie ein Verfahren gehabt. Meiner Meinung nach dürften Ihnen hier aber keine Nachteile entstehen.
Gruß vom mümmel
Ja das Problem ist ja, das ich keine Schuld hatte und jetzt habe ich Angst, dass die ein schlechtes Bild von mir haben könnten.
--- editiert vom Admin
§ 170 StPO
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Ich habe mich ja bei der JVA beworben und ich soll jetzt eine Erklärung unterschreiben in der drin steht, dass ich weder gerichtlich bestraft wurde noch gegen mich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig war.
Ist das Routine? Wird das immer gemacht? Müssen alle Bewerber so eine Erklärung unterschreiben? Oder hast du den Eindruck, das wird speziell bei dir gemacht?
Und wie ist der genaue Wortlaut der Erklärung?
Das ist dort wohl Routine und alle Bewerber müssen das Unterschreiben, da man ja auch verbeamtet wird und deshalb eine reine Weste tragen muss bzw. sollte.
Auf dieser Seite kannst du sehen wie so eine Erklärung aussieht:
http://www.jva-muenster.nrw.de/bekannt/einstell/schulden.pdf
Danke. Ja, das ist offensichtlich Routine und richtet sich nicht speziell gegen dich. Korrekt ist es also, dass du das Ermittlungsverfahren angeben musst, denn es wird auch nach Ermittlungsverfahren gefragt, die eingestellt wurden. Das ist unmissverständlich formuliert.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
76 Antworten