Führungszeugnis - gelöscht ???

4. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
filcher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis - gelöscht ???

Aaaaalso ich hab in meinem Führungszeugnis vom 03/2004 folgende Einträge zu verbuchen:
Eintrag 1) vom xx/1996 Angewendete Vorschriften nach STGB § 242, 243, ABS 1 -Nr.1, 51, STVG § 21, ABS 1 -Nr.1
und:
Eintrag 2) vom xx/1997 STGB § 22, 23, 53, 54, 55, 243.

Habe 3 Jahre Freiheitsstrafe aufgebrummt bekommen + 2 Jahre Bewährungswiderruf. (also insgesamt 5) Voll Strafmündig nach Erwachsenenrecht.
Vor ein paar Tagen beantragte ich erneut für meinen (hoffentlich) zukünftigen Arbeitgeber ein FZ... Was ich auch recht zügig bekam:
Inhalt: "KEIN EINTRAG" Okay, einerseits Hurrrraaaa!! Andererseits kann das jetzt schon sein ? Dauert das nicht 10 Jahre bis es verjährt ist ? Nicht das die sich da vertan haben...

Vielen Dank jetzt schon für jede Antwort !!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, im Führungszeugnis werden nur Sexualdelikte für 10 Jahre eingetragen alles andere für 5 (oder 3)

In Ihrem Fall kommt noch die Dauer der Freiheitsstrafe dazu. Der Bewährungswiderruf und die 3 Jahre sind aber 2 Strafen, so daß sie nicht zusammengerechnet werden. Selbst wenn das erste Urteil ins zweite miteinbezogen wurde (also nur 1 Urteil besteht), gelten für die Tilgungsfrist die 2 Einzelstrafen.

Somit 3 Jahre aus 1997 --> 5 Jahre Tilgung --> 3 Jahre Strafdauer = Löschung nach 8 Jahren = 2005.

Das Urteil aus 1997 dürfte also zwischen Januar und März 1997 gefallen sein??

Falls nicht, haben die sich tatsächlich vertan.

Das Bundeszentralregister ist allerdings noch bis 2015 "dreckig" ( 15 Jahre + Strafdauer)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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