Führungszeugnis polizeiliches

4. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
swallow6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis polizeiliches

Guten Tag,
meinem Sohn wurd in Okt.2001 zu 5 Jahren Bewährung verurteilt. Dieser Strafe ist un in Okt.2006 abgelaufen? Wie lange steht dieser Strafe noch in seinen Polizeiliches Führungszeugnis? Ich habe einiges dazu durchgelesen blicke aber nicht genau durch.
Das dies noch im Zentralregister steht ist mir klar, aber wenn er jetzt ein polizeiches Führungszeignis - z.B. zum anmelden einens Hundes - braucht, ist dieser Eintragung denn noch vorhanden.
MfG Swallow6

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

fünf Jahre auf Bewährung gibt es nicht. Von Interesse ist die angedrohte Strafe - also z. B. zwei Jahre, die für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. In dem Fall wäre die Löschfrist fünf Jahre plus der angedrohten zwei Jahre, also sieben Jahre.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
swallow6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich nachfragen, danke für den Hinweiss, damit wird ich das klären können. MfG Swallow6 :)

0x Hilfreiche Antwort

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