hallo leute, ich haette da eine frage zu den tilgungs/loeschfristen und hoffe das mir jemand auskunft geben kann. und zwar bin ich juli 99 zu 3 1/2 jahren jugendstrafe verurteilt worden von denen ich 2 jahre verbuesst habe und der rest ist mir erlassen wurde gem. paragraf 456. meine letzte straftat habe ich im februar 98 begangen. meine frage ist jezt ob davon noch irgendetwas im BZRG steht oder im fuehrungszeugnis. vielen dank
Gruss
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Fuehrungszeugnis und BZRG
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, es ist in den Registern nichts (mehr) eingetragen.
Da es sich um eine Jugendstrafe gehandelt hat, geht es hier eigentlich sowieso um andere Register, aber das spielt für Ihre Fragestellung im Ergebnis keine Rolle mehr.
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hjallo Jotrocken, ich moechte noch sagen das ich nach der haft abgeschoben wurde und der strafrest erst 2011 verjaehrt ist. steht da trotzdem nichts mehr? wie sind im meinem fall die loeschfristen?
gruss
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quote:<hr size=1 noshade>Da es sich um eine Jugendstrafe gehandelt hat, geht es hier eigentlich sowieso um andere Register, <hr size=1 noshade>
Nein, bei Jugendfreiheitsstrafen ohne Bewährung geht es genau um die angefragten Register (BZR und Führungszeugnis).
quote:<hr size=1 noshade>mir erlassen wurde gem. paragraf 456 <hr size=1 noshade>
Du meinst § 456[color=red]a [/color] StPO
Und nein, erlassen(!!) im Sinne des Gesetzes wurde die Strafe nicht. Es wurde lediglich von der weiteren Vollstreckung abgesehen. Denn nach § 456a, Abs. 2 StGB kann die Vollstreckung grds. nachgeholt werden, wenn Du ins Bundesgebiet zurückkehrst. Bei einem Straferlass wäre das nicht möglich.
Das ist erst dann nicht mehr möglich, wenn Vollstreckungsverjährung eingetreten ist. Die Frist beträgt in diesem Fall 10 Jahre und hat mit der Entlassung aus dem Vollzug in 2001 begonnen. Verjährung war also 2011 (wie Du auch selbst richtig schreibst)
Die Vollstreckung ist also seit 2011 "erledigt".
Kommen wir zur BZR-Frist:
Hier dürfte die 10jährige Frist aus § 46(1)2c BZRG gelten, wobei die 3,5 Jahre hinzuzurechnen sind, die gesamte Frist also 13,5 Jahre (+1 Jahr Überliegefrist) beträgt.
07/99 +13,5 Jahre = 03/13 (welch Zufall ). Du hast Dir also schon selbst offenbar die richtige Frist ausgerechnet, oder der Zeitpunkt der Frage ist wirklich Zufall. Allerdings ist der Eintrag erstmal nur zur Auskunft gesperrt (bis März 2014). Erst dann wird er entgültig aus dem BZR entfernt. Das bedeutet gleichzeitig, dass falls Du bis März 2014 noch mal verurteilt werden solltest, neben dem dann kommenden Eintrag auch der alte im BZR bliebe, da er von dem neuen mitgezogen würde.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
hallo streetworker
danke fuer die ausfuehrliche antwort.ich komme bei 7/99 + 13,5 Jahre auf januar 2013, aber egal. war mehr oder weniger zufall, weil ich mir erst jetzt ein visum beantragt habe um meine familie zu besuchen. ich hab selbst versucht mich schlau zu machen aber ich kam erst auf eine tilgungsfrist von 8,5 jahren dann 13,5 jahren und ich war mir nicht sicher ob die 2 jahre haft wie bei der verjaehrung ablaufhemmend wirken, oder der paragraf 456a das irgendwie beeinflusst. deswegen dachte ich mir ich frag lieber einen experten. ich haette da noch 2 fragen
1.Du schreibst das der Eintrag seit januar 2013 gesperrt sein muesste. bedeutet das, das auch die polizei kein zugriff darauf hat? wenn mich ein polizist bei einer Routinekontrolle fragt ob ich schon mal mit der polizei zu tun hatte, kann ich das dann ruhigen gewissens verneinen?
2.wie sicher ist das der eintrag im januar 2014 auch geloescht wird? ist es nicht besser einen rechtsanwalt damit zu beauftragen?
vielen dank nochmal, gruss
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-- Editiert Andres123 am 19.04.2013 23:33
1. Polizisten bei Routinekontrollen haben gar keinen Zugriff auf das BZR.
2. Haben Sie irgendwie zuviel Geld? Was soll denn ein Anwalt da machen? Wenn Sie Zweifel an der Löschung haben, können Sie ja einfach die Einsichtnahme in Ihren BZR-Auszug beantragen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Richtig
Und Januar stimmt natürlich. Rechenfehler meinerseits. Das Jahr 2012 hattte bei mir nur 10 Monate
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
quote:
Nein, bei Jugendfreiheitsstrafen ohne Bewährung geht es genau um die angefragten Register (BZR und Führungszeugnis).
Okay, danke Streetworker. Wieder was gelernt.
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