Führungszeugnis - welcher Eintrag ist zu erwarten

4. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
unknoident
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis - welcher Eintrag ist zu erwarten

Hallo zusammen,

ich werde in der kommenden Woche ein Führungszeugnis beantragen und wollte vorab fragen, worauf ich mich einstellen kann.
Zum Hintergrund:

Ich habe zwei Verurteilungen zu je 30 TS wegen Betrugs.
Die erste ist von Juli 2013, die andere vom Oktober 2015.

Ich weiß, dass eigentlich unter 90TS keine Aufnahme im FZ erfolgt, da es sich aber um zwei Einträge handelt schon. Die erste Verurteilung dürfte aber schon über die drei Jahres Frist gehen.

Habe ich daher 2, 1 oder keinen Eintrag im FZ?

Danke für die Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Sie haben eine, denn wie Sie richtig vermuten, ist bei Verurteilung 1 die Löschfrist abgelaufen. Da gibt es auch keine Sperrwirkung durch die neue Verurteilung - siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__38.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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