Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden "Belegart O"

22. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
pma777
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden "Belegart O"

Hallo,

im März/ April 2017 wurde ich wegen BTM zu 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, welche auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Jetzt habe ich eine Einstellungszusage von einer Behörde erhalten und habe Bedenken, dass die Verurteilung dort noch zu sehen ist.

Meines Wissens nach sollte das nicht der Fall, da die Frist von 5 Jahren + 1 Jahr Freiheitsstrafe bereits verstrichen ist, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ist das korrekt?

Viele Grüße
Pma777

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33347 Beiträge, 17414x hilfreich)

Nein, ist es nicht - die Frist beträgt nämlich in dem Fall nur 3 Jahre und die Strafe wird nicht "draufgerechnet". Aber das Ergebnis ist gleich: Kein Eintrag im FZ.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pma777
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nein, ist es nicht - die Frist beträgt nämlich in dem Fall nur 3 Jahre und die Strafe wird nicht "draufgerechnet". Aber das Ergebnis ist gleich: Kein Eintrag im FZ.


Dankeschön. Aber wieso sind es "nur" 3 Jahre? Das verstehe ich nicht ganz.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33347 Beiträge, 17414x hilfreich)

Wegen einer Sonderregelung für Strafen bis zu max. 1 Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt sind - da sind es nur 3 Jahre und die Strafe wird nicht dazugerechnet. Hätten Sie z. B. 1 Jahr und einen Monat bekommen, mit oder ohne Bewährung, betrüge die Frist dann tatsächlich 6 Jahre und einen Monat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.600 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.725 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen