Hallo,
im März/ April 2017 wurde ich wegen BTM zu 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, welche auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Jetzt habe ich eine Einstellungszusage von einer Behörde erhalten und habe Bedenken, dass die Verurteilung dort noch zu sehen ist.
Meines Wissens nach sollte das nicht der Fall, da die Frist von 5 Jahren + 1 Jahr Freiheitsstrafe bereits verstrichen ist, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ist das korrekt?
Viele Grüße
Pma777
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden "Belegart O"
22. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 22. August 2023 | 14:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden "Belegart O"
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. August 2023 | 14:58
Von
Status: Unbeschreiblich (33347 Beiträge, 17414x hilfreich)
Nein, ist es nicht - die Frist beträgt nämlich in dem Fall nur 3 Jahre und die Strafe wird nicht "draufgerechnet". Aber das Ergebnis ist gleich: Kein Eintrag im FZ.
#2
Antwort vom 22. August 2023 | 15:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein, ist es nicht - die Frist beträgt nämlich in dem Fall nur 3 Jahre und die Strafe wird nicht "draufgerechnet". Aber das Ergebnis ist gleich: Kein Eintrag im FZ. :
Dankeschön. Aber wieso sind es "nur" 3 Jahre? Das verstehe ich nicht ganz.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. August 2023 | 15:46
Von
Status: Unbeschreiblich (33347 Beiträge, 17414x hilfreich)
Wegen einer Sonderregelung für Strafen bis zu max. 1 Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt sind - da sind es nur 3 Jahre und die Strafe wird nicht dazugerechnet. Hätten Sie z. B. 1 Jahr und einen Monat bekommen, mit oder ohne Bewährung, betrüge die Frist dann tatsächlich 6 Jahre und einen Monat.
Und jetzt?
Schon
276.600
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten