Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

29. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
vmhan
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Hallo,

ein Freund möchte ein Praktikum bei einer Behörde absolvieren und soll nun vorher ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG ) vorlegen.

Seine Vorgeschichte:
Im August 2004 wurden bei ihm eine geringe Menge Amphetamin sichergestellt. Er wurde daraufhin zu 30 Tagessätzen verurteilt.
Im Dezember 2007 wurde bei ihm eine geringe Menge Marihuana
sichergestellt. Das Verfahren wurde jedoch aufgrund der geringen Menge eingestellt (gemäß Schreiben wurde von der Strafverfolgung abgesehen).

Muss er damit rechnen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG ) Eintragungen enthält?

Bereits im Voraus danke für alle Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, muß er nicht. Das Führungszeugnis (alle Belegarten) ist ohne Eintrag.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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