Führungszeugnis/Trunkenheitsfahrt

9. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
ujiuri
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis/Trunkenheitsfahrt

Hallöchen zusammen!

Bin neu hier und ich weiß, dass ähnliche Fragen schon mal gestellt wurden... Da ich aber seit einiger Zeit schlaflose Nächte habe, wollte ich meine Frage doch mal loswerden.

Ich habe wegen einer fahrlässigenTrunkenheitsfahrt letzten Jahres den Führerschein entzogen bekommen. Ich bekam 30 Tagessätze Strafe und 6 Monate Führerscheinentzug. Nun arbeite ich seit kurzem in einer Behörde und hatte auch schon ein Führungszeugnis Belegart O beantragt, welches bei der Behörde anscheinend immer noch nicht eingegangen ist (Antrag stellte ich vor ca. 4 Wochen). Dies war meine einzige und erste Tat (als ich 15 war, vor 17 Jahren :-) wurde ich mal nachts aus einem Freibad herausgezogen...bekam eine Anzeige wegen Ruhestörung, aber das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt).
Soweit ich mich informiert habe, sollte die Trunkenheitsfahrt (< 90Tagessätze; Ersttat) eigentlich nicht im Führungszeugnis auftauchen (auch nicht in Belegart O). Der Führerscheinentzug ist zwar eine Maßregel, aber keine Freiheitsentziehende. Ist das richtig so? Also sollte die Tat nicht drin stehen?

Ich bin nun dennoch total verunsichert und würde gerne wissen, ob es sein kann, dass meine Trunkenheitsfahrt dennoch aus irgendwelchen Gründen im Führungszeugnis auftauchen könnte?

Lieben Dank für Antworten im Voraus! Ich hoffe, ich kann bald wieder richtig schlafen...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Im Führungszeugnis steht die Trunkenheitsfahrt nicht. Im Bundeszentralregister dagegen schon. Bei einer Vollauskunft taucht sie daher auf.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ujiuri
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ah ok... herzlichen Dank für die rasche Antwort! Dann hab ich ja noch Hoffnung...wäre mir nicht so recht, wenn das im neuen Job bekannt werden würde.

Doch noch mal ein paar Fragen: was bedeutet denn Vollauskunft? Nicht das behördliche Führungszeugnis O ,sondern ein Auszug aus Zentralegister? Muss ich den davon ausgehen, dass die Behörde das bekommt oder anfordert? Bekomme ich in so einem Falle Bescheid, wenn die Behörde das macht?

...danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Bekomme ich in so einem Falle Bescheid, wenn die Behörde das macht?


Längst nicht jede Behörde ist befugt, einen Auszug aus dem Zentralregister anzufordern. Wer das darf, steht im Gesetz. Einfach mal nach "BZRG" googeln.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Im FZ 0 steht die Sache nicht.

Und eine Behörde, die Vollauskunftsrecht hat, würde iaR. kein FZ 0 anfordern, sondern eben von dem Vollauskunftsrecht Gebrauch machen.

Daher besteht wohl kein Grund zur Sorge.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ujiuri
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ok :) vielen Dank Euch allen für die Antworten! Ich denke, ich werde heute nacht schon mal besser schlafen ;)

beruhigt mich v.a., weil ich neu anfangen will und diese 'altlast' hinter mir lassen möchte... deswegen wäre es mir gar nicht recht gewesen, wenn mein neuer Brötchengeber das wüsste ...

lieben dank noch mal an alle!

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