Hallöchen zusammen!
Bin neu hier und ich weiß, dass ähnliche Fragen schon mal gestellt wurden... Da ich aber seit einiger Zeit schlaflose Nächte habe, wollte ich meine Frage doch mal loswerden.
Ich habe wegen einer fahrlässigenTrunkenheitsfahrt letzten Jahres den Führerschein entzogen bekommen. Ich bekam 30 Tagessätze Strafe und 6 Monate Führerscheinentzug. Nun arbeite ich seit kurzem in einer Behörde und hatte auch schon ein Führungszeugnis Belegart O beantragt, welches bei der Behörde anscheinend immer noch nicht eingegangen ist (Antrag stellte ich vor ca. 4 Wochen). Dies war meine einzige und erste Tat (als ich 15 war, vor 17 Jahren :-) wurde ich mal nachts aus einem Freibad herausgezogen...bekam eine Anzeige wegen Ruhestörung, aber das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt).
Soweit ich mich informiert habe, sollte die Trunkenheitsfahrt (< 90Tagessätze; Ersttat) eigentlich nicht im Führungszeugnis auftauchen (auch nicht in Belegart O). Der Führerscheinentzug ist zwar eine Maßregel, aber keine Freiheitsentziehende. Ist das richtig so? Also sollte die Tat nicht drin stehen?
Ich bin nun dennoch total verunsichert und würde gerne wissen, ob es sein kann, dass meine Trunkenheitsfahrt dennoch aus irgendwelchen Gründen im Führungszeugnis auftauchen könnte?
Lieben Dank für Antworten im Voraus! Ich hoffe, ich kann bald wieder richtig schlafen...