Führungszeugnis...ich versteh es nicht...

2. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Papaknut1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis...ich versteh es nicht...

Hallo an alle...

Ich kann es mir noch so oft durch lesen und ich versteh es trotzdem nicht:

Und zwar wann werden meine Einträge im Polizeilichen Führungszeugnis nicht mehr aufgeführt?

-2011 Strafbefehl 20 Tagessätze a 20€ wegen Schwarzfahrens

-2013 zu 9 Monaten wegen Betruges auf Bewährung

-2017 zu 1 Jahr und 8 Monaten wegen Betruges auf Bewährung

-2020 wegen Betruges aus 2015/16 wurde neu Verhandelt und das Urteil aus 2017 geändert auf 2 Jahre auf Bewährung


Ich war der Meinung das es in 5 Jahren nicht mehr aufgeführt wird aber mein Anwalt meinte es wären 10. Und im internet finde ich 3 Jahre...
Ich dachte im BZR steht es 10 Jahre und im PFZ kürzer?


Ich würde mich freuen wenn mir jemand mal sagen kann was denn nun stimmt?

Das es nicht toll ist was war das weis ich...dazu stehe ich auch und hab mir diesen letzten großen Schuss 2017 wirklich zu Herzen genommen.Seitdem hat sich mein Leben ja auch um 180 Grad gedreht aber wie gesagt würdest ich gerne mal wissen wie es sich denn mit dem PFZ nun verhält...


Danke euch

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich war der Meinung das es in 5 Jahren nicht mehr aufgeführt wird aber mein Anwalt meinte es wären 10. Und im internet finde ich 3 Jahre... Alles falsch - 5 Jahre plus Strafdauer, also 7 Jahre.
Ich dachte im BZR steht es 10 Jahre und im PFZ kürzer? Auch teilweise falsch - im BZR steht es 15 Jahre plus Strafdauer.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Papaknut1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Alles falsch - 5 Jahre plus Strafdauer, also 7 Jahre.
[i]Ich dachte im BZR steht es 10 Jahre und im PFZ kürzer?
Auch teilweise falsch - im BZR steht es 15 Jahre plus Strafdauer.



Das ist jetzt wieder ganz was neues...wo steht das?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Papaknut1):
-2020 wegen Betruges aus 2015/16 wurde neu Verhandelt und das Urteil aus 2017 geändert auf 2 Jahre auf Bewährung


Die von Mümmel genannten Fristen sind richtig. Wobei die Geldstrafe schon heute nicht mehr im FZ auftaucht. Und vielleicht noch ergänzend zur Erklärung:

Das Urteil aus 2013 hätte für sich alleine genommen, also isoliert betrachtet, tatsächlich nur eine Speicherfrist von drei Jahren (im FZ), bzw. zehn Jahren (im BZR) gehabt. Dadurch dass es 2017 aber zu einer erneuten Verurteilung kam, die auf Freiheitsstrafe lautete, hat sich das geändert.

Interessanter (v.a. auch für den Fristbeginn) ist aber, was genau das oben zitierte genau heißen soll. Ein rechtskräftiges Urteil wird nicht mal so eben neu verhandelt und geändert.

Entweder war es noch gar nicht rechtskräftig und es fand eine Berufung der Staatsanwaltschaft statt, bei der sich das Urteil verschlechtert hat. Dazu gibt die Beschreibung aber keinerlei Hinweis her.

Oder es fand eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung statt. Wobei dann ebenfalls oben in der Beschreibung jeglicher Hinweis auf eine neue, von dem 2017er Urteil zunächst mal unabhängige Verhandlung fehlt. Mit etwas Spekulation wird aber wohl diese Variante zutreffend sein

Dritte theoretische Möglichkeit wäre, dass es eine Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten gegeben hat, das ist aber extrem unwahrscheinlich und auch darauf wäre kein Hinweis in der Beschreibung enthalten.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.03.2020 20:40

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#5
 Von 
Papaknut1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,danke nochmal für die erklärung!

Es war so das nachträglich 2020 jetzt eine Gesamtstrafe gebildet wurde da die taten vor 2017 waren. Also das Urteil aus 2017 aufgedrösselt wurde und zu einem neuen jetzt gepackt wurde.

Mein Anwalt meinte das sowas recht selten wäre...


Also hab ich es jetzt richtig verstanden das aber 2013 noch alles bis in 10 jahren im Führungszeugnis steht und im BZR bis in 15?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nein, Sie haben es nicht richtig verstanden - bitte Antwort Nr. 1 noch mal lesen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Papaknut1):
Mein Anwalt meinte das sowas recht selten wäre...


Im Gegenteil. Wenn die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung vorliegen, muss zwingend eine Gesamtstrafe gebildet werden. Entweder § 55 StGB oder § 460 StPO.

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