Fundunterschlagung / Diebstahl

1. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
unclelukkes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fundunterschlagung / Diebstahl

Hallo,

Montag:
Person A geht mit seinen Mitschülern in der Pause in den Aufenthaltsraum. Mitschüler finden dort ein Handy. Da sich alle uneinig sind nimmt Person A das Handy mit um es im Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben (er hatte bereits 2 mal ein Handy gefunden und weiß deshalb das man es offiziell in einem Fundbüro abgeben muss). Nach der Schule hat A bereits etwas vor und will es deshalb erst Dienstag nach der Schule abgeben.

Dienstag:
Person A hört in der Schule Gerüchte, wem das Handy gehören soll(Person B). Da er Person B jedoch nicht sieht hält er an seinem Vorhaben fest es heute an der VGV abzugeben. Nach der Mittagspause erfährt Person A von Person C , dass C beschuldigt wird es gestohlen zu haben. A ist nun überzeugt, dass das Handy B gehört, und geht zum Sekretariat um bescheid zu sagen, dass er das Handy besitzt. Zuhause nimmt er über ein Soziales Netzwerk Kontakt mit B auf und sagt er hat das Handy und bringt es morgen mit. Person B's Schwester schaltet sich ein und droht, sie gehe zur Polizei wenn A es morgen nicht mitbringt.

Mittwoch:
A gibt vor Schulbeginn B das Handy ab. Ein Lehrer kommt hinzu. Im Handy ist keine Simkarte. A weiß nicht wo sie ist, es war schon keine mehr drin als er das Handy mitnahm. Der Lehrer empfiehlt Person B Person A bei der Polizei anzuzeigen. A geht geschockt und wütend weg, da er sich wundert warum man einen ehrlichen Finder anzeigen sollte.

Donnerstag:
A fragt Lehrer warum er B empfohlen hatte ihn anzuzeigen, da er doch das Handy wieder zurückgegeben hat. Lehrer sagt Person B behauptet A hätte das Handy aus der Tasche gestohlen und meint es ist verdächtig das A das Handy nicht nach dem Fund im Sekretariat abgegeben hat. Da A schon 2 mal ein Handy in der VGV abgegeben hat empfand er es für den korrekten Weg das Handy dort an der zuständigen Stelle abzugeben.

Freitag:
Brief von der Polizei erhalten, allerdings nicht geöffnet da A 17 Jahre alt ist und er an die Erziehungsberechtigten adressiert ist und diese nicht da sind.


Was kann nun auf A zukommen?
Er hat ja Mitschüler als Zeugen, dass das Handy nicht gestohlen worden ist. Kannn er für Unterschlagung belangt werden, weil er es nicht sofort im Fundbüro abgegeben hat?

Danke für die Antworten im Vorraus :)

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es liegt keine Straftat vor:
Diebstahl würde voraussetzen, dass sich das Handy noch im Gewahrsam des Eigentümers befand, was ja nicht der Fall war, denn er hatte es verbummelt.

Unterschlagung liegt auch nicht vor, weil sich der Täter dazu die Sache, um die es geht, zueignen muss, § 246 StGB .
Darunter versteht man, dass er sich nach außen erkennbar so verhalten muss, wie es nur ein Eigentümer machen würde, also z.B. die Sache verkaufen oder dergleichen.

Das liegt aber nicht bei jemandem vor, der das Handy an sich nimmt, die ganze Zeit sagt, dass er es abgeben will und das letztlich auch macht.
Was B da erzählt ist reine Mutmaßerei.

Er hat ja Mitschüler als Zeugen, dass das Handy nicht gestohlen worden ist.
Eben.

In dem ungeöffneten Brief ist vermutlich eine Ladung zu einer Vernehmung bei der Polizei. Da können Sie hingehen und das so erzählen, wie Sie es hier auch gemacht haben. Bringen Sie am besten gleich eine Liste von denen mit, die beim Fund dabei waren.

Und den seltsamen Beitrag von "Winterplanet" ignorieren Sie am besten. Bis auf den ersten Satz. Ich habe mich nämlich auch gefragt, wieso das Ding nicht gleich im Sekretariat abgegeben wurde.


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#3
 Von 
unclelukkes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

A hat es nicht dort abgegeben, da er der Ansicht ist, dass das Fundbüro ja für Fundsachen da ist und A selber öfters mal Sachen verliert und es von Vorteil ist eine zentrale Stelle zu haben an die man sich wenden kann. Beispiel: Jemand ist auf Kneipentour und verliert in einer von diesen sein Handy. Es ist natürlich einfacher nun nur ins Fundbüro gehen zu können anstatt in jeder Kneipe einzeln nachzufragen. Evtl war diese Person zu betrunken um sich zu erinnern wo er überhaupt überall war. Wo das Fundbüro ist weiß wohl jeder. Und für die Polizei ist es ebenfalls sehr viel einfacher dort nachzufragen.

Warum A es nicht direkt auch bei einem Lehrer gemeldet hat kann er sich auch nicht 100%ig erklären. Vermutlich hatte er seinen Kopf wo anders wegen einem Trauerfall und Streit mit der Freundin.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sehen Sie, das ist doch eine wunderbare Erklärung!
Ich denke nicht, dass Sie sich Sorgen machen müssen.


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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@unclelucces:
"(er hatte bereits 2 mal ein Handy gefunden und weiß deshalb das man es offiziell in einem Fundbüro abgeben muss)"

Schon mal einen Blick in die Hausordnung der Schule geworfen? Da steht nichts über Fundsachen?

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