Gebühren an Gerichtskasse zahlen? Schuldeingeständnis?

19. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Laura79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren an Gerichtskasse zahlen? Schuldeingeständnis?

Hallo zusammen,

ich habe einen ziemlich nerv-treibenden Fall am Hut. Mein Ex-Freund kommt mit der Trennung nicht zurecht, will wieder Kontakt, ich aber nicht. Jetzt hat er versucht, über eine Freundin mir Schaden zuzufügen. Ich bekam von einer mir unbekannten Person eine einstweilige Verfügung zugestellt, dass ich mich ihr nicht nähern dürfte. Soweit kein Problem. Dabei lag ein Brief mit Vorwürfen gegen mich, die definitiv er geschrieben hat (ihn habe ich übrigens damals mal wegen Auto-zerkratzens angezeigt).
2 Wochen später kam eine Einladung zur Kripo, wo ich aussagen sollte. Natürlich bin ich hin und habe meine Aussage gemacht. Der bEamte bat mich sogar nochmal, alles ausführlich niederzuschreiben, warum er mir schaden wollte und es ihm zuzuschicken. GEsagt getan. Dann 8 Wochen nichts gehört.
Heute kommt ein Schreiben von der Gerichtskasse, dass ich gemäßg 1,5 KV Nr. 1410 52,50 Euro Gerichtskosten zahlen soll. Angekreuzt ist sons tnohc der interne Vermerk "II.-Sch.-Hftg. besteht". Bei Wert des Gegenstandes steht 600 Euro.

Wie soll ich mich nun verhalten? Einen Anwalt habe ich von Anfang an nicht eingeschaltet, da ich Studentin bin. Diese andere Person, die ich aber nicht kenne, hat einen Anwalt hinzugenommen, der scheinbar von der Adresse eine Nachbarin von der Klägerin ist. Diese ist bei uns hier sogar bekannt, dass sie sehr "seltsame" Fälle übernimmt, nur um Geld zu machen. Außerdem hat sie keinen guten Ruf als Anwältin, da sie sich nur Fällen widmet, die andere Anwälte ablehnen.

Soll ich jetzt die Gerichtskosten bezahlen und das ganze dann vor Gericht klären? natürlich möchte auch ich, dass das ganze endlich mal geklärt ist.

danke für eure antworten, Laura



-- Editiert von Laura79 am 19.07.2005 16:43:12

-- Editiert von Laura79 am 19.07.2005 16:45:31

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bist Du denn in der Sache mit der einstweiligen Verfügung nie zu einer Stellungnahme aufgefordert worden? (mit der Aussage bei der Polizei hat das nichts zu tun), oder ist da sowiso noch eine gerichtliche Anhörung angesetzt?

Hatte die EV eine Rechtsmittelbelehrung?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Laura79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Streetworker,

also bzgl der EV bin ich nur zur Polizei eingeladen worden und musste dort eine Aussage machen. Warum dort eine gerichtliche Anhörung fest gesetzt ist, weiß ich nicht. Vielleicht deswegen, weil der "Wert" auf 600 Euro gesetzt ist und ab 600 Euro das Gericht mit eine Rolle spielt?

Weiß natürlich auch nicht, woher der Wert mit den 600 Euro kommt. Ich weiß nur, dass ich bei der Polizei eine Aussage gemacht habe, dass ich diese Person nicht kenne und mit der Sache nichts zu tun habe.

Muss ich denn nun die 52 Euro an die Gerichtskasse überweisen? Was wäre, wenn ich nicht überweise und einfach abwarte? Schließlich wüsste ich nicht, warum ich jetzt auch noch zum Gericht soll, da ich die Aussage bei der Polizei gemacht habe.

Grüße Laura

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#3
 Von 
Laura79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich bin jetzt soweit, dass ich weiß, dass ich unbefristet gegen die EV Widerspruch einlegen kann. Jetzt muss ich nur noch wissen, wie das geht. Kannst Du mir helfen und sagen, was ich dazu veranlassen muss? Gibts dafür vorgefertigte Sätze oder Formulare? Was muss da genau rein?

Weiß jetzt auch, dass es mit der Aussage bei der Polizei nicht getan ist. Widerspruch gegen die EV muss sein, was ich auch machen möchte.

Danke für Deine Antwort, bzw Hilfe,

Grüße
Laura

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Am besten gehst Du zu dem Amtsgericht, daß die EV erlassen hat, und gibst den Widerspruch da auf der Geschäftsstelle zu Protokoll.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

soweit ich weiß genügt es immer zu schreiben "gegen die EV vom X.Y.Z. (datum) lege ich Widerspruch ein"...

begründen kannst du das ja dann vor gericht, wenn dein gegner die sache weiterbetreibt.

Aber irgendwie kommt mir die ganze geschichte schon spanisch vor! eine EV gegen dich, damit du dich einer person nicht näherst, die du gar nicht kennst? Also entweder ist die Person die da dahinter steckt selten doof oder du versuchst uns einen bären aufzubinden. (für eine studentin ist deine berichterstattung auch etwas wirr....)

m.

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#6
 Von 
Laura79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten. Das Problem ist, dass ich einen Ex-Freund habe, der mir versucht auf allen Wegen zu schaden. Er hat mir bereits mein Auto zerkratzt und ich habe ihn bereits 2x vor Gericht angezeigt.

Er ist krankhaft und will mit mir wieder Kontakt haben. Da ich aber jeden Kontakt verweigere, versucht er es auf diese Tour. Das hat er bereits schonmal vor 3 Jahren getan, aber auf eine etwas andere Weise.

Diese Person kenne ich gar nicht, von der die EV kommt. Sie wohnt gerade mal laut Adresse auf der EV zwei Straßen weiter und ich weiß auch nicht, warum sie so etwas für meinen Exfreund tut, zumal ich bisher dachte, alle Freunde von ihm zu kennen..

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