Hallo liebe Community,
ich möchte euch den folgenden Sachverhalten darstellen und fragen ob ihr ein strafbares Handeln gem. der Überschrift verwirklicht seht.
A ist KfZ Meister mit über 20 Jahren Berufserfahrung. B, der ungeliebte Stiefsohn des A, lässt sich in jeder Saison vom A die Räder seines Autos in der Werkstatt wechseln in der A angestellt ist. Das Radwechseln geschieht gemeinschaftlich in folgender Form: B setzt die Räder an und dreht die Bolzen per Hand vor. A schraubt sie fest und beendet den Radwechsel. Nach getaner Arbeit fährt B vom Hof der Werkstatt und bemerkt ein klapperndes Geräusch. Zwei Mal kehrt er zu A zurück, der ihm versichert, dass es nichts mit dem Radwechsel zu tun haben könne. Er solle außerdem eine andere Werkstatt aufsuchen, wenn er das Geräusch untersucht haben will. B stellt nach der Heimfahrt fest, dass 3 Bolzen an einem Rad fehlen, die sich während der Fahrt gelöst haben müssen. Als B den A zur Rede stellt, sagte dieser, dass das passieren kann, wenn man die Bolzen nicht vernünftig per Hand vorgedreht hat. A wusste zum Zeitpunkt der ersten Wiederkehr des B in die Werkstatt um die Möglichkeit, dass das Rad falsch montiert gewesen sein könnte und hat es aus Groll auf den B unterlassen, die Räder erneut ab und anzumontieren.
Materieller Schaden ist nicht entstanden.
Handelt A durch unterlassen und greift so in den Verkehr ein?
Ist A als Kfz Meister in einer Garantenstellung, auch wenn es sich nicht um einen offiziellen Auftrag der Werkstatt handelte?
Gef. Eingriff in den Straßenverkehr durch unterlassen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Handelt A durch unterlassen und greift so in den Verkehr ein?
Da der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) auch fahrlässig begangen werden kann, würde ich den Straftatbestand spätestens dann als erfüllt ansehen, nachdem A von B auf das klappernde Geräusch hingewiesen wurde, aber dennoch keine Kontrolle der Radmuttern vorgenommen hat.
Zitat:Ist A als Kfz Meister in einer Garantenstellung, auch wenn es sich nicht um einen offiziellen Auftrag der Werkstatt handelte?
Nein.
Der Fall ist doch nun etwas sehr theoretisch, oder? Wie kommen Sie darauf?
Materieller Schaden ist nicht entstanden und es bestand auch keine dahingehende Gefahr. Deshalb kann es sich allenfalls um den Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkerher (durch Unterlassen) handeln. Dann besteht aber (noch immer) die Frage, inwiefern der A auch vorsätzlich handelte. Dafür sind die Angaben etwas zu dünn. Das reicht wohl eher nicht für einen Vorsatz aus. In der Praxis würde man ihm das nicht nachweisen können und es vermutlich auch gar nicht versuchen.
Es scheint mir auch nicht ganz klar zu sein, warum der Stiefvater verantwortlicher sein soll als der Sohn. Wegen seiner Fachkenntnis? Ist das überhaupt noch ein Vorteil gegenüber dem Stiefsohn, wenn der Fehler so offensichtlich war, dass auch der Stiefsohn zumindest hellhörig geworden ist?
Als Fahrzeugführer hat zunächst der Stiefsohn selber vor Fahrtantritt sicherzustellen, dass am Fahrzeug alles in Ordnung ist. Wenn er doch selber (!) kurz zuvor an einem Reifenwechsel beteiligt war, hätte sich ihm auch aufdrängen können, was ungefähr das Problem sein könnte.
Ich hallte einen Reifenwechsel auch für keine irgendwie fachlich anspruchsvolle Aufgabe, bei welcher der Stiefvater eher gefragt sein könne als der Stiefsohn.
Ist denn nun überhaupt klar, warum die Bolzen sich gelöst haben bzw. jetzt fehlen? Das wird man wohl sowieso kaum noch aufklären können. In der Praxis müsste vor allem der Stiefvater zu dem Vorfall keine Aussage machen.
Wenn der Stiefsohn hier dennoch Strafanzeige erstattet, muss er sich für die nächste Saison wohl eine andere Werkstatt suchen.
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Danke für die bisherigen Antworten.
Warum der Fall Ihnen zu theoretisch ist weiß ich nicht. Da gibt es ausgefallenes im Strafrecht.
Dass keine Gefahr befand sehe ich wegen des Fehlens von 3 von 5 Radbolzen als fragwürdig.
Der Vorsatz des A ist anzunehmen und nicht zu diskutieren, wenn im Text steht, was er wusste und wollte.
Der B wurde hellhörig auf was genau? Er bemerkte das Geräusch, konnte die Quelle aber nicht einschätzen. Der A wusste durch seine Fachkenntnis sofort, was der Fehler sein könnte und versicherte dem B aber, dass es nicht am Radwechsel liegen könne.
Nimmt der B seine Pflichten als Fahrzeughalter nicht wahr indem er den Kfz Meister bittet das Fahrzeug (2x) in Augenschein zu nehmen? Das Problem war dem B offenbar nicht offensichtlich. (Nehmen sie folgendes an: B ließ zeitlebens alle Reperaturen und Wartungsarbeiten von A machen, hatte daher keine eigene Kenntnis darüber. Auch dass ein Rad durch falsches vordrehen verkannten und sich bei der fahrt lockern kann, würde ich nicht als Allgemeinwissen voraussetzen)
Zu den rechtlichen Fragen findet man hier Anhaltspunkte:
https://www.ra-kotz.de/kfz_werkstatt_garantenstellung_garantenpflicht.htm
(Darauf zielt doch die Hausaufgabe Frage, oder?)
Ich nicht. Da hätten auch alle Bolzen und das gesamte Rad fehlen können.Zitat:Dass keine Gefahr befand sehe ich wegen des Fehlens von 3 von 5 Radbolzen als fragwürdig.
Na, wenn Sie es besser wissen.Zitat:Der Vorsatz des A ist anzunehmen und nicht zu diskutieren
Siehe den Beitrag von drkabo.Zitat:Warum der Fall Ihnen zu theoretisch ist weiß ich nicht.
Viel Erfolg noch!
ZitatIch nicht. Da hätten auch alle Bolzen und das gesamte Rad fehlen können. :
Mit Gefahr kennen Sie sich offensichtlich nicht sonderlich aus. Ihr Einwand ergibt keinen Sinn. Das Fehlen von Radbolzen stellt eine abstrakte Gefahr dar. Wäre das Rad abgefallen, wäre eben der Schaden daraus eingetreten. Es geht m.M.n. in dem in Frage kommenden Paragraphen um das Herbeiführen einer Gefahr, nicht bspw. eines Unfalls.
ZitatNa, wenn Sie es besser wissen. :
Der Sachverhalt ist natürlich stark verkürzt. Der A selbst hat Aussagen zu seinem Vorsatz getätigt. Diese sind dokumentiert.
ZitatSiehe den Beitrag von drkabo. :
Der Fall ist realer Natur. Ich habe irrig angenommen hier rechtliche Hilfe zu erfahren. Allein der Link des Vorredners war hilfreich, auch wenn der Beitrag mit Sarkasmus gespickt wurde. Ich habe Grundkenntnisse in solchen Gebieten, nur leider eben nicht tief genug um den Sachverhalt einzuschätzen. Vielleicht überdenken Sie Ihre Art mit anderen online umzugehen und zu diskutieren. Es hat eher etwas von "Ich kann nicht helfen aber auf irrelevanten Dingen rumreiten liegt mir."
Zitat:Zwei Mal kehrt er zu A zurück, der ihm versichert, dass es nichts mit dem Radwechsel zu tun haben könne.
Und A hat den Wagen nicht selber überprüft? Wenn was klappert muss ich anhalten und nachgucken. Da A von dem Radwechsel wusste, hätte er danach schauen müssen.
Ich geb's auf. Ich hatte wohl eine falsche Vorstellung von diesem Forum.
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