Gef. Körperverletzung Hohe Anwaltskosten.

11. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Florian123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gef. Körperverletzung Hohe Anwaltskosten.

Hi,
ich wurde im Herbst letzten jahres vor einer Disco von einem Typen angemacht und habe mich darauf gewehrt.
Leider fanden es ein paar Leute wohl cool den am boden liegenden deppen noch zu treten.
Ich war da schon weg, da ein Taxifahrer schon die Polizei und den Krankenwagen verständigt hatte. Bin aber nochmal zurück gekommen um meine Aussage zu machen.
Als anfang Mai dann aber ein Schreiben vom Amtsgericht ankam in der stand, dass ich den Typ mit einem Kollegen total verprügelt haben soll hab ich einen Anwalt eingeschaltet. Dem ich bis jetzt nur eine Vollmacht gegeben.
Jetzt kommt heute eine 916€ Rechnung.....

Grundgebür 4100VV 200€
Verfahrensgebühr 4106 VV 210€
Termingebühr (1 verhandlungstag) 340€
Post und Telekommunikation 20€

+ Umsatzsteuer 146,30€

Ich weiß nicht wie ich das bezahlen soll ?!
Ich bin Azubi und 19 Jahre alt.
Bin nicht vorbestraft.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich weiß nicht wie ich das bezahlen soll ?!
Ich bin Azubi und 19 Jahre alt.


Hast du etwa gedacht, dass der Anwalt umsonst arbeitet.
Du hast den Anwalt beauftragt und damit fallen dann eben auch Kosten an.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Florian123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ja aber über 900€ ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32825 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ich weiß nicht wie ich das bezahlen soll ?! Sie haben also einen Anwalt beauftragt im vollen Wissen, den nicht bezahlen zu können? Das ist Eingehungsbetrug und wird dann wohl zum nächsten Strafverfahren führen... Ansonsten könnten Sie ja mal erwähnen, ob der in der Rechnung vorkommende Verhandlungstag eigentlich stattgefunden hat - Sie schrieben ja nichts von einer Verhandlung.

-- Editiert von muemmel am 11.06.2015 18:03

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Wenn man nicht weiß, wie man den Anwslt bezahlen soll, sollte man auch keinen beauftragen. Wie man den dann bezahlt, ist allein das Problem des Mandanten.

So wie ich das verstanden habe, war die Verhandlung nich nicht. Ihrer Meinung nach müssten Sie da ja freigesprochen werden. In diesem (eher unwahrscheinlichen) Fall würde die Staatskasse die Kosten übernehmen müssen. Alternativ könnten Sie darüber nachdenken, ganz einfach ihne Anwalt zur Verhandlung zu kommen. Die bisher angefallenden Kisten zahlen Sie dann aber dennoch. Sie müssen vielleicht auch bedenken, dass Sie wegen eines Deliktes angeklagt sind, auf dem im Erwachsenenstrafrecht (bei Ihnen gibt es vielleicht Jugendstrafrecht) eine Freiheitsstrafe von mindestens einigen (~6) Monaten steht. Zudem sagen unbeteilgte Zeugen gegen Sie aus, Sie waren vermutlich betrunken, Ihre Schilderung von der zwischenzeitlichen Abwesenheit ist lückenhaft und ein Plädoyer auf Notwehr immer eine Gratwanderung.

Die Höhe der Rechnung hab ich jetzt nicht geprüft (und kann ich auch nicht). Die halte ich aber in jeder Hinsicht für plausibel. Irgendwas zwischen (600/)800 und 1000 hätte ich jetzt auch getippt. Mit was für Kosten hätten Sie gerechnet? Der Anwalt muss mit Ihnen beraten, die Akten lesen, Literatur beschaffen und da nachschlagen, regelmäßig an kostenpflichtigen Fortbildungskursen teilnehmen, sein Büro mieten, die Einrichtung unterhalten, Mitarbeiter beschäftigen, Versicherungen/Steuern/Beiträge zahlen, vielleicht auch Werbung finanzieren, zum Termin fahren usw. Am Ende hätte der dann nach Steuern und allem bestimmt auch gerne einen Lohn für sich selber in Höhe von mindestens den gesetzlich angedachten 8,50. Dafür hat der dann eine 6-10 Jahre lange Ausbildung hinter sich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es handelt sich offenbar um eine Vorschussrechnung und der Anwalt wurde erst nach Eingang der Anklageschrift eingeschaltet, bzw. da der RA bereits einen Verhandlungstag mit in die Vorschussrechnung nimmt, ist das Hauptverfahren offenbar bereits eröffnet und ggf. der Verhandlungstermin schon terminiert.

Wenn man sich nun in solchen Dingen nicht auskennt, hätte man vielleicht besser mal hier nachfragen sollen, bevor man zum Anwalt geht.

Die Grundgebühr entspricht der Regelgebühr des VV-RVG, die Verfahrens- und die Terminsgebühr liegen etwas mehr als 15% über der Regelgebühr, was aber vollkommen legetim ist, d.h. diese die Regelgebühr übersteigenden Anteile zahlt man selbst bei einem Freispruch selbst.

Wurde beim Termin nicht "über Geld" gesprochen? ggf. über Pflichtverteidigung?

Vor welchem Gericht ist angeklagt? Amtsgericht -Jugendrichter- oder Amtsgericht -Jugendschöffengericht- ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Offensichtlich hat es eine Gerichtsverhandlung gegeben. Da muss ja der Fragesteller dabei gewesen sein und sein Anwalt muss während der Gerichtsverhandlung neben ihm gesessen haben. Außerdem muss es ja zu einer Verurteilung des Fragestellers gekommen sein.

Das alles wäre mal interessant zu wissen gewesen, denn dann könnte man auch die Rechnung besser einschätzen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Offensichtlich hat es eine Gerichtsverhandlung gegeben


Glaub ich nicht...

Zitat: "Dem ich bis jetzt nur eine Vollmacht gegeben"

Ich vermute wie gesagt, dass der Anwalt zu einem Zeitpunkt beauftragt wurde, als die Anklageschrift schon zugelassen war, das Hauptverfahren eröffnet und die HV terminiert war (aber noch nicht stattgefunden hat)

Daher hat der Anwalt schon "1 Verhandlungstag" mit in seine -meiner Meinung nach- Vorschuss-Rechnung eingebaut.

Aber vielleicht klärt uns der TE ja noch über den Sachstand auf...

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