Gefährliche Körperverletzung -Tritt mit Schuh-

13. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Guido
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung -Tritt mit Schuh-

hallo,

mir wird konkret vorgeworfen ich hätte durch zwei selbständige handlungen jemanden körperlich misshandelt.

morgens um 4:00 uhr (durchaus alkoholisiert, aber nicht von der polizei erfasst) hätte ich zunächst eine frau beleidigt und vors fahrrad gestossen daraufhin kam einer der trürsteher und hielt mich fest damit ich nicht weiter auf die frau einginge.
daraufhin trat ich den nebenstehenden türsteher in den bauch, dann drückte mich der eine runter und ihn traf ich dann mit dem fuß am kopf.

soweit zur offiziellen version, leider weiß ich nicht mehr alles und mein bekannter auch nicht.

ich weiß nur, daß mich eine frau hysterisch anbrüllte weil wir uns vor der tür ein verbales gefecht mit den türstehern
lieferten, ich will nicht ausschliessen, daß ich sie beleidigt und gestossen habe, aber niemals grundlos, ich bin ein absolut nicht aggressiver mensch und denke fair und gerecht, deswegen passt das ganze nicht zu meinem typ.

aber die völlig übertriebene reaktionen des türstehers brachten mich dann scheinbar dazu mich mit unkoordinierten tritten zu verteidigen, er hielt nicht nur fest, tage später hatte ich prellungen und blutergüsse, die nicht vom runterdrücken stammen können, für die blutergüsse habe ich meine kollegen in der firma als zeugen, denen hatte ich sie in den nächsten tagen gezeigt.

der türsteher wird seine aktionen natürlich als notwehr hinstellen
aber notwehr gegen was? gegen schubsen und schimpfen? und ich steh nun da wie jemand der einfach frauen anpöbelt und türsteher tritt "grundlos"

die gegenseite steht nun mit vier zeugen (türsteher, freunde) und zwei polizisten da, die polizei kam allerdings erst als alles vorbei war.

was hat mich denn zu erwarten, den einen anwalt den ich mir in der not gesucht hatte wollte ersteinmal 900 EUR, daraufhin habe ich nicht mehr gewollt?
Soll ich mich selbst verteidigen?

Vielen, vielen Dank für eine ANtwort.

Gruß
Guido

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Zunächsteinmal sind Verfahren mit zahlreichen Zeugen für den Beschuldigten immer schwierig, der persönlich betroffen und somit nicht objektiv ist.

In jedem Fall sollten Sie über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen, bevor Sie "blind" zu einer Vernehmung bzw. zur Hauptverhandlung gehen.
Erst dann kann überhaupt beurteilt werden, ob eine Konfliktstrategie bzw. eine geständige Einlassung mit z.B. Entschuldigungen bei den Opfern sachgerecht ist. In der Regel gelingt es geübten Verteidigern für Sie nachteilige Aspekte in den Hintergrund zu drängen und stattdessen vorteilhafte Umstände (Unbestraftheit, vorangegangenen Provokation, verminderte Schuldfähigkeit ...) gebührend hervorzuheben.

Die Kosten für das Vorverfahren betragen ca. 175 € (bis Anklageerhebung) bzw.zusätzliche 350 € (eintägige Hauptverhandlung), jeweils zuzügl.MwSt und Kopie, etc.

Im übrigen stellt nicht jeder Tritt sogleich eine gefährliche Körperverletzung dar; so z.B.n nicht weichem Schuhwerk (z.B. Turnschuhen ...), sehr wohl hingegen bei festem Schuhwer k(z.B. Stiefel ...)

Mit freundlichen Grüßen


Scharnhorst
Rechtsanwalt

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