Gefährliche Körperverletzung - Kann ich das Video vor der Verhandlung einsehen?

11. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
JürgenUwe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung - Kann ich das Video vor der Verhandlung einsehen?

Hallo zusammen...

also ich schildere euch mal was mir und einem Kollegen passiert ist, würde gerne wissen was mich zu erwarten hat...

Also es war vor 5 Monaten....
Wir kamen am einen Samstag Abend gegen 1.30 Uhr an eine Tankstelle an. Mein Kollege, seine Freundin und ich. (die in unserer Wohngegend liegt). Wir blieben stehen weil sich der Kollege was kaufen gehen wollte.Wir waren stark alkoholisiert. Als er zurück kam, uns erreicht hatte, rief aufeinmal ein Mann irgendwas daher......Wir standen da drehten uns um und konnten nicht einschätzen wär es war...
bei 2 mal hingegen, bemerkten wir das es ein Mann war,(Taxifahrer) der vor der Tankstelle draußen rumstand.
Er schrie: Ey, Oh,......andauernd.....

Mein Kollege der wirklich einen über den Durst getrunken hatte ging hin und stellte ihn,fragte ihn was los sei, ich rannte hinterher um erstmal zu schlichten....
ich nahm meinen Kollegen und wir gingen zurück.

Bis er was zu mir sagte ich weiß aber nicht einmal mehr was genau, ich drehte mich um und ging zu ihm. Ich packte ihn, aber schlug nich zu...
Kein Schlagaustausch, eine Rangelei..

Als er dann ins Taxi einsteigen wollte, habe ich ihm die Tür zugemacht, und dort soll anscheinend sein Bein dazwischen gewesen sein.

Anschließend sind wir gegangen und er hat uns verfolgt...es kamen weitere Kollegen von Ihm...passiert ist aber nicht.

So jetzt 5 Monate später war die Polizei da und meinte das ich angezeigt wurde wegen gefährlicher Körperverletzung...
Sie hätten alles auf Video von der Überwachungskamera der Tankstelle...

Sie sagten das als die Tür vom Auto zu gemachte habe, ich war so betrunken ich weiß nicht einmal ob es vorsätzlich von mir war, und auf jeden Fall war sein Bein dazwischen und die Folge davon wäre GKV...aber er stieg ins Auto normal und verfolgte uns.

Ich bin 23 Jahre, Azubi im 3Lehrjahr und bin nicht vorbestraft....
bin aber bei der Polizei trotzdem bekannt...

Was erwartet mich jetzt?

Ich kann mir keinen Anwalt leisten, was habe ich für Möglichkeiten?

Kann ich das Video vor der Verhandlung einsehen?

Leider kann ich nicht beweisen das ich betrunken war, höchstens der Tankwart der oft da arbeitet, der könnte Aussagen das wir wirklich dicht waren, würde das helfen?

Danke....




-- Editiert von JürgenUwe am 11.09.2008 22:46:39

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

1. Es erwartet Sie ein Verfahren wegen gef. KV. Die Mindeststrafe liegt bei 6 Monaten Haft, wobei diese bei Ihnen vermutlich zur Bewährung ausgesetzt würde.
2. Kein Geld - kein Anwalt. Da hier ein Anwalt sinnvoll wäre, sollten Sie vielleicht versuchen, irgendwo Geld aufzutreiben.
3. Nein.
4. Eine nachgewiesene Alkoholisierung könnte die Strafe senken. Sie können den Tankwart als Zeugen zur Verhandlung laden lassen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Ergänzend zu dem was Kollege mümmel reichtig gesagt hat.

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Kann ich das Video vor der Verhandlung einsehen? <hr size=1 noshade>


Ja, § 147 Abs. 7 StPO das müssen Sie aber beantragen.

In Schriftform zur StA damit. Sie verlangen bzw. bitten dort um Abschriften aller dem Gericht vozulegenden Akten, und um eine Kopie der Kassette / DVD. Kosten dafür müssen Sie selbst tragen.

Pro Seite 0,50€ zzgl. der DVD.

Letztlich wird es wohl wenn Sie sich an nix erinnern können auf die Aussage des Taxifahres ankommen, und auf das was auf der DVD zu sehen ist.

Sodass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

na, die Gerichte sollen den § 147(7) ja ungern anwenden, aber einen Versuch ist es wert.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn die StA hier eine Kopie der DVD im Rahmen des § 147(7) herausgeben sollte, wäre das sehr ungewöhnlich. Sowas funktioniert iaR. nur über einen Anwalt. Ich würde eher -wenn die Ladung zur vernehmung kommt- dort vorher anrufen und darum bitten, das Video dort einsehen zu können. Das hat auf jeden Fall größere Erfolgchancen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
na, die Gerichte sollen den § 147(7) ja ungern anwenden, aber einen Versuch ist es wert.


Die StA´s wenden den § äuserst ungern an, Gerichte sind da lockerer vielleicht hat sich das ganze auch nur doch nicht bis zur StA rumgesprochen mit den Abschriften.

Mit Notfall einfach die Anträge auf gerichtliche Entscheidung bis zum LG durchgehen.

quote:
Ich würde eher -wenn die Ladung zur vernehmung kommt- dort vorher anrufen und darum bitten, das Video dort einsehen zu können. Das hat auf jeden Fall größere Erfolgchancen.


Bei meiner Darstellung ging ich davon aus das die Vernehmung schon erfolgt ist. Und die Anklageerhebung kurz bevor steht. Das schloß ich wohl auf dem Halbsatz

Jetzt nach 5 Monaten...

Vielleicht kann der Fragesteller dies noch präzisieren, wurden Sie den schon gehört. (Sprich polizeilich vernommen)

Falls ja steht der Übersendung von Abschriften aus den Akten eigentlich nix im Wege. Wenn die StA keine Abschriften aus den Akten übersenden mag, müssten Sie dann wohl den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JürgenUwe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für eure Hilfe wirklich...
Also es ist so die Polizei war bei mir daheim, ich war aber arbeiten...
Mein Bruder war daheim und öffnete die Türe, sie zeigten ihm ein foto auf dem der Kollege mit mir zusammen war....(geschossen an der Tankstelle)Sie meinten das ich angezeigt worden bin wegen GKV....
Ich rief an und fragte was los sei, warum er ein foto vom hier hat. Er meinte das Stamm von einem Video zur Tatzeit eben....
Ich fragte ihn dann wegen dem Video, er sagte mir das klar zu sehen sei das ich ihn nicht geschlagen habe, aber die Tür vielleicht wirklich unglücklich zugemacht habe...
Er meinte das wäre auch der Tatbestand, das Video wurde der Staatsanwaltschaft zugeschickt.
Ich könnte es aber bei der polizeilichen Vernehmung anschauen.....


Was soll ich machen, Aussagen?

Geht das, Ich schaue zuerst das Video und sage dann aus? Oder liegt das im ermessen des Polizistes...

Er meinte es muss nicht einmal sein das es zum Prozess kommt da es eingestellt werden könnte, das müsse man aber erst prüfen. Wäre es sinnvoll zu kooperieren?

Kann ich diese Schritte auch erstmal ohne Anwalt angehen?

Hat er gute chancen Schmerzensgeld zu bekommen? Wenn ja was können wir dagegen unternehmen?

Gruß



-- Editiert von JürgenUwe am 12.09.2008 23:10:54

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

wenn Sie das Video sehen dürfen, können Sie sicher hinterher aussagen.
Ansonsten kann es bei jedem Verfahren sein, daß es eingestellt wird. Ob das passiert, kann man nicht sagen...
Das Video gucken und aussagen können Sie natürlich ohne Anwalt, aber in so unklaren Fällen ist ein Anwalt schon ganz nützlich.
Zum Thema Schadenersatz kann man überhaupt noch nichts sagen. Warten Sie doch erstmal ab, wie das strafrechtlich ausgeht. Wenn Sie verurteilt werden, werden Sie auch gegen Schadenersatzforderungen wenig tun können, wenn nicht, sieht es dann schon viel besser aus...

Gruß vom mümmel

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