Gefährliche KV - wurde das ganze Verfahren einstellt wurde oder nur gegen meinen Angreifer?

14. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche KV - wurde das ganze Verfahren einstellt wurde oder nur gegen meinen Angreifer?

Hallo,

mir bereitet ein Vorfall Magenschmerzen.

Im Dez. 2010 wurde ich von einem Radfahrer auf dem Fußweg angefahren. Daraufhin kam er ins Schlingern und stürzte. Daraufhin sagte ich "pass doch mal auf". Sekunden danach stand er agressiv auf, bedrohnte und beleidigte mich, ich hätte ihn geschupst und mehrfach als Hurensohn.

Etwas genervt und leicht geschockt sagte ich dann :"verpiss dich" und hatte daraufhin einen Faustschlag ins Gesicht bekommen. Als Reflex habe ich ihn mit einem Schlagstock gegen den Oberkörper gehauen. Den Schlagstock führte ich als Hundeabwehr mit. Ich passe tagsüber auf zwei Hunde von Freunden auf, da ich nur einen Teilzeitjob zu dem Zeitpunkt hatte. Da die Hunde schon einige Male angefallen/verletzt wurden, habe ich mir sowas eben mal zugelegt für den Fall der Fälle. Bin echt kein Schläger oder so aber was will man gegen Kampfhunde und Co machen?

Naja...

Bin dann meinen Weg weiter gegangen, da ich keinen Anlass sah etwas zu unternehmen. Da der Angreifer mich aber verfolgte und mir weiterhin drohte und mich beleidigte, informierte ich die Polizei. Diese kam auch und nahm alles auf.

Einige Tage später erhielt ich einen Anruf und wurde vorgeladen. Ich war Beschuldigter (Gef.KV). Erst wollte ich gar nicht aussagen aber habe dann doch alles erzählt und mir wurde geraten eine Anzeige Wegen KV an den "Gegner" zu stellen- Gesagt,getan.

Der Polizist super nett: "machen Sie sich keine Gedanken, wird vielleicht eingestellt. Kostet dann nur Bußgeld von ca70€.(Verstoß gegen das Waffengesetz)

Die Tage vergingen, mir schlägt alles auf den Magen.

Von der Stadt kam nun der Bußgeldbescheid. Kein Problem, wird sofort bezahlt.

Vom Amtsgericht kam auch schon ein Schreiben:

Ermittlungsverfahren gegen XYZ ("Gegner") Körperverletzung.

Kurz und knapp:

Das Verfahren wurde eingestellt, da es keine Zeugen gibt und kein Interesse an einer öffentlichen Verhandlung.

Lange Version:

der Beschuldigte bestreitet, als Erster geschlagen zu haben, er sei von mir angegriffen wurden. Das Gegenteil kann nicht bewiesen werden.- Es ist nicht zu widerlegen, dass der Beschuldigte in Notwehr gehandelt hat.
Einstellung.


Heißt das jetzt, dass das ganze Verfahren einstellt wurde oder nur gegen meinen Angreifer? Muss ich noch mit etwas rechnen? Für mich war es Notwehr.

Mir läßt es echt keine Ruhe und anrufen möchte ich dort auch nicht.

Bin niht vorbestraft.

Vielen Dank

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-- Editiert am 14.03.2011 13:49

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25 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

das heißt natürlich nur, daß das Verfahren gegen den "Gegner" eingetellt wurde.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber warum? Ist das nicht ein Verfahren?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

nö. Wenn Sie zusammen eine Bank überfallen hätten, wäre das ein Verfahren. Hier aber muß ja auf zwei Seiten geprüft werden: Gab es eine KV gegen den jeweils Anderen und war diese evtl. durch Notwehr gedeckt? Die Frage ist jetzt offenbar für den "Gegner" beantwortet, für Sie hingegen nicht. Wenn man das Verfahren gegen Sie einstellt, wird man Ihnen logischerweise mitteilen:"Das Verfahren gegen Sie wurde eingestellt". Ganz im Gegenteil: Man sieht es ja zumindest als möglich an, daß der "Gegner" in Notwehr gehandelt hat - das dürfte eher schlecht für Sie sein.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
aber in dem Schreiben steht folgendes dazu:

-Es gibt keine Zeugen
-Es gibt keine Anhaltspunkte wessen Darstellung dem wahren Sachverhalt entspricht
-Meine Angaben reichen nicht zur Überführung
-Keine öffentliche Klage, da nicht zu widerlegen ist, dass der Beschuldigte in Notwehr gehandelt hat(Der Angreifer)

Was bedeutet dies? Wenn keine öffentliche Klage kommt, dann bekomme ich noch ein Mandat? Wann habe ich Gewissheit?

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-- Editiert am 14.03.2011 15:51

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

ja, natürlich könnte die Staatsanwaltschaft auch Ihr Verfahren mit einer ähnlichen Begründung einstellen. Bis jetzt hat sie das aber nicht getan, und ohne Kenntnis der Ermittlungsakte kann Ihnen auch keiner vorhersagen, ob sie es tun wird.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
guest-12317.03.2011 09:48:40
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
Man sieht es ja zumindest als möglich an, daß der "Gegner" in Notwehr gehandelt hat - das dürfte eher schlecht für Sie sein.
Nö, das ist nun kein besonders Problem.

quote:
Wenn keine öffentliche Klage kommt, dann bekomme ich noch ein Mandat?
Nein, ein Mandat könnte allenfalls ein Anwalt erhalten, wenn ihn ein Mandant beauftragt.

Da die StA die Verfolgung des unerlaubten Waffenbesitzes bereits an die Stadt abgegeben hat, könnte es sein, dass du die Einstellungsverfügung lediglich nicht erhalten hast.

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#7
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mit Mandat meinte ich eigentlich Strafe usw.
Von der Stadt habe ich bereits ein Bußgeld bekommen, ist richtig.


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#8
 Von 
guest-12317.03.2011 09:48:40
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 23x hilfreich)

Wenn die StA eine Sache zur Verfolgung als Owi abgibt, hat sie kaum vor, den Lebenssachverhalt selbst noch weiter zu verfolgen.

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#9
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was würde das genau bedeuten?

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#10
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte ich eventuell noch einen Anwalt einschalten?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Macht ein Anwalt jetzt noch Sinn oder sollte ich erst einmal abwarten?

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

auf den Anwaltskosten bleiben Sie im Falle einer Verfahrenseinstellung sitzen. Insofern sollten Sie warten, bis Sie genau wissen, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen will. Und das wissen Sie in dem Moment, wo Ihnen eine Anklageschrift zugeschickt wird.

Gruß vom mümmel

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#13
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie lange dauert sowas in der Regel denn? Der andere Fall wurde ja schon eingestellt. Müsste ich nicht zeitgleich etwas bekommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren nun an die Stadt/Ordnungsamt abgegeben wurden ist, was bedeutet das?

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

nun, das bedeutet in jedem Falle, daß Sie nicht wegen gef. KV vor Gericht kommen, denn das ist nicht Sache des Ordnungsamtes.

Gruß vom mümmel

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#16
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
sollte ich trotzdem noch einen Anwalt einschalten? Vor Gericht ist schonmal gut aber das OA wird eine Geldstrafe verhängen?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

die Verfolgung von Straftaten ist generell nicht Sache des OA - wegen des Vorwurfs der gef. KV wird also NICHTS kommen. Und wegen der waffenrechtlichen Sache haben Sie ja schon ein Bußgeld gekriegt - eigentlich müßte jetzt alles erledigt sein...

Gruß vom mümmel

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#18
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank. Hätte die Staatsanwaltschaft dann nicht schreiben können, dass das Verfahren eingestellt ist? Das Bußgeld für den Waffenbesitz habe ich gezahlt. Sorry für das Nerven aber ich bin echt tierisch nervös und aufgeregt.
Mir ist sowas noch nie passiert und deswegen total durch den WInd.

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#19
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

ich habe gestern ein neues Schreiben der Stadt bekommen, daß ich gegen das Waffengesetz verstoßen habe (gleicher Vorfall) und soll mich dazu äußern. Ich habe doch schon die Strafe von 70€ gezahlt, muss ich nochmal mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen?

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0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, natürlich bin ich mir sicher. Steht ja auch dem Briefkopf. Selbst der gleiche Sachbearbeiter.

-- Editiert am 27.05.2011 16:56

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#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Dann sollten Sie den alten Bußgeldbescheid raussuchen, den Sachbearbeiter am Montag anrufen, ihm das Aktenzeichen der alten Sache nennen, ihm sagen, dass dort bereits ein Bußgeld rechtskräftig verhängt wurde und ihn fragen, warum Sie nun -in gleicher Sache- noch mal einen Anhörungsbogen bekommen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Gast2
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, hatte ich auch vor. Ich wollte nur nochmal sichergehen, daß das so in Ordnung geht oder ob man nochmal belangt werden kann.

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Danke!!

-- Editiert am 27.05.2011 19:09

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#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nein, wegen der selben Sache darf man nicht 2mal bestraft werden: "Ne bis in idem"

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#25
 Von 
Cyrezz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit einem Schlagstock aus reflex zugeschlagen?? Wie geht das?

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