Und zwar..der Tatbestand:
Ich(15) und Kollege(14) haben mit einer Softairwaffe (<0.5 Joule) vor Fenster geschossen. Haben auch -aus versehen- in ein offenes Fenster getroffen, welches wir allerdings nicht erkannt haben da die Sonnenspiegelung in dem Fenster so stark war das sie schon geblendet hat. Nun wurde in dieser Wohnung eine Person getroffen - an der Wange.
Nun ist ja der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt und mir und meinem Kumpel droht eine Anzeige deswegen.
Meine Frage:
Wie würde das Strafmaß ausfallen und mit welchen Konsequenzen müssten wir rechnen ?
Gefährliche Körperverletzung-15 Jahre ohne Vorstrafen
10. Mai 2015
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Frage vom 10. Mai 2015 | 13:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung-15 Jahre ohne Vorstrafen
#1
Antwort vom 11. Mai 2015 | 12:32
Von
Status: Legende (19212 Beiträge, 10343x hilfreich)
Die Universalwaffe des Jugendstrafrechts sind Sozialstunden.
Mehr kann man nicht sagen, da im Jugendbereich alles noch viel schwerer vorherzusagen ist als im Erwachsenenstrafrecht.
Und jetzt?
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