Folgender Sachverhalt:
Ich habe meiner Freundin vor einiger Zeit mal eine von meinen Schlaftabletten (Oxazepam) gegeben, damit sie tief schläft. Danach habe ich versucht sie mit Chloroform zu betäuben. Versucht heißt, ich habe ihr ein getränktes Tuch "übers" Gesicht gehalten. Allerdings ist sie von dem Gestank aufgewacht, hat mich aus der Wohnung geschmissen und ist nachts noch zur Polizei. Sie hat das Tuch und auch das Glas in dem ich die Tablette aufgelöst hatte mitgenommen und untersuchen lassen. Außerdem wurde ihr ne Blutprobe abgenommen. Es wurde dann festgestellt das es sich im Glas und im Blut um Reste von Oxazepam handelt sowie beim Tuch um Chloroform. Jetzt habe ich vor einigen Tagen eine Vorladung (gefährliche Körperverletzung) der Kripo bekommen. Ich habe in der zwischenzeit auch nochmal mit meiner Freundin gesprochen und ihr die Wahrheit gesagt. Wie geht es jetzt weiter? Ich habe gelesen das es mindestens 6 Monate für sowas gibt. Wir haben zusammen ein Kind, und ich möchte nicht in den Knast. Sie hat mir mehr oder weniger verziehen, daß ich das gemacht habe. Die Beziehung ist logischerweise beendet, aber sie möchte ebenfalls nicht das der Vater ihres Kindes ins Gefängnis muß. Ist natürlich auch nicht gut für die Kleine (Dein Papa war im Knast). Jetzt stellt sich für uns die Frage, nachdem die Polizei gesagt hat, daß das automatisch zur Staatsanwaltschaft geht?, ob man das ganze Verfahren einstellen lassen kann? Könnte sie das beantragen? Und welche Gründe müßte man dafür haben. Spielt das auch ne Rolle ob sie Anzeige erstattet hat oder nicht? Ermittelt die Kripo wenn nicht Anzeige erstattet wurd dann aus eigenem Interesse?
Wir haben uns darauf geeinigt das sie das alleinige Sorgerecht für die Kleine bekommt und ich ihr freiwillig Schadensersatz zahle und gleichzeitig eine Hilfe zum Lebensunterhalt (weil sie jetzt mit der Kleinen in ner großen, teuren Wohnung lebt und dort nicht ausziehen will/soll) dafür würde sie sorgen das das Verfahren eingestellt wird wenn das möglich ist.
Was können wir tun?
P.S. Ihr fragt euch wahrscheinlich wie ich sowas machen konnte?
Ich weiß selbst nicht warum, ehrlich, und es tut mir auch sehr leid was ich getan habe zumal ich damit alles (Familie, Freunde, Freundin) verloren habe.
Gefährliche Körperverletzung (Verfahren einstellen?)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Eine schlafende Person mit Chloroform angehen, da kann schlimmeres passieren. Da kommen sie mit gefährlicher KV noch glimpflich weg. Wurde nicht geprüft ob sie Tötungsabsicht hatten?
Im übrigen ist gef. KV ein Offizial-Delikt und wird von Amtswegen verfolgt. Über eine Einstellung entscheidet alleine die STA. Zuträglich ist natürlich, dass Täter und Opfer sich ausgesprochen haben und "versöhnt".
-- Editiert von dumbele am 19.03.2006 07:21:48
Wieso sollte das Verfahren eingestellt werden? Wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO
? Das ist kaum zu erwarten.
Wenn Sie nicht vorbestraft sind können Sie vielleicht noch mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Vielleicht ist es Ihnen nicht bewusst, aber so ein Verhalten ist hochgefährlich. Narkosen werden üblicherweise von speziellen Ärzten durchgeführt, und selbst denen geht ab und an etwas schief dabei. Wenn das unkontrolliert von einem Laien durchgeführt wird ist das kein Fall der gefährlichen KV, der im unteren Bereich anzusiedeln ist.
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Ich weiß selbst das ich damit ******* gebaut habe.
Wie ist die Vorgehensweise für die Beantragung der Verfahrenseinstellung?
Muß meine Ex das bei der Kripo beantragen?
Da läuft ja immer noch die Vorladung zu den Beschuldigungen.
Oder ist das alles schon bei der Staatsanwaltschaft gewesen und die Kripo ermittelt daraufhin nur. Wenn ja, müssen wir uns zur Einstellung dann an die Staatsanwaltschaft wenden?
Was müßten wir dort vorlegen?
Eine schriftlich Einigung? (Entschuldigung, Schadensersatzregelung, Sorgerechtvereinbarung, finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt)
Oder muß man dort direkt vorsprechen?.
Anträge können sowohl Sie als auch Ihre Ex stellen. Die StA wird aber dennoch das Verfahren so beenden, wie sie es für richtig hält. Irgendwelche Erklärungen können einfach zum Aktenzeichen übersandt werden.
Ihnen ist schon klar, daß es nicht bei einer gefährlichen Körperverletzung bleiben muß? Je nach Motivationslage könnte auch der Versuch einer weiteren Straftat in Betracht kommen. Spätestens in einer HV dürfte Ihre Motivation beleuchtet werden. M.E. sollten Sie sich frühzeitig, möglichst schon im Ermittlungsverfahren, anwaltlich vertreten lassen.
Bei einem solchen Tatworwurf sehe ich das auch so. Es macht sich immer besser, wenn nicht der Beschuldigte selbst sondern ein Verteidiger die positiven Umstände hervorhebt. Er kann das einfach i.d.R. besser.
@ thosim
Bei so einer Sache würde er aber wohl spätestens im Hauptverfahren einen Verteidiger beigeordnet bekommen, denke ich, § 140 II. Das ist ja keine Kleinigkeit. Ich würde mich jedenfalls nicht gegen so einen Antrag sperren.
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