Gefährliche Körperverletzung - Was passiert nun?

29. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
phlipsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung - Was passiert nun?

Hallo liebe Community.
Ich habe folgendes Problem:

Ich war gestern mit einem Freund in der örtlichen Disko, als es zu einer Pöbelei kam. Mein Freund war betrunken (2,2 Promille) und ich versuchte ihn zu stützen. Er kippte dabei um und ich fiel mit ihm zu Boden. Eine Person wurde dabei angerempelt und fing an zu pöbeln. Ich stand dann 2 Personen gegenüber, die mich bepöbelten, es kam zur Schubserei. Ich wurde leicht nach hintengestoßen und habe dabei ausgeholt, mit einem Bierkrug, den ich zufallig in meiner Hand hielt und habe die Person auf die Stirn getroffen. Resultat war eine Platzwunde und die Person wurde kurzzeitig ins Krankenhaus gebracht. Als die Türsteher zu unrecht meinen Kumpel beschuldigten, nahm ich die Schuld auf mich und wir warteten auf die Polizei.
Ich war von Anfang an freundlich und habe ganz normal kooperiert. Bei einer Gegenüberstellung im Polizeirevier mit dem Geschädigten habe ich mich sofort bei ihm außdrücklich entschuldigt. Er wird von seiner Seite wohl auf eine Anklage verzichten - sagte er zumindest.
Nunja ich bin jetzt 18 Jahre alt, gehe aufs Gymnasium und bin eigentlich ein friedlicher Mensch, habe auch keine Vorstrafen, etc. War sogar Streitschlichter in der Schule und habe ehrenamtliche Tätigkeiten für die evangelische Gemeinde übernommen.
Ich habe sofort gestanden, was ich getan habe und bereue die Tat sehr.

Meine Frage jetzt an euch : Was könnte mich erwarten? Ich weiß nicht wie ich eine sehr hohe Geldstrafe bezahlen soll, da ich ja noch Schüler bin ...
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Antworten.
MfG

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-- Editiert am 29.08.2009 16:59

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9 Antworten
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#2
 Von 
phlipsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Ja ich hatte den Bierkrug halt blöderweise mit mir rumgeschleppt, weil ich in dem Gedränge keine Möglichkeit hatte, den irgendwo abzustellen.
Nein, ich habe mir bisher nichts zu Schulden kommen lassen.

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#4
 Von 
phlipsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja also es war kein Maßkrug, sondern ein halb so großer "Halbe"-Krug. Ziemlich hoch und schmal, aber schon einiger Maßen stabil, mit Henkel.
Die Polizei hat bei mir 0,5 Promille gemessen.

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-- Editiert am 29.08.2009 20:25

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Also sowas in dieser Richtung:



oder



Das sind schon sehr massive Dinger, die böse Verletzungen verursachen können. Von daher ist die gefährliche Körperverletzung tatbestandlich erfüllt und es ist völlig egal, ob das Opfer die Strafverfolgung will, oder nicht, da es sich bei gef. KV um ein sog. Offizialdelikt handelt.

quote:
War sogar Streitschlichter in der Schule


Haben Sie da auch "Halbe-Liter-Gläser" zur Streitschlichtung eingesetzt, oder waren es da nur 0,4er? ;)

Aber im Ernst:

Ihr Glück ist, dass Sie noch nicht strafrechtlich vorbelastet sind. Deswegen wird es wohl -vorausgesetzt, dass das Opfer nicht ernstlicher verletzt ist- bei einer Anzahl gemeinnütziger Arbeitsstunden bleiben. Geldstrafen sind im Jugendrecht nicht möglich. Allenfalls eine Geldauflage nach § 15(1)4 JGG, wobei die auf die Fälle des § 15(2) JGG beschränkt sein soll, von denen § 15(2)2 JGG bei Ihnen schon mal wegfällt und § 15(2)1 wahrscheinlich auch, da es sich in diesen Fällen eben nur um eine "leichte Verfehlung" handeln darf und weiterhin sichergestellt sein soll, dass der Verurteilte den Betrag aus eigenen Mitteln aufbringt (und nicht von Mama/Papa oder Oma/Opa gezahlt bekommt).

Und nur am Rande: Auch wenn man bei einem Streit ein Glas in der Hand hat, "zwingt" einen niemand, auch damit zuzuschlagen. Ich hatte in meinen "Sturm- und Drangzeiten" auch die eine oder andere "Disco-Hauerei" und auch öfter ein Glas dabei in der Hand. Komischerweise hab ich es jedoch immer noch geschafft das Glas abzustellen (oder zumindest zu Boden fallen zu lassen) und dann ohne Glas in der Hand zuzuschlagen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#6
 Von 
phlipsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war eher ein Krug, wie auf dem unteren Bild. Ich will mich auch nicht herausreden, ich weiß bloß noch nicht, was mich erwarten könnte und frage hier nur nach Rat. Ich bereue sehr was ich getan habe und es tut mir sehr Leid für den Geschädigten, das habe ich ihm auf dem Polizeirevier ihm gegenüber auch zum Ausdruck gebracht.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was Sie evtl. erwartet hatte ich ja geschrieben. Es wird wohl bei sozialen Arbeitsstunden bleiben (unter den genannten Voraussetzungen). Wie viele das werden kann man nicht vorhersehen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
phlipsi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, dann bedanke ich mich vielmals für Ihre Beratung :)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pommes20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Courtesy: zu Ihrem Beitrag vom 29.08.2009 19:23:

Auch wenn ich diesen Beitrag sehr interessant finde, kann ich eine Sache nicht so ganz nachvollziehen...

quote:
was war es denn nun genau für ein Krug? - Klingt dumm, die Frage, ich weiss, aber das ist wirklich erheblich - ein Masskrug in Bayern hat ein anderes "Kaliber" als ein 0,2 Kirmes-Glas in Hessen ;-)


Auf den ersten Blick erscheint mir ein Masskrug auch gefährlicher.
Aber beim lesen dieses Beitrages dachte ich:

- mit dem Masskrug wird das Opfer (wahrscheinlich im Gesicht) getroffen und erhält somit einen erheblichen Schlag. Ergebnis: eine Platzwunde und eventuell eine Gehirnerschütterung.

- mit dem 0,2 Kirmes-Glas kommt es ebenso zu diesem Treffer... aber hier wird sich das dünne Glas höchstwahrscheinlich in Einzelteile auflösen. Ergebnis: Schnittwunden oder eventuell ein Treffer ins Schwarze - das Auge -, wenn das Opfer mit seinen Reflexen nicht mehr so ganz auf dem Laufenden ist.

Ok, ich gebe zu, dass es bei dem Masskrug auch Extremfälle geben wird...

Aber zumindes wollte ich andeuten, dass es schwierig ist zu sagen, was hier gefährlicher ist!

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