Guten Abend im Forum,
am 01.01.09 wurde mein Sohn durch einen Jugendlichen durch Schlag mit einer Flasche auf den Kopf schwer verletzt (schädelbruch, Hirnblutung etc.) Es folgten Krankenhaus, OP Und Reha.) Strafanzeige wurde gestellt. Das Urteil der Verhandlung im November ist bis jetzt nicht bekannt.Scheinbar ruht das Verfahren
Jetzt bekam mein Sohn eine Vorladung -Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Kläger ist scheinbar der Freund des damaligen Täters.Lt-Zeugenaussagen gab es eine Auseinandersetzung zwischen dem Freund des Täters und meinem Sohn. Der Täter handelte mit seinen damals 15 Jahren wohl lt. Aussage in Nothilfe und Angst und schlug die Flasch auf den Kopf. In den bisherigen Akten war von keiner weiteren Verletzung die Rede. Nach 12 Monaten nun die Anzeige.
Mein Sohn hat im Moment als arbeitssuchender (19 Jahre mit im letzten Jahr schlecht abgeschlossener Ausbildung) ein Einkommen von 150 Euro im Monat.
Er hat von sich aus den ihn bisher vertretenden Anwalt eingeschaltet. Diese Vertretung läuft über meine Rechtsschutzversicherung. Der Anwalt verlangt nun sicher zu Recht ein neues Mandat. Rechtsschutzversicherung zahlt jetzt nicht, da Strafanzeige. Welche Möglichkeit hat er sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ich tue mich schwer, ihn die Vollmacht unterschreiben zu lassen, aus Angst, dass die Kosten aus dem Ruder laufen. Den Termin bei der Polizei
hat er allein wargenommen. Nach Aufklärung durch die Polizei hat er erst mal die Aussage verweigert. Wie sollen wir uns jetzt am klügsten verhalten?
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Gefährliche Körperverletzung - Welche Möglichkeit hat er sich anwaltlich vertreten zu lassen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
da Ihre Frage sicher darauf abzielt, welche Möglichkeiten er hat, KOSTENLOS anwaltlich vertreten zu werden, lautet die Antwort schlicht: Keine! Entweder er bezahlt den Anwalt selbst oder er hat halt keinen. Es wäre mit Kosten von so 600 Euro zu rechnen (inklusive Hauptverhandlung). Eine Kostenerstattung erfolgt nur bei Freispruch, nicht bei einer Verfahrenseinstellung.
Was die Verhandlung von November anbelangt: Ihr Sohn braucht nur bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen, daß man ihm das Verfahrensergebnis mitteilt -dann erfährt er es.
Gruß vom mümmel
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Danke für die Antwort,was die Verhandlung im November angeht hat auch der Anwalt bisher keine Antwort.
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