War mit meinen Kumpel unterwegs.Standen vor der Tür und mein Kumpel war sehr betrunken.Als eine Gruppe von Jugendlichen auf der anderen Straßenseite vorbei gingen und irgendwas brüllten lief mein Kumpel los.Die meisten rannten weg einen packte er und rieß ihn zu Boden.Er hat ihn versucht zu schlagen und vielleicht ein paar mal getroffen da der auf dem boden lag sich mit seinen Händen schützte.Ich ging dazwischen und der Typ rannte weg.
Es passierte nichts weiter und wir sind los zur Kneipe.Mein Onkel hatte bemerkt das nachdem wir weg waren die Polizei
vor der Tür stand.Die Polizei erklärte den Sachverhalt und mein Onkel sagte er wüßte von nichts was auch stimmt denn er war am schlafen.Ich bekam Post von der Polizei als Zeuge.Bin nicht hingegangen da ich arbeiten musste.Das ist jetzt schon schon ein paar MOnate her und jetzt Post von der Staatsanwaltschaft wieder als Zeuge.Drin stand meine Aussage sei Unabdingbar und ich sollte die handy nummer von dem Täter herbringen.
Meine Frage ist jetzt muss ich da hin wenn ich nicht aussagen will?
Wenn ich da hin muss kann ich die Aussage verweigern?
Wird das Verfaren aus Mangel an beweisen vielleicht eingestellt weil die ja anscheinend in dem Fall nur durch mich weiter kommen würden?
Gefährliche Körperverletzung - Wenn ich da hin muss kann ich die Aussage verweigern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
einer Vorladung zur Staatsanwaltschaft müssen Sie nachkommen und aussagen müssen Sie auch.
Gruß vom mümmel
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aber ich muss ja nicht aussagen wenn ich mich selber belaste...
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Hi,
das ist richtig. Da Sie ja aber Ihren Freund davon abgehalten haben, jemand zu verprügeln, wüßte ich nicht, wie Sie sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage belasten könnten...Und wenn die Frage lautet: "Hat A den B verprügelt?", dann können Sie sich durch eine Antwort ja schlecht selbst belasten, da Sie nicht A sind.
Gruß vom mümmel
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wollte damit nur erreichen das mein freund nicht belastet wird da die den ja bisjetzt nicht kennen...
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