Gefährliche Körperverletzung...

7. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hansi38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung...

Hi Leute also fangen wir mal so an,

ein guter Freund ruft mich an " so und so ein Typ hat versucht meine kleine Schwester zu vergiwaltigen"... aufjedenfall flippt dieser aus und wir ca. 10 Personen treffen uns an einem Ort und warten auf diese Person die davor angerufen worden ist dort hinzukommen. Aufjedenfall kommt diese Person dorthin und wird von meinem Freund und seinem Bruder richtig verprügelt was ich auch vollkommen zu Recht finde.. Aufjedenfall ging das so ca. 10 Minuten und niemand hat versucht sie ausienanderzuhalten weil das ja deren Sache ist... Ich hatte vor paar Jahren ein Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung da ich angeblich bei einem Streit zweier dazwischen gegangen bin und der eine sich dabei den arm gebrochen hat.. wurde Freigesprochen und hab mir geschworen nie wieder irgendwie einzugreifen... Naja aufjedenfall hab ich jetzt von der Polizei einen Anruf bekommen das ich als Angeklagter und meine anderen Freunde bei dieser Sache mitspiele obwohl ich nichtmal was dazu beigetragen habe.. Der Junge hat sich Kiefer, Jochbein und paar Rippen gebrochen.. Meine Frage ist wieso ich eine Anzeige bekomme und was ich dagegen jetzt machen kann und ob ich was erwarten zu habe

danke schonmal im Vorraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
und wir ca. 10 Personen treffen uns an einem Ort und warten auf diese Person die davor angerufen worden ist dort hinzukommen

Und Sie wollten natürlich nur mit ihm reden... Das ist ein klassischer Fall von "dabeistehen reicht schon". Soweit ich mich erinnere, können Sie damit rechnen, wegen gefährlicher Körperverletzung (wenn nicht sogar wegen schwerer Körperverletzung) belangt zu werden. Und da reden wir über eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Hansi38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie sieht es aus vom Jugenstrafrecht da ich noch 17 Jahre alt bin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Bei Jugendstrafrecht kommt es immer auf die Vorbelastungen an. Bei nem Ersttäter würde ich mal auf ne Menge Arbeitsstunden tippen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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