Hallo,
habe heute nacht zu Sylvester eine Schlägerei gehabt. Angefangen hat es mit gegenseitigen Provokationen. Es war eine leichte rangelei. Dann kam von hinten ein Kumpel von dem Jungen mit dem ich mich gestritten habe an, hat mir meine arme verschränkt, angepöpelt usw. der mit dem ich streit hatte, hat die Situation genutzt um mir ins Gesicht zu schlagen. Dann haben die beiden weiter auf mich eingehauen mich umgeworfen in ein gebüsch und reingetreten. Polizei wurde gerufen und es gibt soweit ich weiß 5 verschiedene Zeugen die alle den Tathergang so schildern wie ich ihn oben beschrieben habe...ich selber kann die beiden erkennen, mich aber an den die genaue reihenfolge nicht mehr erinnern. Mein Alkoholpegel lag laut polizeilicher Messung bei 1,6 Promille.
Körperliche Schäden: Nasenbeinbruch (muss wahrscheinlich operativ behoben werden) Kieferprellung, Gehirnerschütterung, Prellung etc. Wurde fotografiert und bestätigt...
Strafantrag habe ich gesteltt, mein frage ist jetzt, was kann dabei herauskommen und wie verhalte ich mich jetzt am besten weiter ?
Gruß
D80
Gefährliche Körperverletzung - Strafantrag habe ich gestellt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zunächts einmal wünsche ich Ihnen, daß die Verletzungsfolgen bald abheilen. Es ist sehr bedauerlich, daß sie einen solch unglücklichen Jahresanfang hatten.
Die Sache hat eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche Seite. Um die strafrechtliche Seite kümmern sich Polizei und Staatsanwaltschaft im Wesentlichen von alleine.
Irgendwann wird es zur Hauptverhandlung kommen, zu der Sie als Zeuge geladen werden. Sie haben gem. §395 StPO
auch die Möglichkeit Ihre Interessen im Strafverfahren zu vertreten, in dem Sie der Anklage als Nebenkläger beitreten. Sie haben dann bestimmte Verfahrensrechte, die Ihnen als Zeuge verwehrt bleiben. Die Erklärung, der Verhandlung als Nebenkläger beiwohnen zu wollen, müssen Sie beim zuständigen Gericht schriftlich stellen.
Zum anderen werden Sie vermutlich vermögendrechtliche Ansprüche gegen die Schädiger stellen wollen, etwa Ersatz von Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Vermögensschäden durch Verdienstausfall, Rechtsberatungskosten und ähnliches mehr. Grundsätzlich sind solche Forderungen in einem abgetrennten Verfahren, auf dem zivilrechtlichen Wege geltend zu machen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit ihre Forderungen auf Antrag im Rahmen der strafrechtlichen Hauptverhandlung im sog. Adhäsionsverfahren zu klären. Den Antrag zum Adhäsionsverfahren können sie bis spätesetns in der Hauptverhandlung schriftlich oder mündlich stellen.
Generell sollten Sie aus meinher Sicht erwägen, einen Rechtsanwalt zur Sicherung Ihrer Rechte zu beauftragen.
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