Gefährliche Körperverletzung betrunkeb 1,75 Promille

8. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb416228-43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung betrunkeb 1,75 Promille

Hallo ich hoffe hier einige Tipps von euch zu bekommen jetzt zum Geschenis ich und 2 Kollegen sind nach einer durchzechten Nacht an einem sonnigen Tag am See auf den Weg in die Stadt zu einer Disko gewesen. Als wir in eine Straße einbogen würde uns im Vorbeigehen von einem Mann was hinterher gerufen. Als einer von uns zurück ging und im zurückgehen meinte was hast du gesagt wurde er von dem Mann direkt gepackt und die beiden waren an sich gegenseitigen wegdrücken bis dann plötzlich jemand dem Mann einen Schlag versetzte und dann lief es alles in einer Schlägerei aus weil sich jeder irgendwie gerangelt und geschlagen hatte. Jetzt wird und eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen das 'Opfer' hat einen Zahn verloren. Jetzt zu meiner Person ich bin 22 Jahre alt habe in meiner Jugend 3-4 anzeigen gehabt die aber eingestellt wurden und seitdem hatte ich auch nie etwas mit der Polizei zu tun. 1. Muss ich ins Gefängnis gehen ? Ich bin kein schlechter Mensch ich arbeite im Krankenhaus und helfe eigentlich Menschen statt sie zu verletzen .

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Muss ich ins Gefängnis gehen ? Das ist hier kein Hellseherforum. Wir können die Zukunft nicht vorhersagen. Das schließtauch den Ausgang von Strafverfahren ein. Insofern nur dies:
1. Auf gefährliche KV steht eine Mindeststrafe von 6 Monaten.
2. Ihre Alkoholisierung wird wohl nicht für eine Strafmilderung reichen.
3. Eine Strafprognose läßt sich hier kaum machen - Ihre Schilderung ist völlig unzureichend, insbesondere erwähnen Sie nirgends, was SIE gemacht haben.
4. Ohne direkte Vorstrafen würde eine eventuelle Freiheitstrafe mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zur Bewährung ausgesetzt werden. Sie dürfen aber davon ausgehen, daß Ihre Vorbelastungen noch im Erziehungsregister stehen und Ihnen in der Verhandlung vorgehalten werden.

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