Gefährliche Körperverletzung - ich soll Polizisten mit einem Glas beworfen und verletzt haben?

4. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Chris20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung - ich soll Polizisten mit einem Glas beworfen und verletzt haben?

Guten Tag,
ich habe seid dem Wochenende ein Problem.
Ich war auf einer Party und es wurde sehr viel getrunken.Als ich die Party (stark alkoholisiert) verlassen wollte und draußen auf der Straße stand wurde ich plötzlich und ohne Grund von einem anderem Partygast mehrmals ins Gesicht geschlagen und ich viel hin.Beim hinfallen habe ich mir den Kopf am Asphalt gestoßen und ich habe eine Zeit lang nur Sterne gesehen.(Seitdem habe ich auch ein blaues Auge und einer meiner Backenzähne schmerzt)
Als ich versuchte auf zustehen wurde ich plötzlich mit Gewalt auf den Boden geschmissen und festgenommen.
Ich kam auf die Polizeiwache und mir wurde erklärt, dass ich unter Verdacht stehe einen Polizisten mit einem Glas beworfen und verletzt zu haben.
Leider kann ich mich an "meine Tat" nicht erinnern.Zu so etwas bin ich gar nicht fähig (mache gerade Zivildienst), doch ich bin total am Ende.
Ich weiß gar nicht was ich machen soll.Eben war ich auf der Polizeiwache und habe einen Brief abgegeben wo ich mich für die Tat entschuldige.Ich habe aber nix zugegeben da ich nicht weiß ob ich es war oder ein Anderer.

Bei der Festnahme wurde bei mir ein Alkoholtest und ein Bluttest gemacht.Außerdem musste ich eine Art "Idiotentest" machen.Fingerabdrücke wurden keine genommen und mir wurde auch nicht mein Alkoholwert gesagt.
Ich hatte vorher nie etwas mit der Polizei zu tun (Außer einmal eine Zeugenaussage und Ausweiskontrollen).

Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll und ich weiß auch nicht was mich zu erwarten hat.Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

Danke,
Chris

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja, ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich 20 Jahre alt bin und so ,meines Wissens nach, zu Jugendstrafrecht verurteilt werden könnte(Im Falle einer Verurteilung).
Zeugen gibt es aber keiner hat natürlich was gesehen.

Chris

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Mir erschliesst sich der Zusammenhang zwischen dem Schlag, den Du abbekommen hast, und der Dir vorgeworfenen Tat nicht so ganz, aber egal.

Du solltest auf jeden Fall erst mal abwarten, was Dir konkret vorgeworfen wird, und -bevor Du Dich in irgendeiner Form dazu äußerst- einen Anwalt konsultieren, der Akteneinsicht nimmt, und somit beurteilen kann, was Dir genau vorgeworfen wird, und welche Beweise/Indizien die Polizei für diesen Vorwurf hat.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Schlecht, sehr schlecht. Keine Zeugen, also steht Deine Aussage gegen die der Polizei. Rate mal, wem sie glauben...
Zum Strafmaß: Gefährliche Körperverletzung gibt im Erwachsenenstrafrecht minimal sechs Monate. Da Du zwanzig bist, könnte Jugendstrafrecht angewandt werden, muß aber nicht. Strafrahmen gibt es da nicht, also ist eine Strafe schwer vorherzusagen. Ich tippe mal unverbindlich auf Jugendarrest.
Vielleicht solltest Du einen Anwalt hinzuziehen. Das kostet allerdings ca. 500 Euro, Rechtsschutz zahlt nicht. Bei Freispruch werden die Kosten erstattet.
Was die Zeugen anbelangt: Du kannst sie zur Verhandlung laden lassen, und da müssen sie die Wahrheit sagen. Vielleicht hat dann doch einer was gesehen, der jetzt nichts gesehen haben will...
Noch was: Unbedingt einen Anwalt für Strafrecht nehmen, vielleicht auch für Jugendstrafrecht. Adressen gibts im Telefonbuch oder bei der Anwaltskammer.
Und damit Du mir nicht panisch wirst: Die erwähnten sechs Monate können natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden (ich hoffe, Du hast keine einschlägigen Vorstrafen!).

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Chris20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Infos,
Vorstrafen habe ich keine und ich hatte sonst auch noch nie etwas mit der Polizei zu tun.

zu Bob:
Die Polizei stand anscheinend ca. 100 m weiter als ich geschlagen wurde und ich denke dass die dann herbei geeilt kamen.Vielleicht denkt die Polizei ich wollte mich mit dem Glas vor dem Angriff meines Gegners wehren und habe dann einen Polizisten verletzt.
Ich weiß allerdings kaum was wegen dem Alkohol und den Schlägen die ich abbekam.

Chris

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Vielleicht denkt die Polizei ich wollte mich mit dem Glas vor dem Angriff meines Gegners wehren und habe dann einen Polizisten verletzt.


Nein, daß wäre dann allenfalls eine fahrlässige Körperverletzung am Polizisten, und eine versuchte Körperverletzung Deines Gegners bzw. ein im juristischen Fachterminus sog. "aberratio ictus" (= Fehlgehen der Tat), aber keine vollendete vorsätzliche, gefährliche KV, die Dir ja hier offensichtlich vorgeworfen wird.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Bob,

du verwunderst mich immer wieder :)
Sehr gut!

Grüße!

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#7
 Von 
Chris20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was würde mich denn erwarten bei
a)Gefährlicher Körperverletzung als Ersttäter unter Alkoholeinfluß (viel Alkohol) als 20 jähriger

b)Fahrlässiger Körperverletzung und versuchter Körperverletzung als Ersttäter unter Alkoholeinfluß als 20 jähriger

Das nur in dem Fall, falls ich die Tat überhaupt beging.

Danke,

Chris

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das kann man prinzipiell schlecht vorhersagen, und in Deinem Fall besonders, da

a) erst abgeklärt werden muß, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht angewendet werden soll. (Im Jugendrecht gelten nicht die Strafmaßandrohungen wie im Erw.Recht)

b) erst abgeklärt werden muß, ob man Dir aufgrund der Alkoholisierung evtl. "verminderte Schuldfähigkeit" nach § 21 StGB zubilligt.


Eine Schätzung wäre also reine "Kaffeesatzleserei". Eine Haftstrafe ohne Bewährung wirst Du wohl nicht bekommen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Chris20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

War vor meinem Urlaub bei der Polizei und da meinte der Polizist der den Fall bearbeitet ich hatte 2,09 Promille.
Als ich heute aus dem Urlaub wieder kam gab mir mein Bruder einen Brief von einem Anwalt der mir schrieb, dass der verletzte Polizist Schmerzensgeld haben will.Was soll ich nun machen?Soll ich mir eine Anwalt holen und wie läuft das ab wenn man eine Rechtschutzversicherung hat?
Würde sie die kosten übernehmen?Ich bin nämlich zur Zeit arbeitslos und bei mir ist gar nix zu holen.Kann das Schmerzensgeld auch von meinen Eltern eingeklagt werden?Ich glaube nicht, oder?
Bitte antwortet mit,

Chris

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo, nein von Deinen Eltern können Sie nichts holen.

Eine RS-Versicherung übernimmt die Kosten nicht, da es sich um einer Forderung aus einer vorsätzlichen sog. "unerlaubten Handlung" handelt. Solange Du nicht strafrechtlich verurteilt bist, würde ich auch keinen Schadenersatz leisten (obwohl Straf- und Zivlrechtunabhängig voneinander sind).

Anwalt ist eine gute Idee, aber zahlen mußt Du ihn selber. Mußt Dir ja nicht den teuersten aussuchen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
Chris20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe hier eine Textpassage gefunden die etwas anderes aussagt:

"Wer in stark alkoholisiertem Zustand mit einem Weißbierglas um sich wirft, darf mit der Zahlung des Schadens durch seine private Haftpflicht-Versicherung rechnen.Ein stark betrunkener Mann hatte mit rund 2,45 Promille im Blut aus etwa 2 m Entfernung ein Glas nach einem anderem Gast geworfen.Der wurde am linken Auge schwer verletzt.Der Versicherer des Werfers lehnte den Deckungsschutz ab.Der Bierglas-Werfer bekam vor Gericht Recht.Der Mann habe die schweren Verletzungsfolgen nicht vorsätzlich herbeigeführt und damit auch nicht gewollt.Der Versicherer habe zudem nicht nachweisen können, dass der Mann regelmäßig bei übermäßigem Alkoholgenuss zu Gewalttätigkeiten neige und ihm dies bewusst gewesen sei.....
Daher konnte der Vorsatz nicht bewisen werden, der vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wäre (§4 Abs.2 Nr.1 AHB).Somit muss die Versicherung Deckungsschutz übernehmen und warscheinlich den Schadenersatz, zu dem der Mann verurteilt werden dürfte, bezahlen (§152 VVG )."


Außerdem würde mich mal interessieren wie das mit dem Strafrecht bei einem 20 jährigem aussieht.Wie wird entschieden ob nach Jugend,- oder Erwachsenenstrafrecht verhandelt wird?

Chris

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Du hattest nach Rechtschutzversicherung gefragt. Hier geht es um Haftpflichtversicherung. Schau einfach mal in die AGB der Rechtsschutzversicherung. Dort wird stehen, daß für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus unerlaubten Handlungen kein Versicherungsschutz gegeben ist.

Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, kannst Du dieser den Schaden sicherlich melden. Evtl. bezahlt sie.

Außerdem würde mich mal interessieren ...

Das Gericht entscheidet auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe. Zu dieser wirst Du eine Einladung erhalten.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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