Nach einem Fußballspiel kam es auf dem Parkplatz zu einer Schlägerei mit ca. 30 Personen. Ich (16 aber bei der Tat war ich noch 15) war zuerst nur Beobachter, als ich aber sah wie ein flüchtig Bekannter von mir von mindestens einem Angreifer geschlagen wurde, bin ich hin gerannt und bin in den Angreifer reingesprungen um ihn wegzuchecken. Als ich dann wieder zurückgehen wollte, kam ein Polizist zu mir hergestürmt und hat mich festgenommen und meinte, dass er mich Anzeigen wird. Dann wurde ich aufs Revier mitgenommen und dort hab ich dann den Ablauf aus meiner Sicht erzählt. Der Polizist hat aber dann behauptet, dass ich auf eine am Boden liegende Person eingetreten habe. 2 Monate später kam dann ein Brief vom Amtsgericht, mit der Anklageschrift, in der steht, dass ich auf eine nicht bekannte Person, die am Boden lag, 2 mal auf den Oberkörper getreten haben soll und diese dadurch vermutlich zumindest Schmerzen erlitten hat. Mit welcher Strafe habe ich nun zu rechnen?
Gefährliche Körperverletzung mit 15
15. Juni 2015
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2015 | 16:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung mit 15
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Juni 2015 | 00:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Mit welcher Strafe habe ich nun zu rechnen? Da wäre es ja nett, wenn Du Dich zumindest mal zum Thema Vorbelastungen (also auch eingestellte Verfahren) äußern würdest. Das ist hier nämlich kein Hellseherforum.
#2
Antwort vom 16. Juni 2015 | 06:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Sorry hatte ich vergessen zu erwähnen. Ich bin nicht vorbestraft und es ist das erste Mal, dass ich was mit der Polizei zu tun hab.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Juni 2015 | 06:37
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Nunja, bei Erwachsenen wäre eine gef. Körperverletzung schon recht übel, da auf dieses Delikt Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten steht.
Bei Jugendlichen ist das anders. Sie können daher vermutlich damit rechnen, mit Sozialstunden wegzukommen.
Und jetzt?
Schon
266.984
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
17 Antworten
-
16 Antworten
-
16 Antworten