Hallo,
folgender Vorfall:
Am Wochenende habe ich einen in ziemlich großen Fehler begangen. In betrunkenem Zustand(ca. eine halbe Flasche Vodka) habe ich einen anderen Jugendlichen ein Messer, das ich bei mir führte( Klingenlänge 7-8cm) an den Hals gehalten. Daraufhin hat er es an der Klinge gepackt, und ich habe es zurückgezogen, woraufhin er sich eine Schnittverletzung zuzog, die im Krankenhaus genäht werden musste. Ich bin 19 Jahre und wurde schon einmal wegen Körperverletzung angeklagt( war mit 16 Jahren; habe versucht einem anderen eine Ohrfeige zu verpassen, da mich dieser über einen längeren Zeitraum immer wieder provozierte; wurde nach Verwarnung eingestellt ). Der Polizist mit dem ich telefonierte meinte, das höchstwahrscheinlich noch Jugendstrafrecht angewendet würde. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Ich wollte niemanden mit dem Messer verletzen, die Schnittwunde entstand dadurch das ich das Messer reflexartig zurückzog.
Vielen Dank im vorraus.
MFg
Gefährliche Körperverletzung mit Messer
Hi,
Strafprognosen sind schwierig - hier ganz besonders. Es könnte Bedrohung sein, es könnte auch die (schlimmmere) gefährliche Körperverletzung sein. Es könnte noch Jugendstrafrecht sein, es könnte aber auch schon das Erwachsenenstrafrecht sein. Insofern gäbe Sozialstunden oder Jugendarrest und beim E-Strafrecht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Gruß vom mümmel
Vielen Dank für die Antwort. Ist bei der Gerichtverhandlung der Geschädigte, und eventuelle andere Zeugen auch auch anwesend, oder bin dort nur ich?
MFG
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Der Geschädigte (der ja auch Zeuge im Sinne der StPO ist) ist in aller Regel auch geladen.
Andere Zeugen in der Regel nur, wenn sie zur Sachverhaltsaufklärung notwendig sind, oder etwas über Sie als Person aussagen sollen (in Ihrem Fall würde z.B. ein Mitarbeiter der Jugendgerichthilfe anwesend sein, der -da Sie vorm Jugendgericht angeklagt würden- ein sog. Reifegutachten über Sie abzugeben hat.)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
wenn die geschichte so stimmt, wie Sie sie hier erzählt haben, dann war das bedrohung und fahrlässige Körperverletzung.
Eine gafährliche Körperverletzung dürfte mangels Vorsatz ausscheiden.
Sollten Sie wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, so würde ich empfehlen, einen Anwalt zu kontaktieren.
...den Sie natürlich bezahlen müssen - ca. 700 Euro.
Gruß vom mümmel
Es kommt auch darauf an, was sie mit der Bedrohung erreichen wollten, so kommt zum beispiel auch noch räuberische Erpressung in Betracht .
Promillewert könnte übrigens so gerade für eine Schuldunfähigkeit ausreichen, ich hab mal beim Promillerechner eingetippt....
Ach ja, gut das Alkohol eine Volksdroge ist, sonst würde wohl morgen im Fernsehn auf Sat 1 am Mittag wieder son Bericht kommen, mit finstrer Musik und bitterer Stimme**
Heinrich, 19 Jahre, auch er wurde ein Opfer der Droge.
Nach einer halben Flasche Wodka, zog er ein Messer und bedrohte einen anderen Jugendlichen, die ser musste im Krankenhaus mit schwersten Fleischwunden genäht werden genäht werden.
Aber irgendwie scheint das nicht so viel Entrüstung nach sich zu ziehen, als wenn man den gleichen Report anstatt Alkohol mit Haschgiftpflanzen macht.
Wollt ich nur mal nebenbei erwähnen...
Gruss
Zwischen mir und ihm hat es eine kleine Auseinandersetzung gegeben, und da ich vollkommen betrunken war, habe ich nicht überlegt, und wollte ihm mit dem Messer Angst machen. Zu dem Geschädigten habe ich nur gesagt, das er aufpassen soll.
Wie bereits gesagt:
1. Bedrohung: §241 StGB
2. Fahrlässige Körperverletzung: §229 StGB
3. gegebenenfalls noch Nötigung: §240 StGB
, sowie Freiheitsberaubung: §239 StGB
(mit Messer am Hals konnte er sich nicht fortbewegen); dürfte an beidem jedoch am fehlenden Vorsatz scheitern
4. Gefährliche Körperverletzung §224 I Nr.2 Alt.1 StGB
(falls die Staatsanwaltschaft dir Vorsatz unterstellt / versucht nachzuweisen)
Würde wenn du wegen 4. angeklagt wirst auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren.
Hallo ich bräuchte mal eure hilfe!
Folgendes habe ich aus blödheit und alkohol einfluss verbrochen...
nach dem ich besoffen auf eine party ging mit 2 freunden sah ich meine sehr geliebte ex freundin mit einem mir unbekanntem typ.
ich ging hinn und fing an ihn zuschucken und besbucken..
dann kamm mein kumpel von hinten auf diesen typ zu trat ihm gegen sein knie (das frisch operriert war)das er zu boden ging und worauf ich auf feig mir un verständliche weiße auf ihn 2 mal ein getreten habe! und anschließend bin ich rausgeflogen und festgenommen worden! anschließend erfuhr ich das er der ex meiner ex sei und jetzt knieblutungen hat..
ich möchte nichts leugnen weil ich mich selbst nicht verstehe aber zu meinen fehlern stehe muss und möchte. Doch möchte ich doch gern von herren und demen die sich ausskennen einfach einen tip haben was ich jetzt zubefürchten habe...
helfen, sie mir!
Danke schon mal!
@Kiana12: Hast Du Dir mal überlegt, was es für ein Gefühl ist, ein Messer am Hals und Todesangst zu haben? Habe diese schlimmste Erfahrung meines Lebens bei einem Überfall selber machen müssen und bin erschüttert, wie verharmlost es hier dargestellt wird. Was wäre gewesen, wenn Du aus Versehen reflexartig die Halsschlagader durchgeschnitten hättest, statt "nur" einem Schnitt in die Hand... vielleicht denkst du mal drüber nach, wie Du Dich in dieser Situation gefühlt hättest, anstatt Dein Handeln hier mit der Ausrede Alkohol zu entschuldigen...
Tutter
Hallo nochmal
falls es zu einer Verurteilung zu Jugendarrest kommen sollte, werden dann meine Eltern darüber informiert?(bin ja bereits 19, und wohne demnächst nicht mehr daheim)
Und noch eine Frage:
Wie wahrscheinlich ist es das die Krankenkasse des geschädigten die Krankenhauskosten von mir verlangt? Wie würde diese überhaupt von einer Körperverletzung erfahren? Ich habe mich bereits beim geschädigten entschuldigt, und er hat mir bei diesem Gespräch auch nichts davon erzählt, das die Krankenkasse an ihn herangetreten sei und ihn gefragt hätte, wie es zu dieser Verletzung gekommen ist. Oder gibt es noch andere Wege wie die Krankenkasse von einer Körperverletzung erfahren könnte, möglicherweiße vom Arzt?
Vielen dank im vorraus!
MFG
Die Krankenkasse wird abwarten, was in der Verhandlung herauskommt. Danach darfst Du dann die ganzen entstandenen Kosten begleichen.
Im Übrigen solltest Du dir wirklich mal Gedanken darüber machen, was Du da angerichtet hast. Alleine schon die Tatsache, daß Du ein Messer bei Dir hattest, sagt schon viel aus. Dies wird auch in der Verhandlung eine Rolle spielen. Auf den Alkoholkonsum würde ich mich an Deiner Stelle nicht zu sehr versteifen, das Messer hast Du sicher auch im nüchternen Zustand dabei. Und ehrlich gesagt, wer eine Waffe mit sich führt, ist auch bereit sie einzusetzen.
Dir würde eine kurze Haftstrafe ganz gut tun, alleine schon deswegen, weil Du und Dein Kontrahent ein *******eglück hattet. Stell Dir mal vor, Du hättest ihn versehentlich getötet, was wäre dann gewesen??
Wünsche Dir trotzdem alles Gute.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
Hi,
über Ihre Verurteilung werden Ihre Eltern nicht informiert, egal wie diese ausfällt. Schließlich sind Sie volljährig. Beim Umziehen das Ummelden nicht vergessen, damit das Gericht nicht denkt, Sie wollten untertauchen!
Gruß vom mümmel
Hallo,
aber woher sollte die Krankenkasse wissen, das die Verletzung aus einer Körperverletzung heraus resultierte, und von wem wird sie über das Ausgehen des Verfahrens informiert, da mir der Geschädigte, bei dem ich mich ja entschuldigt habe der Krankenkasse nicht gemeldet hat, und Ärzte ja bei der Diagnose, die an die Krankenkasse übermittelt wird, nur codierte Zahlen angeben(beispielsweise 23 für Schnittverletzung)
MFG
In aller Regel erfahren die Krankenkassen durch das Krankenhaus/den Arzt davon, wenn der Verletzung eine Straftat zugrunde liegt. Wie genau diese Übermittlung funktioniert weiß ich nicht, aber sie findet in aller Regel statt.
Ich telefoniere näml. auch regelmäßig mit Krankenkassen, die Forderungen aus vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung gegen meine Klienten geltend machen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Man Man Man,
was sollen denn immer diese peinlichen Belehrungen von irgendwelchen Helden der Gesellschaft! "Weisst du was das für ein Gefühl ist ein Messer am Hals zu haben?"
Wenn ihr so weise seid und so besserwisserisch warum schauts ihr euch dann diese Foren überhaupt an?
ist es die Sensationslust?oder das Wichtiggetue wie reif ihr seid?
heult euch lieber in einem Forum für Opfer aus!
Solche nutzlosen Beiträge schreibst Du in Zukunft besser in Dein Tagebuch...
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Und jetzt?
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