Gefährliche Körperverletzung nach ausgiebiger Provokation und Bedrängnis

7. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
go652205-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung nach ausgiebiger Provokation und Bedrängnis

Moin,

Ich hatte gestern eine körperliche Auseinandersetzung mit einer vermutlich obdachlosen Person am Bahnhof. Der Mann hat mich erst nach Geld gefragt, nachdem ich dies recht harsch verneint hatte hat dieser es für nötig gehalten mich über einen Zeitraum von 5-10min zu beleidigen, sich vor mir aufzubauen und mich zum Kampf herauszufordern. Nachdem ich bereits in die Bahn gestiegen war hat dieser mich weiterverfolgt, im Anschluss ist mir die Hutschnurr geplatzt und ich habe ihn mit einer rechten ans zuBoden gebracht dabei ist ihm die Unterlippe aufgeplatzt. Diese Aussage haben die Zeugen der Polizei genauso erzählt und die Kamera wird dass auch belegen.

Womit hab ich zurechnen?

Vielen Dank und einen schönen Tag




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9628 Beiträge, 2038x hilfreich)

Zitat (von go652205-14):
Womit hab ich zurechnen?


Glaskugel-Rechtssprechung macht hier niemand.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34310 Beiträge, 17759x hilfreich)

Woher kennt man denn die Aussagen der Zeugen? Und woher kam überhaupt die Polizei - wer hat sie gerufen? Für eine Strafprognose sind im Übrigen auch Ihre Vorstrafen von Interesse, wozu Sie leider nichts geschrieben haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
go652205-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Muemmel,

Die Polizei wurde von Passanten am Bahnsteig gerufen.

Die Zeugen wurden neben mir vernommen, anschließend hat mich der Polizist über meine Rechte belehrt und teilte mir mit das er alle vorherigen getroffenen Aussagen meinerseits als Spontanaussagen wertet, da nicht belehrt.

Vorstrafen habe ich keine.

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#4
 Von 
go652205-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass ist mir bewusst ich bin offensichtlich kein Jurist und kenne mich dementsprechend kaum mit Rechtsprechung aus. Wenn ich ihnen irgendwelche Informationen zur Situation geben kann, damit sie (sofern das überhaupt möglich ist) mir ein ungefähres Strafmaß mitteilen können mache ich dass gern.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34310 Beiträge, 17759x hilfreich)

Ich sehe hier gar keine gefährliche KV - nur eine einfache. Da ist allenfalls mit einer Geldstrafe zu rechnen. Im Übrigen ist es nicht allzu wahrscheinlich, dass der Verletzte tatsächlich zu einer Hauptverhandlung erscheint (jedenfalls, wenn er tatsächlich obdachlos ist) - das könnte dann auch schlicht zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2084 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich sehe hier gar keine gefährliche KV


Dito.
Aus der Schilderung ist nicht ersichtlich woher das "gefährlich" kommen könnte.

Wenn man nicht (einschlägig) vorbestraft ist, kommt da eine Geldstrafe auf einem zu.

Theoretisch käme auch Notwehr in Betracht, da man sich auch Beleidigungen nicht 5-10 Minuten anhören muss. Dann wäre es ein Freispruch am Ende. Da wäre nur die Frage, ob ein Faustschlag in der Situation geboten war.

Alles in allem schätze ich, dass man eher glimpflich davonkommt.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4321 Beiträge, 711x hilfreich)

Zitat (von go652205-14):
nachdem ich dies recht harsch verneint hatte hat dieser es für nötig gehalten mich über einen Zeitraum von 5-10min zu beleidigen,

Warum blieb man stehen und hat sich die Beleidigungen angehört?
Weitergehen hätte allen Ärger erspart.
Zitat (von go652205-14):
Hutschnurr geplatzt und ich habe ihn mit einer rechten ans zuBoden gebracht dabei ist ihm die Unterlippe aufgeplatzt.

Man sollte sich so im Griff haben, dass die Hutschnur nicht platzt.
Denke, er will sicher Schmerzensgeld wg. der Lippe.
Diesmal sicher noch Glück gehabt, auf Dauer kann so ein Verhalten teuer werden.

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#8
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2084 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum blieb man stehen und hat sich die Beleidigungen angehört?


Da vermischst du jetzt aber sozusagen das Moralische mit dem Rechtlichen.

Fraglos wäre es vielleicht besser gewesen, wenn möglich, einfach wegzugehen.

Rechtlich ist das Bleiben oder Nichtweggehen, aber nicht vorwerfbar, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.

Oder anders formuliert, wenn ich beleidigt werde, muss ich rechtlich nicht weggehen, damit es endet, sondern ich darf, da im Recht, bleiben und verlangen, dass er aufhört

Und das hier ist halt ein Rechtsforum. . :-)

-- Editiert von User am 7. Dezember 2023 17:58

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#9
 Von 
go652205-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin nicht gegangen weil ich mich nicht der Gefahr aussetzte dem Aggresor in so einer Situation den Rücken zuzukehren oder mich zur Seite zu drehen. Vor jemandem der mich wiederholt anschreit und sich die Jacke auszieht (im Sinne von wir kämpfen jetzt) muss ich mich im Zweifelsfalle wehren können, ich kenne ihn nicht er könnte sonst was in der Jackentasche haben. Ich muss in so einer Situation doch in erster Linie an meine eigene Sicherheit denken oder sehe ich das falsch?

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34310 Beiträge, 17759x hilfreich)

Im Übrigen kann der TE ganz simpel auf seine Bahn gewartet haben, und da muss er in der Tat nicht weg- und zu Fuss nach Hause gehen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum blieb man stehen und hat sich die Beleidigungen angehört?

Das Recht muss nicht dem Unrecht weichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1554 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Recht muss nicht dem Unrecht weichen.
Korrekt. Spätestens anlässlich der HV würde ich mir aber die Frage erlauben, ob und inwieweit der Angeklagte im Verlaufe dieser 5-10 Min. auf eben jene Beleidigungen reagierte, die er sich offenkundig gefallen ließ. So ist es durchaus von Belang, ob man sich im weiteren Verlauf gegenseitig beleidigte oder gar bedrohte. Nach einer (aus den bisherigen Schilderungen nicht ersichtlichen) Anbahnung i.S.v. "Komm' mir hinterher, Du Obdachloser, dann schlage ich Dich zu Brei!" würde ich bspw. (ohne einschlägige Vorbelastung) nicht unter 40 TS bleiben wollen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#13
 Von 
go652205-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin DeuxExMachina,

Ich habe den Mann nicht beleidigt, ich habe ihn dazu aufgefordert weiterzugeben und mich in Ruhe zulassen. Auf das Jacke ausziehen habe ich damit reagiert ihm zu sagen dass ich mich verteidigen werde wenn er mich angreift. Das wars.

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#14
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1554 Beiträge, 341x hilfreich)

Nun hat sich der TE bereits mitten im Thema wieder abgemeldet - vielleicht, weil er die gewünschte Antwort i.S.v. "Das war eindeutig Notwehr!" - nicht erhalten hat, aber da können wir nur spekulieren.

Für künftige Leser: Interessant wäre noch eine genauere Schilderung der Begebenheiten im Zug gewesen. Kam der Obdachlose drohend, beleidigend auf einen zu und hat einen in die Enge getrieben? Oder war es doch ganz anders und man hat sich für den "Erstschlag" entschieden? Ohne annäherungsweise Schilderungen hilft uns hier selbst keine Glaskugel weiter.

Ein kurzer Ausflug in die Realität: Obdachlose haben mehrere Faktoren hinsichtlich ihres Lebenserhaltungsmanagements - gerade an Bahnhöfen - zu beachten:

1. Hydrierung
2. Energieversorgung (Kalorien)
3. Faktor: Beeinträchtigung durch Alkohol und/oder weitere Drogen
4. Erhalt und Sicherung des Schlafplatzes
5. Ggf. Konkurrenz
6.******rung (insbesondere Kälte im Winter)
..
Sicherstellung von Einnahmen
..
medizinische Versorgung
...
usw.

Über diese laienhaft aufgezählte Auswahl an Grundbedürfnissen (selbst da gäbe es ja noch wesentlich mehr) gehe ich an dieser Stelle nicht hinaus. Worauf ich hinaus möchte: Ein Obdachloser hat rglm. keinerlei Grund (angesichts der Risiken und Nachteile, die mit der Entfernung vom Schlafplatz einhergehen), einen von täglich tausenden Passanten über 15 Min. lang zu verfolgen, nur um diesen zu beleidigen. Daher sagt mir mein Gefühl, dass die bisherigen Schilderungen lückenhaft sein könnten.

PS: Warum unter 6. das deutsche Wort für "weather conditions" zensiert wird, erschließt sich mir nicht.

-- Editiert von User am 10. Dezember 2023 01:13

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#15
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7300 Beiträge, 1665x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Worauf ich hinaus möchte: Ein Obdachloser hat rglm. keinerlei Grund (angesichts der Risiken und Nachteile, die mit der Entfernung vom Schlafplatz einhergehen), einen von täglich tausenden Passanten über 15 Min. lang zu verfolgen, nur um diesen zu beleidigen.

Das bedeutet aber nicht, daß er nicht genau das gemacht haben kann.

Menschen agieren oft nicht rational, und offenkundig aggressive Menschen reagieren besonders oft nicht rational, und wenn sie betrunken sind, gilt das gleich doppelt.

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#16
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1554 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das bedeutet aber nicht, daß er nicht genau das gemacht haben kann.
Das habe ich doch an keiner Stelle in Frage gestellt.

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 10. Dezember 2023 18:11

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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