Gefährliche Körperverletzung unter Alkoholeinfluss - ich habe mich nur gewehrt

7. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
rome2107
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung unter Alkoholeinfluss - ich habe mich nur gewehrt

Hallo ich habe mich hier angemeldet weil ich eure Meinung dazu hören wollte. Es geht um folgendes: Ich und ein paar Freunde waren in der Disco und haben gefeiert. Mein Bruder der neben mir stand wurde von einer Gruppe geschubst weil er angeblich einen von Ihnen beim Tanzen geschubst hätte. Die Gruppe von Jungs gingen auf meinen Bruder los und ich habe ihm beigstanden und ausgeholt. Dabei habe ich einem die Nase gebrochen, was ich gar nicht beabsichtigt hatte. Bei der Schubserei hat einer von den anderen Jungs sein Glas zum Trinken angesetzt und wurde durch einen Rempler von seinen Freunden erwischt, sodass er das Glas gegen den Mund bekommen hat. War ne kleine Verletzung an der Lippe. Die Security hat uns rausgeschmissen und die Polizei hat mich aufs Revier gebracht. Einen Alkoholpegel von 1,6 Promille wurde bei mir festgestellt. Ich werde jetzt wegen einer gefährlichen Körperverletzung und eineer "normalen" Körperverletzung angezeigt. Nun zu meiner Frage. Was kann auf mich zukommen. An der "normalen" Körperverletzung bin ich ja nicht schuld gewesen. Ich bin Student (24 J.), nicht vorbestraft und auch nicht der Typ der sich schlägt, verdiene nebenbei im Schnitt 400€ um mir das Studium zu finanzieren. Besteht die Möglichkeit dass das Verfahren eingestellt wird, da ich nicht vorbestraft bin, unter Alkoheinfluss stand und mich ja in dem Sinne ja nur "gewehrt" habe. Falls eher unwahrscheinlich was kann mich sonst erwarten.

Ich danke schonmal für die hilfreichen Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Tja, gefährliche KV ist eine üble Sache - mindestens 6 Monate Haft (die können auch zur Bewährung ausgesetzt werden). Ob hier eine Notwehrsituation vorliegt, kann man nicht beurteilen, zumal die eigentliche Tat ja kaum beschrieben ist. "Ich habe ihm beigestanden und ausgeholt" - davon bricht keine Nase, dafür muß man schon zuschlagen. Ansonsten kann man noch sagen, daß 1,6 Promille noch nicht für verminderte Zurechnungsfähigkeit ausreichen - insofern ist aus dieser Richtung keine Strafmilderung zu erwarten. Und früher oder später wird Sie noch eine saftige Rechnung von der Krankenkasse des Verletzten erwarten.

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-- Editiert muemmel am 07.11.2011 13:39

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