Hallo,ich bin 17 jahre alt , meine freundin (18) jahre alt wir waren an einem abend am bahnhof worauf meine freundin eine mündliche auseinander setzung Mit einer frau hatte, darauf kamm ein mann (30 jahre alt wie von der polizei erfahren) stiftete die beteiligte frau an mit den worten: schlag die schlampe . darauf hin beleidigte meine freundin ihn auch. Dann schlug er ihr mit voller kraft ins Gesicht .. Wo er nochmals unmittel bar nach dem ersten schlag noch den 2 setzen wollte sprühte ich ihm pfeffer spray mit einem einzigen sprüh stoss ins gesicht .. Der körperliche angriff war beendet und die polizei wurde allamiert..
Gegen mich wird im verdacht der gefährlichen Körperverletzung
ermittelt ( gegen den täter eben so)
Meine frage : war das notwehr/nothilfe?
Gefährliche körperverletzung auf straßen und wegen
28. Juni 2019
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Frage vom 28. Juni 2019 | 11:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche körperverletzung auf straßen und wegen
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#1
Antwort vom 28. Juni 2019 | 13:08
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatMeine frage : war das notwehr/nothilfe? :
Die Frage kann man so nicht beantworten, weil hier jeder Hinweis zur Verhältnismäßigkeit fehlt. Im Sinne von: gab es für das Mädel andere Möglichkeiten wie ausweichen oder weglaufen?
Außerdem, war es Pfefferspray das zur Abwehr gegen Menschen zugelassen ist?
Auch nicht zu vergessen: die Provokation gegen den Mann ging vom Mädel aus.
Und, ist Deine shift-Taste defekt?
Berry
#2
Antwort vom 30. Juni 2019 | 13:24
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 8x hilfreich)
Wenn eine Notwehrprovokation durch Person A vorliegt, gelten die daraus resultierenden Einschränkungen der Verteidigung auch für B der zu Gunsten von A Nothilfe leistet?
Und jetzt?
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