Gefährliche körperverletzung unter Alkoholeinfluss - wollte nur mein Handy wieder

5. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
kevin kohlhaas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche körperverletzung unter Alkoholeinfluss - wollte nur mein Handy wieder

hallo,
ich habe eine frage..also ich war mit 3 kollegen in einer disko und haben da auch ordentlich viel getrunken,wollten dann später mit einem taxi nach hause fahren und haben auch direkt eines gefunden..als wir an dem zielpunkt angekommen sind musste einer meiner kollegen erbrechen und ging schnell aus dem taxi weil er natürlich wegen der kosten nicht ins taxi erbrechen wollte. unglücklicherweise hatte er die andere hälfte des geldes die noch zu bezahlen war. ich saß vorne neben dem fahrer der dann anscheinend dachte wir wollten abhauen ohne zu zahlen.mein handy lag neben mir und auf einmal nahm er das und tat es in seine tasche,folge dem habe ich ihn gebeten mir bitte sofort mein handy zu geben und er sagte ich bekäme es wenn das voll geld bezahlt ist. Aufgrund dem alkoholeinfluss sind ich und meine kollegen etwas lauter geworden und haben versuch ihm das handy wieder abzunehemn ohne irgendwelche schläge. derjenige der erbrechen war kam wieder und wollte grade bezahlen da rastet der fahrer komplett aus und meinte wir sollen ja alle herkommen(boxerlike) dann haute der fahrer dem erbrechenden voll ins gesicht und wir wollten uns natürlich wehren habens aber nicht wirklich hinbekommen weil wir so betrunken waren(alle hatten um die 2.0 promille) dann kam auch schon die polizei und er meinte ich habe ich geschlagen was nicht stimmt. die polizei hat unsere personalien aufgenommen und das wars auch erstmal schon. Heute haben ich einen brief bekommen wodrin der vorwurf wegen gefährlicher körperverletzung enthalten ist. meine frage jetzt kann er mich anzeigen wegen so einer kleinigkeit das ich ohne direkte gewalt versucht ahbe mein handy wieder zu holen?und wenn ja welche folgen kommen auf mich zu kommen?ich bin 18 jahre alt.

Bitte um eine hilfe.

-- Editiert Moderator am 05.06.2013 17:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
kann er mich anzeigen wegen so einer kleinigkeit das ich ohne direkte gewalt versucht ahbe mein handy wieder zu holen?


Natürlich "kann" er das, das siehst du doch. Ob es dann am Ende zu einer Verurteilung reicht, kann natürlich nicht vorhergesagt werden.

Abstrakt gesehen war er nicht berechtigt, dein Handy als Pfand "wegzunehmen" (er hätte nur ein Zurückbehaltungsrecht an Dingen ausüben können, die er berechtigt besitzt); gegen diese Wegnahme stand dir ein Notwehrrecht zu, das ggfs. auch körperliche Gewalt einschließt, sofern diese geeignet war, die Besitzstörung zu unterbinden.
Dumm gesagt, eine Ohrfeige geben dürfte nicht abgedeckt sein, weil dir das dein Handy nicht wiederbringen würde. Zu versuchen, dem Taxifahrer das Handy mit Gewalt wieder abzunehmen wäre hingegen vom Notwehrrecht gedeckt gewesen.

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#2
 Von 
kevin kohlhaas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da bin ich echt mal gespannt was dabei heraus kommt.
aber danke erstmal für deine hilfe.
hoffe du hast recht mit deiner aussage das ich aus "notwehr" handeln konnte weil er mein handy nahm.
wenn er damit durch kommt,ist der hohe alkoholkonsum in dem falle zu meinem vorteil?oder wird eher meine glaubwürdigkeit eingeschränkt?


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