Gefährliche oder Schwere Körperverletzung?

1. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
oetsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche oder Schwere Körperverletzung?

Hallo Zusammen,

nach einem Besuch in einer Gastwirtschaft ist einem Bekannten und mir folgendes passiert.

Zusammen verließen wir das Lokal nach ein paar Stunden Aufenthalt.
Beim verlassen folgten uns 5 weitere Personen die uns direkt vor dem Lokal deutlich machten das es gleich unangenehm würde.
Zuerst hatten uns die fünf Personen durch wegdrücken getrennt.
Auch mein Kommentar dass Sie doch bitte nichts machen sollten wurde nur belächelt mit der Aussage dass wir jetzt einfach Pech haben.

Danach erfolgte ein Schlag auf den Kopf meines Bekannten der direkt Bewusstlos zu Boden ging.
Als er auf dem Boden zusammengesackt war erfolgte noch ein Tritt in das Gesicht.

Anschließend war nun ich an der Reihe.
Drei dieser Personen schlugen nun mit Fäusten auf mich ein so dass ich mich versuchte zu Schützen indem ich meine Arme vor mein Gesicht hielt.
Durch die Zahlreichen Schläge wurde ich in eine Ecke gedrängt wo ein Windfang stand.
Über diesen wurde ich wieder durch mehrere Schläge nun von hinten gestoßen wo ich dahinter zu Fall kam.
Nach dem Versuch aufzustehen rasselten wieder Schläge auf mich ein wo ich erneut zu Fall kam.
Auf dem Boden liegend traten dann vier dieser fünf Personen auf mich ein.
Nach kurzer Zeit flüchteten dann alle.

Mein Bekannter erlitt außer eine Platzwunde am Kopf keine Schäden wurde auch nicht behandelt.

Ich wurde mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht und erlitt laut Ärztlichem Bericht eine dislozierte Unterarmfraktur.
Nach der ersten OP wurde eine Platte und ein Draht eingesetzt sowie sechs Wochen eine Gipsschiene.
Die zweite OP war die Entfernung des Drahtes.
Die dritte OP wird das Entfernen der Platte und ein Versuch mit eigenem Knochenmark sein nach ca. 8-12 Monaten.
Ein bleibender Schaden ist jetzt schon abzusehen sowie eine frühzeitige Atrose im Handgelenk.

Seit dem Vorfall gehen mir diese Bilder nicht mehr aus dem Kopf und ich schlafe schlecht ein.
Seither gehe ich nicht mehr in öffentliche Lokale aus Angst.

Was könnte die Täter erwarten bei einem Gerichtsverfahren und wie sehen die Zivilrechtlichen Ansprüche aus?

Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Gefährliche KV, einfach mal ins StGB schauen...

quote:
wie sehen die Zivilrechtlichen Ansprüche aus


Schadensersatz, Schmerzensgeld.

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#2
 Von 
guest-12308.01.2010 17:38:52
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 19x hilfreich)

Jop in der tat eine gev. KV
(und ist kein Problem, dass du nicht ins StGB geschaut hast. wirkt für jem. der nicht mit der Materie vertraut ist bestimmt etwas befremdlich)

die Täter erwartet laut des StGB's eine Freiheitsstraße von 6 Mon. bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen 3 Mon. bis zu 6 Jahre.
(Jugendstrafrecht wäre wieder etwas anderes, aber ich weiss nicht wie alt die Täter waren)


zivilrechtliche ansprüche musst du stellen. wie genau das dann aussieht, kann dir hier niemand sagen.

aber viel glück :)

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#3
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Es handelt sich um eine gefährliche Körperverletzung, schon deshalb, weil sie von mehreren Tätern gemeinschaftlich begangen wurde.
Eine schwere Körperverletzung würde hier nur dann vorliegen, wenn sie ein wichtiges Glied ihres Körpers dauerhaft nicht mehr gebrauchen könnten. Hiervon ist nicht auszugehen, sie werden ihren Arm ja nach Abschluss des Heilungsprozesses und der ärztlichen Behandlung wieder gebrauchen können. Mögliche Folgeschäden machen den Arm nicht für die ungebrauchbar.

Natürlich haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Schadenersatz für entgangenen Arbeitslohn etc. Schmerzensgeld aufgrund der Verletzungen. Auch Ihre Krankenversicherung und Ihr Arbeitgeber werden Schadenersatzansprüche gegen die Täter geltend machen wegen der Kosten der Heilbehandlung und der Lohnfortzahlung.

Leider ist es so, dass Schadenersatz und Schmerzensgeld nur dann auch beigetrieben werden können, wenn die Täter zahlungsfähig sind. Vollstrecken können Sie auch Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen. Allerdings verjähren entsprechende Ansprüche erst nach 30 Jahren und unterliegen im Falle einer Privatinsolvenz auch nicht der Restschuldbefreiung. Alle Mittäter haften für den Schadenersatz und das Schmerzensgeld gesamtschuldnerisch, d.h. sie können die gesamte Forderung von einem einzelnen Mittäter einfordern, wenn dieser zahlungsfähig ist. Ausgleichsansprüche der einzelnen Mittäter untereinander tangieren Sie nicht. Insofern haben Sie durchaus realistische Chancen, Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld auch realisieren zu können.
Es besteht die Möglichkeit, Schadenersatz und Schmerzensgeld in einem sogenannten Adhäsionsverfahren zum Strafverfahren geltend zu machen, das spart für Sie Aufwand und Kosten.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
oetsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Borst Mahlzahlt
ich habe mich schon durch einige Beiträge gelesen war mir aber nicht sicher daher die Nachfrage ;)
Zu der Erläuterung siehe auch weiter unten bitte.

@ tschaek
Die Täter sind zwischen 23 und 40 Jahre alt daher kein Jugendstrafrecht, hatte ich vergessen zu schreiben.
Die Höhe der Ansprüche im Zivilrecht sind nicht vorauszusagen da kann man sich evtl. wohl nur schon fast identische Fälle suchen um einen Anhaltspunkt zu bekommen. (habe ich verstanden ;) )

@ mega
nun zum Punkt warum ich mich hier an Sie gewannt habe.
Mein Handgelenk wird nie mehr so wie es war das heißt das ich ein Leben lang eingeschränkt sein werde in der Beweglichkeit und Belastbarkeit was sich jetzt schon abzeichnet und laut der behandelnden Ärzte ausgesagt wurde.
Schmerzen und eine frühzeitige Atrose sind die Folgen die noch später auf mich zukommen werden.
Das ist der Punkt warum ich Fragte ob es eine Gefährlich oder Schwere Körperverletzung ist.


@ all
Habe ich das richtig verstanden das "lediglich" einer der Täter in fester Arbeit stehen muß um Zivilrechtlich eine Chance zu haben etwas an Schmerzensgeld zu bekommen?
Wenn alle Mittellos sind kann keiner Zahlen ist mir bewusst.

Ist es eigentlich für mich wichtig genau zu wissen wer den Tritt abgegeben hat das mein Handgelenk geschädigt hat?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Nein, eine schwere Körperverletzung liegt nur vor, wie ich schon schrieb, wenn Sie ein wichtiges Glied Ihres Körpers dauerhaft nicht mehr gebrauchen könnten (§226 Abs. 1 Nr. 2 StGB ). Das ist nicht der Fall, auch dann nicht, wenn der Gebraucht eingeschränkt bleibt.

Alle Mittäter haften in der Regel gesamtschuldnerisch. Sie können Schadenersatz / Schmerzensgeld also auch von jenen Mittätern fordern, die nicht direkt auf Ihr Handgelenk eingewirkt haben. Und zwar in der vollen Höhe.

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#6
 Von 
Handiwa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo oetsch,

haben Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgestetz (OEG) gestellt?

Das wäre sehr wichtig, zumal hier Schädigungsfolgen vorliegen könnten, die eine Grundrente nach dem OEG begründen könnten. Diese gibt es ab einem Grad der Schädigung von 30 %.

Falls nicht, sollten Sie das unbedingt unverzüglich nachholen.
Die Ansprüche erhält man rückwirkend, wenn der Antrag im Jahr der Schädigung gestellt wird, Nach Ablauf eines Jahres nach der Tat erhält man die Grundrente nur ab dem Tag der Antragstellung.

Sie sollten sich auch beim Weißen Ring melden und würden dort einen Gutschein für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt erhalten, der mit der der Nebenklagevertretung zu beauftragen wäre, sofern das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Schöne Grüße
Handiwa

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
oetsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay jetzt leutet es ein, vielen Dank.

Hallo Handiwa den Antrag (OEG) hole ich heute ab, das hatte ich gestern durch einen Bekannten erfahren was es damit auf sich hat.

Durch meine Rechtschutzversicherung sollte alles abgedeckt sein ausser die Eigenbeteiligung die ich der Versicherung leisten muß.

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