Gefälschter Fahrschein

7. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
vogel32
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefälschter Fahrschein

Hallo,

ich wurde aus Dummheit mit einem gefälschten 4er-Ticket (Preis 5,90 Eur) in der S-Bahn erwischt.

Das Ticket war am PC eingescannt und ausgedruckt, der Kontrolleur hat das jedoch gemerkt und ab gings zum BGS, die haben gesagt, es wird Anzeige erhoben. Die obligatorischen 40 Euro fürs Schwarzfahren habe ich bereits bezahlt, aber bald bekomme ich wohl Post vom Gericht.

Dazu muss ich noch sagen, dass ich erst 16 Jahre alt bin.

Kann mir jemand sagen, wie ich mich verhalten soll und was auf mich zukommt.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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19 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Da Du 16 Jahre alt bist, unterliegst Du dem Jugendrecht.

Im Jugendrecht gibt es einige mehr möglichkeiten der "Bestrafung", als im Erwachsenrecht.

Du wirst Gelegenheit erhalten, Dich zur Sache zu äußern (entweder per Anhörugsbogen, oder per polizeilicher Vernehmung). Prinzipiell brauchst Du keine Angaben zur Sache zu machen, würde es Dir alledings in diesem Fall empfehlen, da ja eh schon alles raus ist. Also gestehen und Reue zeigen.

Möglichkeiten:

a)Verfahrenseinstellung ohne Auflagen

b)Verfahrenseinstellung mit Auflagen (z.B. gemeinnützige Arbeit)

c)Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit
(Der Unterschied zwischen b) und c) besteht nur zwischen Eintrag ins Erziehungsregister (Fall b)) und Nicht-Eintrag (Fall c)).

d) 1-2 Wochenenden Freizeitarrest (allerdings nur wenn Du großes Pech mit dem Richter hast, und/oder schon strafrechtlich in Erscheinung getreten bist)

Realistische Prognose m.E. Möglichkeit b) oder c)



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
vogel32
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Werde ich denn Gerichtskosten tragen müssen?

mfg

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, normalerweise wird bei Jugendlichen auf die Auferlegung von Gerichtskosten und Auslagen (z.B. für Zeugen) verzichtet.

Noch was zum Strafmaß allerdings: ich hatte die tatsache, daß Du die Tickets am PC eingescannt hattest wohl "überlesen". Das läßt doch schon auf etwas mehr "kriminelle Energie" schließen, als eine "normale" Beförderungserschleichung. Also würde ich mich auch evtl. mit der von mir genannten Möglichkeit d) "anfreunden", allerdings halte ich nach wie vor c) für am wahrscheinlichsten.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Betrug in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung und Tateinheit mit dem Erschleichen von Leistungen. Das sollte man sich schon zweimal überlegen.

Laut dem Bußgeld von €40 scheinen Sie aus Hamburg zu kommen. Beachten Sie , dass Sie, wenn Sie mehrfach ohne Fahrschein angetroffen werden, vom HVV (Hamburger Verkehrsverbung) auch von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden können.

Desweiteren erhöht sich mit jedem weiteren Antreffen ohne Fahrschein das Bußgeld.

Mit freundlichen Grüßen,

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#5
 Von 
Benno Schwarzer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Na Du bist einer !

BOBO hat absolut recht damit, dass es sich um ein ausgewachsenes Betrugsdelikt handelt, welches noch weiter qualifiziert wird
(Urkundenfälschung etc.).
Ich hoffe Du findest einen Richter, der das ganze mehr als Streich sieht denn als hochkriminell (reine Glückssache)
Auf jeden Fall : Einsicht und Reue zeigen (hoffentlich auch ehrlich) und versprechen, dass es nicht mehr vorkommt. Vielleicht zeigt sich dann Dein Richter gnädig.
Viel Glück

Benno

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#6
 Von 
vogel32
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

>Vielleicht zeigt sich dann Dein Richter gnädig.

Darauf hoffe ich.

Ist es von Vorteil, dass ich bisher noch nicht straffällg geworden und ein Musterschüler bin?

mfg

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

aber natürlich ist es von Vorteil, wenn Sie vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Dadurch können Sie ein milderes Urteil erwarten.

Das mit der Musterschüligkeit lässt vielleicht darauf schliessen, dass eine Wiederholung der strafrechtlichen Erscheinung unwahrscheinlicher ist. Dieses ist jedoch Sache der persönlichen Auffassung des Richters.

Mit freundlichen Grüßen,

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#8
 Von 
vogel32
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich nun schriftlich zu der Sache geäußert.

Ist es möglich, dass ich eine Strafe (z.B. 15 Sozialstunden) auferlegt bekomme, ohne Gerichtsverhandlung?

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

ja, das ist möglich. Das kommt jedoch darauf an, ob Ihr Handeln noch mit einem Strafbefehl geahndet wird, mit der Auflage von Sozialstunden. Dieses liegt jedoch beim zuständigen Richter.

Mit freundlichen Grüßen,

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Prinzipiell richtig. Da aber im Jugendrecht, gerade wenn es sich um wirklich Jugendliche (14-18) handelt, und nicht um Heranwachsende (18-21), die Verurteilung per Strafbefehl eher die Ausnahme ist, tendiere ich eher zu Sozialstunden per Gerichtsverhandlung, oder -mit viel Glück- zu einer Einstellung analog zu § 153a StPO mit der Auferlegung von Sozialstunden.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
vogel32
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Wollte nur noch mal kurz durchgeben, dass das Verfahren gegen mich nach Ableistung von ein paar Sozialstunden eingestellt wird.

Da hab ich noch mal Glück gehabt, oder?

Aber auf jeden Fall werde ich draus lernen.

MfG und vielen Dank für die Hilfe

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#12
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

wieviele Sozialstunden musst Du denn machen? Glück hast Du wohl tatsächlich dabei gehabt, denke ich. Lerne daraus.

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#13
 Von 
vogel32
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss 20 Sozialstunden verrichten.

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#14
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

na das ist ja auszuhalten das kann man ja locker an 3 Tagen oder so schaffen.

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#15
 Von 
Jupiter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Ich habe ein ähnliches Problem.

Ich habe immer einen Monatskarte rechtzeitigt gekauft. Ein Freund aus den Ausland war für paar Tage bei mir zu Besuch und hatte vor dem Ende des Geltungsdatum mein Fahrschein ausgeliehen (es ist übertragbar und gilt für 4 Zonen). Da ich sowiese nur hin-und zurück von der Arbeit musste, konnte ich eine Einzelfahrkarte kaufen die günstiger als Tageskarten waren.

Er hatte aber ohne meines wissen den Monat manipuliert (von 05 auf 06) und mir dann die Karte am Flughafen (als er zurückflog)zurückgegeben. Ich habe es gleich in meine Brieftasche eingesteckt, ohne irgend welche Gedanken zu machen ( auch nicht über die Geltungszeit). Bei der Rückfahrt wurde ich aber auf der S-Bahn (Frankfurt Main) kontrolliert und die Karte es stellte sich heraus das die Karte manipuliert war. Ich hatte keine Ahnung darüber und der Freund ist aber auch schon zurück in sein Heimatland geflogen.

Nachdem ich 40€ Bussgeld bezahlt habe bekomme ich jetzt ein schreiben von der BGS wegen Betrug und Urkunden Fälschung.

Was würdet ihr mir raten zu tun und was könnte auf mich kommen?

Danke für eure Hilfe.

Einen Anwalt will ich aus kosten Gründen erst mal nicht einschalten. Bei mir zählt jede Euro.

Gruss,

Maros

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

nur mal fürs Verständnis. In welchem Monat wurden Sie denn "erwischt"? 05 oder 06?

Wenn Sie in 05 erwischt wurden, warum hat Ihr bekannter dann den Fahrschein manipuliert?

Und wenn Sie in 06 erwischt wurden, dann wäre der Fahrschein eh nicht mehr gültig gewesen.

Sebastian

-----------------
"Wohle dem der immer die Wahrheit sagt. Er wirds brauchen."

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#17
 Von 
Jupiter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in Frankfurt sind die Fahrscheine 1 Monat ab Kaufdatum gültig.
Der Fahrschein müsste von mir 23.5 oder 22.5 gekauft worden sein. Die 5 wurde aber zum 6 geändert. Deshalb ist es schwierig sich zu erinnern bis wann die Karte gültig ist, auser man sieht den Gültigkeitsdatum ab und zu. Da ich aber die Karte ausgeliehen habe und da Er (der Freund) zu den Tag mit der Karte unterwegs war, habe ich natürlich als selbstverständlich angenommen das die Karte noch gültig ist

Gruss,
Maros

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Jupiter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

zusätzlich dazu, ich bin 1 Tag nach der Gültigkeit kontroliert worden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Jupiter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Fahrschein hatte der Bekannte wohl manipuliert weil er an den Tag noch mit der S-Bahn fahren möchte und keine zusätzliche Karte kaufen wollte. Leider hat er es mir nicht gesagt sonst hätte ich gleich eine neue Monatskarte gekauft.

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