Gefälschter Personalausweis

18. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
booyaka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefälschter Personalausweis

Mein Freund hat ein Problem:
Er besaß einen Personalausweis, wo er sich von 2 Jahre älter gemacht hat (von Minderjährig auf Volljährig), er ist Minderjährig.

Dieser Ausweis (es wurde nur das Geburtsdatum verändert und die Kopie besteht nur aus einer Vorderseite, die Rückseite ist leer, ist einfach nur Fotopapier)ist an eine Person gelangt, die meinem Freund einen reinwürgen möchte, aber seine Adresse nicht kennt, sie hat nur den gefälschten Perso und hat den nun an die Polizei übergeben, was hat mein Freund nun zu befürchten?



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ein Strafverfahren...

Was dabei rauskommt kann man nicht vorhersagen. Da er noch minderjährig ist, wird Jugendrecht angewendet. Wahrscheinlich werden da einige Sozialstunden rauskommen, wenn er nicht großartig vorbestraft ist.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wurde dieser 'Ausweis' den zur Täuschung im Rechtsverkehr benutzt bzw. hierfür hergestellt?

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#3
 Von 
booyaka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der Ausweis wurde nie zur Täuschung genutzt und war auch nicht dafür geplant.

Er wurde nur erstellt, um die Bildbearbeitungs-Fähigkeiten des Erstellers zu zeigen.

Wie gesagt, er ist nur durch einen dummen Zufall an die besagte Person gelangt, mein Freund wurde damit auch nicht erwischt, man kann ihm ja noch nicht einmal nachweisen, dass er ihn erstellt hat, weil er nicht damit erwischt wurde, oder?

Vorbestraft ist er auch nicht!

-- Editiert von booyaka am 19.11.2007 18:09:34

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, der Ausweis wurde nie zur Täuschung genutzt und war auch nicht dafür geplant.

Wenn man das (v.a. letzteres) ggf. bei Gericht glaubhaft machen kann, würde es keine Verurteilung geben, da dann kein Straftatbestand erfüllt wäre.

Allerdings behauptet natürl. fast jeder, dass es nur 'um die Bildbearbeitungs-Fähigkeiten des Erstellers' ging...

Ist halt eine 'Glaubensfrage'

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
booyaka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, mein Freund sieht nicht mal aus wie 17, er würde nie als 19 durchgehen und der Ausweis besteht auch nur aus einer Seite und ist nicht laminiert > also würde da wohl keiner drauf reinfallen...

Es heißt doch im Zweifel für den Angeklagten, oder?

Die eine Person ist ja auch nur an die Ausweiskopie gekommen, weil mein Freund diese in dem verkauften Gegenstand vergessen hatte, weil er da schon über 1/2 Jahr lang drinlag...

PS: Die Person, die die Kopie an die Polizei übergeben hat, kennt die Anschrift meines Freundes nicht, die Polizei hat also nur die Vorderseite des Persos, kann sie meinen Freund damit belangen?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Der Sachverhaltsschilderung nach ist es relativ glaubhaft, dass der Perso nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr hergestellt wurde. Insofern wäre keine Strafbarkeit gegeben.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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