Gefälschter Social Media Account

16. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)
Gefälschter Social Media Account

Hallo habe eine Frage die sehr problematisch ist.
A wird vorgeworfen einen Social Media Account bei xy zu betreiben. A ist dieser Account nicht bekannt.
Jetzt hat sich herausgestellt das die Daten von A in diesen Account seinen entsprechen. Email, tel. Nr., Adresse. Wie kann man beweisen das A nicht der Betreiber ist?
Vielen Dank.

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17 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von wambui):
Wie kann man beweisen das A nicht der Betreiber ist?

Mit etwas Pech gar nicht.

A würde ja mal als erstes substantiiert darlegen müssen, wie der Täter es schaffen konnte, an die ganzen Betätigungscodes für die Registrierungen zu kommen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ist wohl wahr. Aber es muss doch eine Möglichkeit geben zu Beweisen das es ein Fake ist?

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Wambui

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#3
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 256x hilfreich)

Das ist recht einfach.

Der Täter nutzt zuerst eine andere Nummer für den Account und ändert dann die Nummer in die des Opfers.

Und es ist ja alleine schon seltsam, wenn man auf social Media seine Adresse hinterlegt.

Was genau ist denn passiert, weshalb Woll man beweisen, dass es nicht der eigene Account ist?
So ist man in der komfortablen Situation, den Account selbst löschen zu können.

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#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 256x hilfreich)

Das ist recht einfach.

Der Täter nutzt zuerst eine andere Nummer für den Account und ändert dann die Nummer in die des Opfers.

Und es ist ja alleine schon seltsam, wenn man auf social Media seine Adresse hinterlegt.

Was genau ist denn passiert, weshalb Woll man beweisen, dass es nicht der eigene Account ist?
So ist man in der komfortablen Situation, den Account selbst löschen zu können.

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#5
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Es geht um einen Kommentar den A angeblich geschrieben hat.
Die Adresse ergab sich aufgrund der tel. Nummer, waren ermittlungen des LKA.

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Wambui

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
und ändert dann die Nummer in die des Opfers.

Und für die neue Nummer wird kein Bestätigungscode gefordert?



Zitat (von Besserweiß):
So ist man in der komfortablen Situation, den Account selbst löschen zu können.

Nützt nur nichts, wenn da schon in der Vergangenheit was passiert ist.


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#7
 Von 
tobiask21
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Richter sind was so etwas betrifft gerne voreingenommen und denken wie eine Maschine. Da steht irgendwo ein Name auf dem Bildschirm, also muss das der Täter sein. Alles andere wird gerne als Schutzbehauptung gesehen. Das solche digitale Daten durchaus sehr leicht fälschbar sind, wird oft verkannt.

Selber vor vielen Jahren erlebt: Plötzlich tauschte im Internet eine Seite auf, wo mein Name samt ladungsfähiger Anschrift im Impressum stand. Auf der Internetseite waren rechtswidrige Inhalte hinterlegt, so das ich angeklagt wurde. Ich habe diese Seite allerdings weder erstellt noch irgendwelche Inhalte darauf veröffentlicht. Das es hätte jeder machen können und die Tatsache das es auf der ausländisch gehosteten Webseite keinerlei Identitätsprüfung wie bei uns in Deutschland gibt, interessierte den Richter nicht. Der hat immer nur wie ein Roboter argumentiert, "ihr Name steht dort im Impressum, also sind Sie für diese Seite und deren Inhalte verantwortlich". Dann meinte der Richter noch zu mir, wenn jeder einfach abstreiten könnte solche Inhalte verfasst zu haben, dann wäre die Justiz komplett machtlos, wenn es z.B. um meine vorgeworfene Tat oder um Hasskommentare im Netz ginge. Meine bitte, einen externen Gutachter zu beauftragen, um wenigstens die IP Adresse technisch überprüfen zu lassen wurde ohne Begründung abgelehnt. Im Nachhinein weis ich, das man bei solchen Verfahren nur eine Chance hat, wenn man selber die notwendigen teuren Gutachten in Auftrag gibt bzw. einen guten auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt wie hat, der alles selbst in die Hand nimmt. Damit das funktioniert muss bei den oft ausländischen Serverbetreibern zusätzlich das entsprechende Material eingeholt und ausgewertet werden. So etwas kann nicht jeder. Da ist auch viel Internationales Recht zusätzlich mit dabei.
Ein 08/15 Anwalt der z.B. auf Prozesskostenbeihilfe arbeitet boxt einen da in der Regel nicht raus.
So ne Kanzlei wie die von Wilde Beuger Solmeke hätte mir das sicherlich helfen können. Aber als armer Student damals für mich nicht finanzierbar. Und solche hochspezialisierte Kanzleien arbeiten nicht auf Prozesskostenbeihilfe.

Nach der Prozessniederlage habe ich im Flur noch zu meinem Bruder scherzhaft gesagt: " wenn das so ist, könnte ich heute im Namen einer mir unliebsamen Person eine Seite anlegen, wo z.B. irgendein Hasskommentar steht". Diese Person würde dann verurteilt und hätte ohne viel Kohle auf dem Konto keine Chance. Weil eben "Name im Impressum = Verantwortlicher" zählt

-- Editiert von User am 17. Juli 2024 14:14

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#8
 Von 
guest-12322.08.2024 08:43:26
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von tobiask21):
ach der Prozessniederlage habe ich im Flur noch zu meinem Bruder scherzhaft gesagt: " wenn das so ist, könnte ich heute im Namen einer mir unliebsamen Person eine Seite anlegen, wo z.B. irgendein Hasskommentar steht". Diese Person würde dann verurteilt und hätte ohne viel Kohle auf dem Konto keine Chance. Weil eben "Name im Impressum = Verantwortlicher" zählt


Wegen was warst du angeklagt bzw. zu was wurdest du verurteilt und wieso hast du das dann einfach so auf dir sitzen lassen, wenn du sicher weißt, dass du es nicht warst? So eine Vorstrafe, egal wie milde, würde ich nicht einfach mal so in der Akte stehen haben wollen, besonders dann nicht, wenn ich weiß, dass es sich hier um ein großes Versehen handeln muss.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von tobiask21):
Dann meinte der Richter noch zu mir, wenn jeder einfach abstreiten könnte solche Inhalte verfasst zu haben, dann wäre die Justiz komplett machtlos, wenn es z.B. um meine vorgeworfene Tat oder um Hasskommentare im Netz ginge.

Dummerweise kann das jeder, es steht so im Gesetz und die Beweislast liegt beim Staatsanwalt.
Es sei denn, man hat das Pech und trifft auf so dumme Richter wie Du ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von tobiask21):
Richter sind was so etwas betrifft gerne voreingenommen und denken wie eine Maschine. Da steht irgendwo ein Name auf dem Bildschirm, also muss das der Täter sein. Alles andere wird gerne als Schutzbehauptung gesehen. Das solche digitale Daten durchaus sehr leicht fälschbar sind, wird oft verkannt.
Also Entschuldigung, aber einen solchen Humbug kann ich unmöglich stehenlassen. Als Amtsrichter sehe ich jeden Tag drei bis sechs Angeklagte vor mir. Und wenn die StA samt Zeugen nun eine ausgearbeitete und stichhaltige Anklage vorbringt, während der (pardon) inkompetente Angeklagte lediglich von sich gibt: "Ich war's nicht!"; ja Verzeihung, was soll ich denn dann urteilen? Man hatte doch seit der ersten Einladung zur Vernehmung nun wirklich ausreichend Zeit, eine Verteidigungsstrategie zu überlegen.

Zurück zum Thema:
Zitat (von wambui):
Wie kann man beweisen das A nicht der Betreiber ist?

1. Strafanzeige erstatten
2. Verteidiger mandatieren
3. IPs sichern lassen (sowohl bei Social Media-Betreiber als auch dort hinterlegten E-Mail-Provider - die registrierte E-Mail wird wohl nicht die eigene sein)
4. Überlegen, wie man so dämli** sein konnte, unbekannten Dritten sämtliche persönlichen Daten preiszugeben.
5. Forensiker beauftragen (teuer), um feststellen zu lassen, dass die VPN-IPs von einem selbst stammen können.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#11
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Dann geht es nur um die Verurteilung um nicht darum die Wahrheit zu finden. Wie viele Unschuldige wurden wegen einer solchen Einstellung bereits verurteilt?
Die Staatsanwaltschaft muss die Schuld beweisen, kann sie das nicht zweifelsfrei so muss der Richter von Amtswegen ermitteln. Will oder kann er das nicht so kann es auch nicht zu einer Verurteilung kommen.
Übrigens, gestern war ein Bericht im TV, dabei ging es um das Hacken von Passwörtern. Der Hacker benötigte weniger als 3 Minuten um das Passwort des Reporters auszulesen. Danach standen den Hacker sämtliche persönliche Daten des Reporters zur Verfügung.
IP Adressen sind als Beweis auch schwierig, da diese manipuliert werden können.

Signatur:

Wambui

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#12
 Von 
tobiask21
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Und wenn die StA samt Zeugen nun eine ausgearbeitete und stichhaltige Anklage vorbringt, während der (pardon) inkompetente Angeklagte lediglich von sich gibt: "Ich war's nicht!";


Wenn es der Angeklagte nicht war, was soll er dann sagen? Wenn plötzlich so eine Internetseite aus heiterem Himmel auftaucht und man Opfer von Identitätsdiebstahl geworden ist, hat man ja meist gar nix in der Hand, da die Täter meist im verborgenen Handeln.

Zitat (von DeusExMachina):
Und wenn die StA samt Zeugen nun eine ausgearbeitete und stichhaltige Anklage vorbringt

Bei mir war die "stichhaltige Anklage "ein Screenshot wo mein Name drin stand und ein Zeuge. Der Zeuge hat dann über den Inhalt der Webseite ausgesagt und bestätigt ich im Impressum stand. Super, ne?

Zitat (von DeusExMachina):
Man hatte doch seit der ersten Einladung zur Vernehmung nun wirklich ausreichend Zeit, eine Verteidigungsstrategie zu überlegen.

Bei der Vernehmung habe ich auch nur das gesagt was ich zu diesem Zeitpunkt wusste, nämlich das diese Seite mir unbekannt ist und ich es nicht war.


Zitat (von DeusExMachina):
1. Strafanzeige erstatten


Habe ich sofort gemacht als ich von der Internetseite Kenntnis erlangte. Oder hätte ich hellsehen sollen und die Strafanzeige bereits von mir aus stellen müssen, als der Täter die Seite angelegt hat?

Zitat (von DeusExMachina):
2. Verteidiger mandatieren


Leider stand mir kein Pflichtverteidiger zu und ich hatte nur so viel Geld das es gerade für das Existenzminimum reichte.

Zitat (von DeusExMachina):
3. IPs sichern lassen (sowohl bei Social Media-Betreiber als auch dort hinterlegten E-Mail-Provider - die registrierte E-Mail wird wohl nicht die eigene sein)

Dazu muss man sehr versiert sein, was ich zum damaligem Zeitpunkt nicht war. Oder sich einen Verteidiger holen, den ich zu dem damaligen Zeitpunkt nicht bezahlen konnte

Zitat (von DeusExMachina):
4. Überlegen, wie man so dämli** sein konnte, unbekannten Dritten sämtliche persönlichen Daten preiszugeben.

Im Impressum stand mein Vorname, Nachname und meine Anschrift, die damals teilweise sogar öffentlich im Telefonbuch standen. Und ja, an meiner Hauswand klebte so etwas das sich Hausnummer nennt und auf dem Klingelschild stand mein Name. Ich habe niemanden meine Daten weiter gegeben.

Zitat (von DeusExMachina):
5. Forensiker beauftragen (teuer), um feststellen zu lassen, dass die VPN-IPs von einem selbst stammen können.

Woher das Geld nehmen wenn nicht stehlen?
Klar wenn ein Richter im Monat mehrere tausend Euro verdient und so antwortet, dann lebt er in seiner eigenen Blase und schließt von seinen finanziellen Möglichkeiten automatisch auf andere. Bestes Argument eines Richters was ich gehört habe "Geld hat man zu haben".

Zitat (von DeusExMachina):
Als Amtsrichter sehe ich jeden Tag drei bis sechs Angeklagte vor mir


Jo das glaube ich Ihnen aufs Wort. Wahrscheinlich wäre ich von Ihnen genau so verurteilt worden, wenn ich Ihre Argumentation so lese. Sie haben hier genau so realitätsfremd wie dieser eine Richter argumentiert.

Zitat (von wambui):
Dann geht es nur um die Verurteilung um nicht darum die Wahrheit zu finden.


Der Richter war gar nicht darum bemüht die Wahrheit zu finden. Weil sonst hätte er von Amts wegen die notwendigen Gutachten veranlasst und nicht auf dem Angeklagten abgewälzt der mittelos war. Der Richter wusste auch das ich kein Geld habe.

Zitat (von wambui):
Die Staatsanwaltschaft muss die Schuld beweisen, kann sie das nicht zweifelsfrei so muss der Richter von Amtswegen ermitteln. Will oder kann er das nicht so kann es auch nicht zu einer Verurteilung kommen.


So lernt man es im Jurastudium. Aber in der Praxis sind Richter nicht an Weisungen gebunden. Es reicht aus aus, wenn der Richter von der Schuld überzeugt ist. Und nur die persönliche Überzeugung des Richters zählt. Und wenn der Richter sich von dem Impressum blenden lässt, dann ist das Kriterium "zweifelsfrei" erfüllt.



Zitat (von wambui):
Übrigens, gestern war ein Bericht im TV, dabei ging es um das Hacken von Passwörtern. Der Hacker benötigte weniger als 3 Minuten um das Passwort des Reporters auszulesen. Danach standen den Hacker sämtliche persönliche Daten des Reporters zur Verfügung.


Ja und ich will nicht wissen zu wie vielen unschuldigen Verurteilungen es deswegen schon geführt hat.

Zitat (von Harry van Sell):
Es sei denn, man hat das Pech und trifft auf so dumme Richter wie Du ...

Und ich mußte für die Dummheit des Richters meinen Kopf hinhalten

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von wambui):
Die Staatsanwaltschaft muss die Schuld beweisen

Ja, wobei das beweisen sich beschränkt auf "Darlegung zur Überzeugung des Gerichtes".
Das mit dem „beweisen" ist mitunter leichter als manch einer glaubt …
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/familie-zieht-voreuropaeisches-gericht-art-283315
https://www.merkur.de/welt/unschuldig-in-haftfreispruch-fuer-genditzki-rechtskraeftig-zr-92403703.html
Ilona Haslbauer und Gustl Mollath sind weitere Fälle …

Und die Pflicht entlastendes zu ermitteln, ist auch recht schnell mit einem Dreizeiler erledigt.

Es ist also überaus zweckmäßig, als Beschuldiger so zu tun, als hätte man selber die Beweislast und der Staatsanwaltschaft (und dem Gericht) möglichst viel zu liefern, substantiiert nachweist und entsprechend vorträgt bzw. professionell vortragen lässt.

Das ist im übrigen eine Folge der von der Politik seit Jahren kaputtgesparten Justiz, Beschwerden bitte beim Volksvertreter des geringsten Misstrauens.



Zitat (von wambui):
kann sie das nicht zweifelsfrei so muss der Richter von Amtswegen ermitteln.

Nö, muss er nicht, siehe § 244 Abs. 2 StPO.
Die Verhandlungen von Frau Salesch und Herrn Hold sin nicht so 100% realitätsnah.

Im übrigen war hier im Falle von tobiask21 ja zur Überzeugung des Gerichtes die Schuld beweisen.



Zitat (von wambui):
Will oder kann er das nicht so kann es auch nicht zu einer Verurteilung kommen.

Auch das ist schlicht falsch (siehe oben).



Zitat (von wambui):
Der Hacker benötigte weniger als 3 Minuten um das Passwort des Reporters auszulesen.

Schlampigkeit des Nutzers kann sich mitunter bitter rächen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
tobiask21
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ilona Haslbauer und Gustl Mollath sind weitere Fälle …

Und die Pflicht entlastendes zu ermitteln, ist auch recht schnell mit einem Dreizeiler erledigt.

Es ist also überaus zweckmäßig, als Beschuldiger so zu tun, als hätte man selber die Beweislast und der Staatsanwaltschaft (und dem Gericht) möglichst viel zu liefern, substantiiert nachweist und entsprechend vorträgt bzw. professionell vortragen lässt.


Und damit mein Glaube an den Rechtsstaat für immer verloren.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Roboter3000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was gabs denn als Strafe? Warum wurde nicht nächstinstanzlich weitergemacht? Da wäre ja ein anderer Richter:In

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von tobiask21):
Und damit mein Glaube an den Rechtsstaat für immer verloren.

Man scheint da etwas falsche Vorstellungen vom Rechtsstaat zu haben?
Der Gegensatz zum Polizeistaat oder Diktatur gibt es in einem Rechtsstaat Regeln wie Verfassung, Grundgesetz und ein Rechtssytem, welches den Bürgern die Möglichkeit gibt, für ihr Recht vor Gericht zu kämpfen, ihre Rechte zu verteidigen.

Rechtsstaat bedeutet nicht, das man sich hinsetzt und nichts machen muss. Rechtsstaat bedeutet nur das man die Möglichkeit hat, nutzen muss man sie schon selber.



Zitat (von tobiask21):
Wenn es der Angeklagte nicht war, was soll er dann sagen?

Wie schon gesagt, eine substantiiertere Verteidigung ist da schon besser.



Zitat (von tobiask21):
Woher das Geld nehmen wenn nicht stehlen?

Leihen wäre eine Möglichkeit.



Zitat (von tobiask21):
Bestes Argument eines Richters was ich gehört habe "Geld hat man zu haben".

Das ist durchaus korrekt.

Und meiner Ansicht nach dringendst verbesserungsbedürftig, denn aktuell besteht gerade im Strafrecht das Problem, das Problem das unterfinanzierte Bürger zu oft eine schlechtere bzw. gar keine Verteidigung haben.



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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von tobiask21):
Und damit mein Glaube an den Rechtsstaat für immer verloren.
Dann wünsche ich an dieser Stelle alles Gute für die Ausreise! Ich würde die US-Südstaaten oder China empfehlen, wo man vor einer möglichen Wiederaufnahme (wie in den hier referenzierten Fällen) bereits hingerichtet wurde. Alternativ kämen auch Südamerika, Afrika oder die muslimische Welt in Frage, in denen eine theoretische Wiederaufnahme rglm. vom Gutdünken von Diktatoren, Königen, Warlords, Imamen oder schlichtweg Bakschisch abhängt. Südostasien wäre natürlich auch noch eine Option, denn dort überlebt der West-Europäer häufig nicht einmal die ersten Monaten in "U-Haft". Auch in Russland sieht es momentan günstig aus, denn dort wird der noch so Unbescholtene derzeitig auch gerne einmal für 16 Jahre unwiderruflich in die Strafkolonie auf einer Insel geschickt. :bang:

Zitat (von tobiask21):
Und ich mußte für die Dummheit des Richters meinen Kopf hinhalten
Ich korrigiere: Für Ihre eigene! Sie haben - ich unterstelle - bewusst, das Thema des TE geentert, bislang sämtliche meiner Vermutungen bestätigt und erwarten an dieser Stelle noch Applaus. Das ist (milde ausgedrückt) bemerkenswert.

1. Das hier ist nicht Ihr Thema.

2. Wenn Sie ernsthaft behaupten angenommen zu haben, Sie könnten einen erheblichen Vorwurf anlässlich eines Strafverfahrens dadurch ausräumen, dass Sie ohne Expertise oder Unterstützung bis zur HV warten, nur um "Ich war's nicht!" als Verteidigung vorzubringen, dann kann Ihnen niemand in diesem Forum weiterhelfen.

3. Die Annahme, dass Ihr historischer Fall mehr als das Interesse des eigentlichen TE wirkt, zeugt von (m.E.) Charaktereigenschaften, derer Sie sich entledigen sollten.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

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