Gefälschtes Semesterticket, Ticket nicht einbehalten, keine Beweise

3. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hyperion123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefälschtes Semesterticket, Ticket nicht einbehalten, keine Beweise

Hallo zusammen,

angenommen jemand hat einen gefälschtes Semesterticket bei der Fahrkartenkontrolle vorgezeigt. Der Schaffner wird stutzig und fordert den Ausweis ein. Der Fahrgast gibt den Ausweis aber nicht heraus und behält ihn. Da der Zug gerade in diesem Moment zum Stehen kommt, steigt der Fahrgast aus. Eventuell konnte der Schaffner jedoch den Namen auf dem gefälschtem Ausweis erkennen, der tatsächlich mit dem Namen des Fahrgastes übereinstimmt. Der Schaffner sagte beim Aussteigen, dass der Fahrgast eine Anzeige erhalten wird. War das eine leere Drohung? Kann man lediglich über den Namen die Anschrift ermitteln? Ist eine Anzeige wegen Urkundenfälschung aussichtsreich, wenn der Schaffner den Ausweis nur dem Augenschein nach beurteilen konnte?

Danke für eure Einschätzungen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Kann man lediglich über den Namen die Anschrift ermitteln?


Die Polizei kann das.

Zitat:
Ist eine Anzeige wegen Urkundenfälschung aussichtsreich, wenn der Schaffner den Ausweis nur dem Augenschein nach beurteilen konnte?


Es stehen ja auch noch Betrug und Erschleichen von Leistungen im Raum.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Die Polizei kann das. Nun ja - mal abgesehen davon, daß viele Namen mehrfach vorkommen, beweist das ja nichts: Wenn der TE mit einem gefälschten Ticket auf den Namen Horst Schufatinski fährt und er heißt nicht so, dann kann man Horst S. nicht deswegen vor Gericht stellen... Und die Übereinstimmung der Namen ist jetzt zwar uns hier bekannt, aber den Strafverfolgungsbehörden nicht.

-- Editiert von muemmel am 04.07.2017 15:02

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn er sich nicht neben dem Namen auch noch das Geburtsdatum gemerkt hat (und das ebenfalls echt ist, also zum Namen passt), sehe ich hier auch eher nichts...

Kommt halt immer drauf an: Ich hatte mich selbst betreffend eine schöne Sache letztes Jahr. Geldbeutel verloren ... der Finder hat sich das Geld rausgenommen und des Rest (Ausweis, Geldkarten, Monatskarte ÖPNV, Bahncard usw.) munter in einer Parkanlage verstreut. Das Zeug wurde von 3 verschiedenen Leuten unabhängig voneinander gefunden. Alle 3 funkten mich über Facebook an. Mein Name ist auch nicht so häufig, d.h. mich gibt's hier nur 1mal :) Mit 2 davon traf ich mich ein, zwei tage später und bekam mein Zeug zurück. Der Dritte (der meinen Ausweis hatte) hatte irgendwie nie Zeit, wollte ihn dann beim Fundbüro abgeben, dann in meinen Briefkasten schmeissen, dann wäre er verzogen nach Ort XY 10 KM weiter usw. Nach 3 Wochen hatte ich die Nase voll und hab eine Polizistin, die ich dienstlich kenne angerufen und die hat tatsächlich nur über den Facebooknamen (der der echte Name desjenigen war) und die Angabe mit dem Umzug in Ort XY das Bürschchen ausfindig gemacht (war 14 Jahre alt :) ) . Einfach den Namen durch die EMA-Datei gejagt. Kurzer Anruf der Polizistin bei den Eltern, 2 Stunden später lag mein Ausweis bei der Polizei in Ort XY und 1 Tag später war er per Dienstpost hier bei meiner Polizeidienststelle um die Ecke, wo ich ihn abholen konnte.

Wenn man will und ein paar echte Daten hat, geht fast alles :devil:





-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.07.2017 15:24

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Den NACHWEIS einer strafbaren Handlung zu führen, wenn man den TE nicht auf frischer Tat ertappt (und festgehalten) hat, wird aber schwierig.

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