Gefälschtes Semesterticket - Habe ich mit einem Eintrag ins Führungszeugnis zu rechnen?

12. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jennnifer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefälschtes Semesterticket - Habe ich mit einem Eintrag ins Führungszeugnis zu rechnen?

Hallo!
Ich bin Referendarin an einer Grundschule und bin mit einem gefälschten Semesterticket erwischt worden. Eine Anzeige gibt es in jedem Fall. Meine Frage aber: Habe ich mit einem Eintrag ins Führungszeugnis zu rechnen? Ist das nicht erst ab 90 Tagessätzen möglich? Sollte ich mir einen Anwalt suchen, der Akteneinsicht beantragt oder ist das nicht notwendig?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

einen Eintrag in Ihr Persönliches Führungszeugnis bekommen Sie, sofern Sie keine Einträge in Ihrem FZ und BZR haben, ab 90 TS.

Sofern das Verfahren gegen Sie nicht eingestellt werden sollte, so bekommen Sie, bei einer Strafe unter 90 TS einen Eintrag in das BZR.

Ein Anwalt wäre in dem Punkt zu empfehlen, da Sie ja in naher Zukunft verbeamtet werden wollen als Lehrerin. Bei Einstellungen als Beamten erweisen sich Einträge in den Führungszeugnissen als sehr hinderlich und sogar verzögernd und verhindernd.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
Jennnifer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor einem Jahr wurde ich wegen Ladendiebstahls zu 12 Tagessätzen verurteilt, bekam aber soweit ich weiß, keinen Eintrag. Was das BZR ist, weiß ich leider nicht. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Hi,

das wird wohl schwierig mit der Verbeamtung. BZR heißt Bundeszentralregister, und da stehen Sie drin mit den 12 Tagessätzen. Ich nehme an, vor einer Verbeamtung wird auch ins BZR geschaut.
Zum Führungszeugnis: Wenn Ihr aktuelles Verfahren zu einer Verurteilung führt, kommt diese ins Führungszeugnis, weil es sich um die zweite Verurteilung innerhalb von fünf Jahren handelt. Die Ladendiebstahlsgeschichte kommt dann ebenfalls ins Führungszeugnis. Die Regelung mit den 90 Tagessätzen gilt nur für die erste Verurteilung.
Im aktuellen Verfahren ist aber auch eine Einstellung denkbar.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Tja, dann gibt es jetzt einen Eintrag in Führungszeugnis, egal wie hoch die Strafe ausfällt. Denn durch den schon vorhandenen BZR (Bundeszentralregister) - Eintrag, gilt die "90 Tagessätze-Regelung nicht mehr"

Sie können den Eintrag nur verhindern, indem Sie eine Verfahrenseinstellung erreichen (bzw. ein Anwalt).

Mit einem Führungszeugniseintrag sind sie "vorbestraft", somit eine Übernahme in den Staatsdienst natürl. Essig.

Selbst nur ein Bundeszentralregistereintrag (den haben Sie allein durch die Diebstahlssache schon bis 2008) verhindert eine Verbeamtung im Schuldienst.


Außerdem -nehmen Sie es mir nicht übel- finde ich es entwas merkwürdig, wenn eine angehende Grundschullehrerin/Pädagogin (die ja eigentl. Vorbild für Ihre Schüler sein sollte) mehrfach Straftaten begeht. Wobei Betrug und Urkundenfälschung ja auch nicht unbedingt "peanuts" sind.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

@ Mümmel

Da warst Du schneller :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

diesem kann ich mich anschliessen. Sollte es sich jedoch bei dem Ladendiebstahl um ein eingestelltes Verfahren mit der Geldauflage von 12 TS handeln, so wurde kein Eintrag in Ihre Führungszeugnisse vorgenommen.

Sie müssten also vorab klären, ob es sich bei der Ahndung des Ladendiebstahls um eine Verurteilung, oder um eine Einstellung mit Auflage handelte.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#7
 Von 
Jennnifer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem Ladendiebstahl habe ich eine Freundin entlastet, die bereits vorbestraft ist und die Schuld auf mich genommen. Da sie psychisch krank und sehr labil war, stellte sich für mich gar nicht die Frage, ob es sich um Recht und Ordnung im eigentlichen Sinne handelt. Es gibt andere Werte, die ich hiernach bedeutender finde - und - verzeihen Sie - auch meinen Kindern vermitteln möchte. Die Sache mit dem Semesterticket war dumm und unentschuldbar, dennoch finde ich nicht, dass man mich daher als schlechtes Vorbild für die Kinder bezeichnen könnte. Dazu müssten Sie mich schon kennen lernen!

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Hallo Bobo.

Wenn Tagessätze verhängt wurden, kann es keine Einstellung gewesen sein, denn Geldauflagen zu Einstellungen werden ja nicht in TS bemessen, sondern in einer Summe benannt.

Grüße, und ein schönes Wochenende :)

von Bob

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Bob,

danke, wünsche ich dir auch! Geniess das schöne Wetter!

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Geniess das schöne Wetter!

Bei uns ist es total wechselhaft, zwischen superschön & warm und regen & kühl. Wie im April. "Toller" Sommer dieses Jahr :(

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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