Gefängnis

9. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
balkaneze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefängnis

Hallo an alle,es geht um meinen Freund er ist 17 und sitzt Momentan seid 1 Woche in U-haft... zwar geht es um 1 versuchten Raub und ein Normalen Raub bewaffnet... er ist nicht vorbestraft nun hat die Staatsanwaltschaft ihn in die U-haft geschickt er solle "drauß gelernt haben" so zusagen ihm nur angst machen alle sind auf seiner seite weil er keine akte hatte bis auf seine Mittäter die schon bekannt bei der Polizei war.. der Anwalt meinte es schaue nicht schlecht aus und er hätte die nase vorn er könnte ihn vor Verhandlungen rausholen.. nun ja jetzt wollt ich einfach mal eure Meinung zu dem allem wissen

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

nun ja jetzt wollt ich einfach mal eure Meinung zu dem allem wissen Warum sollte er vorher freikommen? U-Haft wird weder vom Staatsanwalt verhängt noch zum "daraus lernen", sondern gemeinhin wegen Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Und wenn die jetzt gegeben ist, ist sie auch in 3 Monaten noch gegeben.


-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Und einfach mal so zur Kenntnis:

quote:
ein Normalen Raub bewaffnet


nennt sich "schwerer Raub" und wird bei Erwachsenen mit [color=red]mindestens[/color] 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Das ist also alles andere als Pipifax. Ob er vor der Verhandlung noch mal raus kommt, wird man sehen. Und vor allem, ob er dann nach der Verhandlung draussen bleibt.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

U Haft kann nur durch einen Richter angeordnet werden
dazu müssen Haftgründe existieren

Haftgünde sind:

Fluchtgefahr,Verdunkelungsgefahr, d.h das die gefahr besteht das er beweise verschwinden läst oder zeugen einschüchtert und ähnliches..
sowie Wiederholungsgefahr

es spielt keine Rolle ob er vorbestraft ist oder nicht.

er hat mit anderen zusammen einen bewaffneten Raub sowie einen versuchen Raub begangen, das sind schwere Straftaten

Im Erwachsenenrecht hätte er im Regelfall mit ca 5 Jahren zu rechnen, da ein Mittäter wie einem ausführenden Täter zu bestrafen ist.

§ 250
Schwerer Raub
(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1.der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
2.der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2)Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt

da er 17 ist wird hier juendstrafrecht zur anwendung kommen aber auch hier wird wohl eine strafe rauskommen die je nachdem was überhaupt passiert ist und welche Tatfolgen es gibt, was für eine Waffe es war usw
deutlich über 1 bis 2 Jahre Jugendstrafe sein wird

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
da er 17 ist wird hier juendstrafrecht zur anwendung kommen aber auch hier wird wohl eine strafe rauskommen die je nachdem was überhaupt passiert ist und welche Tatfolgen es gibt, was für eine Waffe es war usw
deutlich über 1 bis 2 Jahre Jugendstrafe sein wird


Das wäre zumindest angemessen.

Allerdings scheinen manche Jugendrichter irgendwie -ich weiß nicht wie ich es nennen soll- zu sein. Vor 3 Wochen erst wieder erlebt, dass ein 17jähiger mit 3 Wochen Jugendarrast und 300 Stunden gem. Arbeit nach Hause ging für einen schweren Raub (mit aufgebohrter, geladener Schusswaffe). Da fehlen selbst mir die Worte.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

sowas ist traurig aber leider gibts solche fälle immer wieder
aber die Staatsanwaltschaft kann da natrülich in Berufung gehen.
ob die Richter der nächsen Instanz dann dem ersten Urteil folgen oder ein anderes Urteil mit einer höhere Strafen aussprechen is dann natrülich noch eine andere Sache

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen