Gefängnis?

27. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
sarahhupertz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefängnis?

ich habe längere zeit im Mark X gearbietet. Zudem noch ien alter Schulfreund und andere die ch kannte. Eines Tages erzählte mit der schulfreund das man den laden X ganz einfach verarschen kann in dem man Ware zurück kommen lässt sich gutscheine dann ausdrckt und diese dann selber gegen Bares eintauscht. Ichhab dies dann auch versucht was ich zutiefst bereue. Ne freundin die auch da gearbeitet hatte machte das uach. ICh habe dann für sie Gutscheine gamacht. Dies ist dann aufgefallen, war auch klar. Schaden, so sagt der Markt X wären 3500Euro gewesen. ICh habe das Geld mit meiner Freundin geteilt, so hanbe ich das der Polizei auch gesagt aber ich denke das die Freundin mir die hälft wie vorher versprochen nicht wieder gint. SIe hat sich nicht mehr bei mir gemeldet. HAbe schon 650Euro an Markt X zurück gezahlt.
Mir tut dies übelst leid und in der Zeit als das geschah bin ich auch vond er Shcule geflogen. Diese Freundin hat mich mehr oder weniger mit angestiftet indem sie sagte das sie Geld bräuchte. Ich bin natürlcih selber shculd das ich nicht NEIN gesagt habe. ICh habe keien Vortaten also bin nicht vorbestraft. Ich habe mich beim Marktleiter entschüldigt und bei der Polizei und ihm Reue gezeigt. Ich hatte zu der Zeit das absolute Tief u hing mit den falschen Leuten ab. ABer ides ist keine Entschuldigung. hab einen Ausbildungsolatz gefunden u bin zur Zeit azubi. Mit welcher STrafe könnte ich rechnen???? Auch wenn meine damalige Kollegin nicht zugene wird das wir uns das geld geteilt haben. Sie ist arbeitslos und war im Sommer 4 Wochen in Urlaub.... Das kann sie sich sonst nicht leisten.
ICh habe viel drauß gelernt..
WIe wird so eine Verhandlung ablaufen? Anwalt kann ich mit nicht leisten und zur Tat war ich 19 Jahre alt.
Bitte helft mir Lieste Grüße




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 112x hilfreich)

Irre ich mich jett, oder haben sie den Beitrag so ähnlich schon mal in dieses Forum geschrieben? Meine ich hätte genau das gleiche vor ein paar Tagen gelesen.... Na wire auch immer.... Sie bekommen Post vom Gericht und die wird sie dann aufklären. Genaue Vorraussichten kann man nicht machen... von Soialstunden bis Freiheitsstrafe auf Bewährung ist alles drin....

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)

Hallo Sarah,

die Gerichtsverhandlung findet vor dem Jugendstrafgericht statt. Dort wird mit Hilfe der Jugendgerichtshilfe fesgestellt, ob auf dich Jugendstrafrecht, oder schon Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, da du im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes als Heranwachsende angesehen wirst.

Egal ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, du wirst in beiden Fällen als Ersttäterin gesehen und kannst mit einer gewissen Milde deswegen rechnen. Auch dein Geständnis und die Reue wirkt sich in beiden Fällen strafmildernd aus. Auch dass du bereits bemüht bist den Schaden auszugleichen und Zahlungen schon an den geschädigten Markt zurückgezahlt hast, wirkt sich strafmildernd aus.

(1) Jugendstrafrecht
Sollte Jugendstrafrecht angewandt werden, ist die Verhängung von Sozialstunden möglich. Dann wirst du verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Sozialstunden zu verrichten. Die Jugendgerichtshilfe wird dich unterstützen. In dein Erziehungsregister wird ein Eintrag wegen dieser Strafbarkeit vorgenommen. Aber es haben nur sehr begrenzte Personen Einblick in dieses Register. Dein Arbeitgeber/Ausbilder hat keinen Einblick. Es ist auch möglich, dass du (desweiteren) verpflichtet wirst, eine Geldauflage zu zahlen. Dann wird ein bestimmter Geldbetrag festgesetzt, welchen du an z.B. einen gemeinnützigen Verein oder ähnliches zahlen musst.

(2) Erwachsenenstrafrecht Sollte Erwachsenenstrafrecht angewandt werden, kann man mit der Verhängung einer Geldstrafe rechnen. Dann werden Einträge in das Bundeszentralregister vorgenommen. Auch hier hat der Arbeitgeber/Ausbilder in der Regel keine Einsicht.

Sollte man dann aber innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erneut straffällig und verurteilt werden, so wird auch ein Eintrag in das Persönliche Führungszeugnis vorgenommen, welches man beim Arbeitgeber usw. vorlegen muss. Es ist somit also durchaus ratsam nicht mehr straffällig zu werden, da dieses zu großen Nachteilen führen kann.

Zivilrechtlicher Schadensersatz
In beiden Fällen wirst du den von dir verursachten Schaden wieder ausgleichen müssen. Das hat mit dem Strafrecht aber direkt nichts zutun.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 27.08.2006 16:40:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 112x hilfreich)

Irre ich mich jett, oder haben sie den Beitrag so ähnlich schon mal in dieses Forum geschrieben? Meine ich hätte genau das gleiche vor ein paar Tagen gelesen.... Na wire auch immer.... Sie bekommen Post vom Gericht und die wird sie dann aufklären. Genaue Vorraussichten kann man nicht machen... von Soialstunden bis Freiheitsstrafe auf Bewährung ist alles drin....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 112x hilfreich)

Ha, danke und ich dachte schon ich hätte geträumt....^^

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 112x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

Die Fragestellerin erhofft sich dadurch aussagekräftige Antworten zu bekommen.

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sarahhupertz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ja hab es nochmal reingesetzt um mehr antworten bzw ratschläge zu bekommen
Helft mir u teilt mir euer urteil mit Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 513x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 112x hilfreich)

@sahrastupertz : So, ganz ruhig erstmal. In jedem Thread den ich lese, schildern sie entweder aufs neue ihr Problem, oder sie fragen ich glaube mittlerweile in 4 Threaads, die gar nicht Sie als Thema beinhalten, den Herrn Rönner um um einen Beitrag in einem ihrer Threads. Mitllerweile geht es einem schon etwas auf den Keks. Was hat ihr fall in einem Thread zur Grossrazzia in einer Discothek verloren bitte?? vorallem, da sie pausenlos ihr Problem den Lesern anderer threads nahezu aufzwängen.... Wenn sich jemand mit ihrem Problem beschäftigen möchte, dann wird er in ihren Thread gehen und dort lesen und eventuell auch eintragen. Nutzen sie die Suchfunktion, dort steht genug dazu, wie ein Verfahren abläuft....Wie eine aufgebrachte Weihnachtsgans nun durhc die Gegend zu rennen und allen HIlfe abzwingen zu wollen bringt mal auch nichts. Wenn sie konkrete Fragen haben, dann stellen sie sie in ihrem aktuellen Thread. Der wird dadurch nach oben geschoben . Wenn niemand darauf antwortet, heisst das wohl, das niemand will oder niemand kann....
Bitte nicht zu persönlich nehmen, aber ich will nicht in jedem Thread völlig durcheinander gebracht werden, weil aufmal mitten aus dem Thema gerissen, ein aufgebrachter Hilferuf zu einem völlig anderen Thema auftaucht....
Abgesehen davon wird man sie wegen "sowas " nicht gleich in den Knast stecken....
Gruss

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