Gegen Gewalt von Polizisten vorgehen

5. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
CyberJoe73
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegen Gewalt von Polizisten vorgehen

Hallo,
mal eine Frage betreffend Gewalttaten durch Polizei!
Also mal angenommen jemand filmt einen Polizeieinsatz, und die Polizei möchte dies nicht da man sieht das diese eine Straftat begehen darf Ich dann nach dem jedermanns Festnahmegesetz die Polizei an einer für ersichtlichen Straftat hindern?
Als Bsp. auf einer Demo prügeln Polizisten willkürlich auf Menschen ein, um zu verhindern das eine Person weiter von dem Polizisten verletzt wird mische Ich mich ein.
Daraufhin kommen weitere Polizisten ohne Klärung des Sachverhalts und versuchen den niedergeschlagenen zu fesseln.
Da die Person bereits offensichtlich Verletzungen hat versuchen Personen mit Hinweis auf das Festnahmerecht die Polizisten an weitere Körperverletzungen zu hindern.
Die Situationen werden von Passanten gefilmt und in dieser Zeit ebenfalls von der Polizei mit Hinweis man dürfe nicht filmen angegriffen sowie das ensprechende Smartphone eingezogen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man?
Kann man auch eine Klage vor dem EuGh gegen Deutschland führen bzw. welche Beschwerdestelen gäbe es außerhalb Deutschlands die Möglichkeit einer Beschwerde?
Dies ist ein fiktiver Fall

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man?


Man kann Strafanzeige erstatten

Man kann Beschwerde gegen eine Beschlagnahme einlegen...

usw. Je nach dem...

Zitat:
Kann man auch eine Klage vor dem EuGh gegen Deutschland führen


Wegen was? Was hat "Deutschland" denn verbrochen?

Man kann...Wenn man denn z.B. unschuldig wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wird, bis vor den EGMR (nicht EuGH) ziehen. Allerdings muss dafür zunächst der nationale Rechtsweg (incl. BVerfG) komplett ausgeschöpft werden.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von CyberJoe73):
darf Ich dann nach dem jedermanns Festnahmegesetz die Polizei an einer für ersichtlichen Straftat hindern


Wie willst du denn sinnvollerweise einen Polizisten verhaften? Der ist im Zweifel stärker als du und bewaffnet.

Im übrigen wäre hier zunächst mal Nothilfe einschlägig; das Festnahmerecht käme erst dann in Frage, wenn der Angriff bereits beendet ist und der Angreifer (hier: Polizist) trotzdem festgehalten werden soll.

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#3
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat:
prügeln Polizisten willkürlich auf Menschen ein
Und dass das willkürlich war kannst du als Außenstehender wie beurteilen? Woher weist du, dass es nicht um die Durchsetzung einer für dich nicht ersichtlichen polizeilichen Maßnahme geht? Oder dass die Person wegen einer Straftat festgenommen werden soll von der du nicht mitbekommen hast?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CyberJoe73
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ChrisC):
Zitat:
prügeln Polizisten willkürlich auf Menschen ein
Und dass das willkürlich war kannst du als Außenstehender wie beurteilen? Woher weist du, dass es nicht um die Durchsetzung einer für dich nicht ersichtlichen polizeilichen Maßnahme geht? Oder dass die Person wegen einer Straftat festgenommen werden soll von der du nicht mitbekommen hast?

Es geht um einen fiktiven Fall, aktuell ist nicht geklärt welche Maßnahme gerechtfertigt wäre!
Polizeigewalt in Deutschland ist ein Riesenproblem, die Fragestellung war für mich wie man eventuell (wenn jemand privates verprügelt wird, sollte man auch einschreiten) dagegen vorgehen kann bzw. die Willkür durch Beschlagnahme eines Smartphones womit der Straftatbestand aufgenommen wurde entgegengewirkt werden kann.
Aktuell einfach mal Bayerisches Polizeigesetz: 19 Personen wochenlang in Präventivgewahrsam
Es ist für mich aktuell an fehlender Information wie man sich gegen illegaler staatlicher Gewalt wehren kann.
Ich kenne auch persönlich Polizisten und die distanzieren sich vonIhren prügelnden Kollegen.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
dagegen vorgehen kann...Beschlagnahme eines Smartphones


Hatte ich oben geschrieben...

Beschwerde § 304 StPO wenn richterlich angeordnet, sonst Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 98, Abs. 2, Satz 2 StPO analog

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von CyberJoe73):
die Fragestellung war für mich wie man eventuell (wenn jemand privates verprügelt wird, sollte man auch einschreiten) dagegen vorgehen kann

In dem man die Sache der Staatsanwaltschaft zur Klärung zuführt.
Während der Gewaltausübung dazwischen zugehen kann für den Eingreifeneden übel enden und davon wäre dringend abzuraten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Im erweiterten Sinne dürfte das auch unter das Prinzip "auch (offenkundig) rechtswidrige Verwaltungsakte sind erst einmal zu dulden" fallen.

Polizeiarbeit wäre nämlich unmöglich, wenn sich bei jedem Einsatz Dritte auf die Polizisten werfen dürften, nur weil sie der Ansicht sind, diese begingen gerade eine Straftat. "Ja sorry, Euer Ehren, ich und meine 50 Hells-Angels-Kumpels haben nur gesehen, daß der Polizist unseren Bruder ohne Grund am Arm gepackt hat, da sind wir halt eingeschritten" - "Ach dann fehlte ja der Vorsatz, gut, Freispruch!"

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