Gegenanzeige falsche Verdächtigung

20. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
mt-555
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenanzeige falsche Verdächtigung

Hallo,

ich habe gelesen, dass es immer öfter vorkommt, dass Menschen, die angezeigt wurden, schon fast aus Prinzip eine Gegenanzeige wg. falscher Verdächtigung gegen den Anzeigenden erstatten.

So frage ich mich, ob man inzwischen Angst haben muss, als Opfer, wegen falscher Verdächtigung belangt zu werden, weil man Jemanden anzeigt.

Ich mache dazu ein Beispiel.

Nehmen wir an, ein Fahrzeugbesitzer sieht aus einiger Entfernung (ca. 50 m) wie ein neben ihm parkender Fahrer beim Einsteigen die Tür gegen sein Fahrzeug stößt, auf die Schadensstelle hinschaut und wegfährt. Der Fahrzeugbesitzer kann sich nur das Kennzeichen merken.

Als er zum Fahrzeug geht, sieht er an der Stelle, wo er den Schaden vermutet, tatsächlich einen Kratzer.

Also holt er die Polizei, die macht ein Foto, auf dem man kaum den Schaden sieht und befragt den Beschuldigten. Der Beschuldigte bestreitet einen Schaden verursacht zu haben und erstattet Anzeige wegen falscher Verdächtigung.

Ein paar Wochen später erhält der Anzeigende die Information, dass er als Beschuldigter zur falschen Verdächtigung befragt werden soll. Der vermeintliche Schadensverursacher hat ihn angezeigt.

Nun stellen sich Zweifel beim Anzeigenden ein. Er informierte schließlich die Polizei, damit sie ermittelt, ob es der Fahrer des anderen Fahrzeugs war oder nicht. Die Polizei könnte auf Lackspuren vom anderen Fahrzeug an der Schadensstelle prüfen, was aber oft nicht gemacht wird, etc. Ist ja schließlich nicht die Sache des Opfer die Beweise zu sammeln, die gegen einen Täter sprechen sollen.

Natürlich könnte es auch gewesen sein, dass 10 Minuten vorher ein Unbekannter mit einem anderen Auto mit der Tür gegen stieß und den Schaden verursachte. Der Fahrer der angezeigt wurde, aber erst danach dort parkte und auch mit der Tür gegen stieß, aber keinen Schaden verursachte. Woher soll das der Anzeigende wissen.

Auch ist es Lebensfremd zu erwarten, sich sein Fahrzeug jeden Tag komplett anzuschauen, so dass man über alle möglichen Kratzer bescheid weiß und somit nicht feststellen kann, welcher Kratzer exakt vom Türrempler kommt. Man steht schließlich nicht mit der Lupe neben dem eigenen Fahrzeug und schaut genau zu, wie ein neuer Schaden entsteht, wenn Jemand mit der Tür dagegen kommt.

Was sollte man daher bei der Erstattung einer Anzeige beachten, damit man sich nicht wegen einer falschen Verdächtigung angreifbar macht? Gibt es da bestimmte Regeln oder Einschränkungen, die man vorsichtshalber vornehmen sollte?

Grüße
Martin




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Es ist eigentlich ganz einfach. Man sollte nur das anzeigen (bei der Anzeige zu Protokoll geben) , was man tatsächlich sicher weiß und gesehen hat, bzw. Vermutungen und Schlussfolgerungen als solche kennzeichnen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.07.2018 17:29

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.188 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.