Hallo liebe Leser des Forums!
Ich habe schon wieder ein "Auto-Problem"!
Letzte Woche Donnerstag hat mich ein Fremder terrorisiert (hat knapp 20 mal angerufen). Der Grund der Anrufe ist folgender:
Ich hätte auf einem Parkplatz
sein Auto angefahren und Fahrerflucht begangen.
Dumm nur, dass mein Auto mittelblau (signalblau) und nicht dunkelblau bis schwarz ist, dass an meinem Nummernschild eine andere Buchstabenkombination steht als die, die er sich gedacht hat, dass ich zu dem Zeitpunkt nicht an dem Ort war, ...
So, bis dato kann man damit noch leben, heute Morgen hat allerdings die Polizei angerufen weil ich als polizeilich gesucht wegen Fahrerflucht galt.
Ich war dann auch direkt da, hab meinen Wagen vorgestellt und die Polizisten haben dann die Beteiligung meines PKWs in diesem Vorgang ausgeschlossen.
Um auf den Betreff zurückzukommen: Ich möchte mir das so nicht gefallen lassen!! Im Kreis fahren mit Sicherheit 500 Wagen dieses Typs herum und der Ankläger hat kein Nummernschild (das falsche hat er nicht angegeben) und keinen Fahrer erkennen können, aber mich einfach mal angezeigt!!!
Unter welchen Anklagepunkten könnte ich eine Gegenanklage machen (üble Nachrede, Rufmord, falsche Verdächtigung,....)??
Ich hoffe, dass Sie mir hier weiterhelfen können!
Liebe Grüße
Emma
Gegenanzeige wg. falscher Verdächtigung?!
16. Januar 2007
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Frage vom 16. Januar 2007 | 19:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenanzeige wg. falscher Verdächtigung?!
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#1
Antwort vom 16. Januar 2007 | 19:53
Von
Status: Praktikant (663 Beiträge, 92x hilfreich)
Ich denke nicht, dass eine Anzeige Erfolgsaussicht hat. Sie müßten dem Geschädigten vorwerfen können, dass er Sie bewusst wahrheitswidrig angezeigt hat.
Sollten Sie diesen Weg doch beschreiten wollen können Sie die Anzeige bei der Polizei erstatten, diese prüft dann ob das Verhalten strafbar war und leitet den Vorgang zum Abschluss an die Staatsanwaltschaft weiter.
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
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